Hallo zusammen,
ich bin seit einigen Monaten auf einer E11-Stelle im IT-Bereich tätig, die mir leider nicht zusagt. Obwohl ich die Aufgaben bewältigen kann, erfüllt mich leider die Tätigkeit nicht. Aufgrund fehlender Fachlicher Weisungsbefugnis oder Besonderer Leistungen wurde ich in E10/3 eingruppiert.
Ich habe mich beim selben Land (Bayern) auf eine E10-Stelle beworben, die meinen früheren Tätigkeiten als IT-Admin entspricht und mir Freude bereiten würde. Sollte mir im Vorstellungsgespräch keine Zulage nach §16 Abs. 5 gewährt werden, ziehe ich eine Kündigung und direkte Wiedereinstellung in Erwägung. Dies könnte dazu führen, dass meine 8 Jahre Berufserfahrung als IT-Admin anerkannt werden und ich direkt in Stufe 4 eingruppiert werde.
Wie oben beschrieben, wechselte ich bereits vor einigen Monaten intern die Dienststelle und wurde dabei von E9b nach E10 höhergruppiert. Damals wurde mir von einer Kündigung und Neueinstellung abgeraten, da angeblich meine Berufserfahrung nicht anerkannt werden würde, wenn weniger als 6 Monate zwischen den Beschäftigungen des Arbeitgebers liegen.
Ich bin bereit, auf meine aktuelle E11-Stelle zu verzichten, um wieder Freude an meiner Arbeit im IT-Bereich zu haben. Ich bin nicht überfordert, aber die aktuelle Tätigkeit entspricht einfach nicht meinen Interessen und Fähigkeiten, ich habe es unterschätzt (Selbstverschuldet).
Meine Frage ist, ob eine nahtlose Neueinstellung beim selben Arbeitgeber (Land Bayern) unter Anerkennung meiner 8-jährigen Berufserfahrung als IT-Admin möglich ist, sollte mir im Vorstellungsgespräch keine Zulage nach §16 Abs. 5 gewährt werden. Eine direkte Versetzung ohne Höhergruppierung kommt für mich nicht in Frage, da ich dann lieber in meiner aktuellen Position bleiben würde und es woanders versuche.
PS: Ich bin seit 2018 in unbefristeter Anstellung.
Lieben Dank!