Autor Thema: Förderliche Zeiten bei Neueinstellung des selben Arbeitgebers  (Read 4726 times)

Kowl

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Hallo zusammen,

ich bin seit einigen Monaten auf einer E11-Stelle im IT-Bereich tätig, die mir leider nicht zusagt. Obwohl ich die Aufgaben bewältigen kann, erfüllt mich leider die Tätigkeit nicht. Aufgrund fehlender Fachlicher Weisungsbefugnis oder Besonderer Leistungen wurde ich in E10/3 eingruppiert.

Ich habe mich beim selben Land (Bayern) auf eine E10-Stelle beworben, die meinen früheren Tätigkeiten als IT-Admin entspricht und mir Freude bereiten würde. Sollte mir im Vorstellungsgespräch keine Zulage nach §16 Abs. 5 gewährt werden, ziehe ich eine Kündigung und direkte Wiedereinstellung in Erwägung. Dies könnte dazu führen, dass meine 8 Jahre Berufserfahrung als IT-Admin anerkannt werden und ich direkt in Stufe 4 eingruppiert werde.

Wie oben beschrieben, wechselte ich bereits vor einigen Monaten intern die Dienststelle und wurde dabei von E9b nach E10 höhergruppiert. Damals wurde mir von einer Kündigung und Neueinstellung abgeraten, da angeblich meine Berufserfahrung nicht anerkannt werden würde, wenn weniger als 6 Monate zwischen den Beschäftigungen des Arbeitgebers liegen.

Ich bin bereit, auf meine aktuelle E11-Stelle zu verzichten, um wieder Freude an meiner Arbeit im IT-Bereich zu haben. Ich bin nicht überfordert, aber die aktuelle Tätigkeit entspricht einfach nicht meinen Interessen und Fähigkeiten, ich habe es unterschätzt (Selbstverschuldet).

Meine Frage ist, ob eine nahtlose Neueinstellung beim selben Arbeitgeber (Land Bayern) unter Anerkennung meiner 8-jährigen Berufserfahrung als IT-Admin möglich ist, sollte mir im Vorstellungsgespräch keine Zulage nach §16 Abs. 5 gewährt werden. Eine direkte Versetzung ohne Höhergruppierung kommt für mich nicht in Frage, da ich dann lieber in meiner aktuellen Position bleiben würde und es woanders versuche.

PS: Ich bin seit 2018 in unbefristeter Anstellung.

Lieben Dank!

MoinMoin

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Möglich ist es, wenn es eine echte Neueinstellung ist, dann kann der AG förderliche Zeiten bei schlechter Bewerberlage anbieten, muss es aber nicht.
Aber wenn klug ist, bietet er dann doch lieber die widerrufliche Zulage an, die er dir wieder nehmen kann, wenn er nicht zufrieden mit dir ist.

Kowl

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Möglich ist es, wenn es eine echte Neueinstellung ist, dann kann der AG förderliche Zeiten bei schlechter Bewerberlage anbieten, muss es aber nicht.
Aber wenn klug ist, bietet er dann doch lieber die widerrufliche Zulage an, die er dir wieder nehmen kann, wenn er nicht zufrieden mit dir ist.

Wenn ich es richtig verstehe, wäre dann bezogen auf meinen möglichen Fall keine echte Neueinstellung? Die Aussage, dass die förderlichen Zeiten nur anerkannt werden können, wenn vorher ein anderer Arbeitgeber war oder wenn es derselbe ist, zwischendrin mindestens sechs Monate vergangen sein müssen, ist die Aussage so richtig, abgesehen von der Bewerberlage?

Wie ist das mit der Bewerberlage zu verstehen? Es sind wenige Bewerbungen eingegangen oder es sind wenige qualifizierte Bewerbungen eingegangen, wären beide Szenarien eine schlechte Bewerberlage, um die förderlichen Zeiten anerkennen zu können?

MoinMoin

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Echte Neueinstellung heißt, dass alles vom altem AV abgegolten ist (Urlaub, Gleitzeit etc.)
Wenn die Personaler trotzdem die Rechtsauffassung haben, dass zwei aufeinander folgende AVs keine echte Neueinstellung ist, dann kann man denen nicht helfen, da man sie eh nicht dazu zwingen kann förderliche Zeiten anzuerkennen.
Ich wüsste nicht woher diese 6 Monate herkommen, kannst die ja dazu befragen.
Vielleicht meinen sie damit die Konsequenzen bzgl. KSchG (das du also bei zwei direkt aufeinanderfolgenden AVs nicht grundlos gekündigt werden kannst).

Förderliche Zeiten kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs anerkennen.
Heißt: Wenn sie sonst niemanden finden der geeignet ist.

Beamter

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Und warum sollte der selbe Arbeitgeber eine Kündigung durch dich vollziehen, um dich dann wieder einzustellen.

Prognose: wird er nicht machen

MoinMoin

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Und warum sollte der selbe Arbeitgeber eine Kündigung durch dich vollziehen, um dich dann wieder einzustellen.
Und wie sollte ein AG eine fristgerechte Kündigung nicht vollziehen können? Alos wie könnte er diese Kündigung verhindern?

Beamter

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"um dich dann wieder einzustellen"

Super Rückfrage.

Kündigung ist klar. Aber ich stelle den doch nicht wieder direkt ein.

troubleshooting

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Kündigung ist klar. Aber ich stelle den doch nicht wieder direkt ein.

Das ein sehr typisches Denken. Anstatt zu schauen, was man tun kann, um den AN zu halten, welcher mutmaßlich mit der neuen Stelle motiviert an die Arbeit geht, gibt es den klassischen Mittelfinger. Und, dann wird was von Fachkräftemangel vorgejammert und sich gewundert, dass so viele Stellen unbesetzt sind.

Beamter

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Was ist das für ein Textverständnis?

Ich halte in dem er ein Umsetzungsschreiben bekommt und sich an der höheren Stelle erfreuen kann.

Aber warum denn ausstellen um wieder einzustellen.

Sinnloser Aufwand.

McOldie

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Der pragmatische und rechtlich zulässige Weg:
Arbeitnehmer zieht seine Kündigung zurück und der Arbeitgeber erklärt sich mit der Rüchnahme der Kündigung und der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einverstanden.
Wenn der Arbeitgeber nicht will, endet das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung

MoinMoin

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Was ist das für ein Textverständnis?

Ich halte in dem er ein Umsetzungsschreiben bekommt und sich an der höheren Stelle erfreuen kann.

Aber warum denn ausstellen um wieder einzustellen.

Sinnloser Aufwand.
Gegenfrage: Was ist das für ein Tarifverständnis.

Bei einer Umsetzung kann der AG keine förderliche Zeiten anerkennen, der AN bleibt in der Stufe 3, das will er aber nicht, weil er mehr Berufserfahrung hat und woanders uU die Stufe 4 angeboten bekommt.
Diese kann er tariflich nur bei einer Einstellung bekommen.

Sinnloser Aufwand, aber eine Möglichkeit dem AN eine höhere Stufe tarifkonform zu gewähren und ihn somit zu behalten.
Alternative: Umsetzung und  Zulage nach 16.5



Beamter

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Definitiv der letzte Satz. Wenn er es wert ist.

MoinMoin

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Definitiv der letzte Satz. Wenn er es wert ist.
Warum? ist doch nur zum Nachteil des Angestellten, sofern er dadurch nicht mehr Geld als bei der Anerkennung von förderlichen Zeiten erhält.
Insbesondere, weil er sowohl förderliche Zeiten einfordern kann und on the Top die Zulage.
Wenn er es Wert ist.

Kowl

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Bezüglich der Anrechnung förderlicher Zeiten habe ich eine Frage zur Auslegung des Tarifvertrags.

Bedeutet der Begriff 'vorherige berufliche Tätigkeit' in § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L ausschließlich die Tätigkeit beim unmittelbar vorherigen Arbeitgeber oder können auch relevante Tätigkeiten bei früheren Arbeitgebern berücksichtigt werden? Konkret geht es um meine Berufserfahrung als IT-Administrator, die sich über mehrere Arbeitgeber erstreckt.

MoinMoin

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Bezüglich der Anrechnung förderlicher Zeiten habe ich eine Frage zur Auslegung des Tarifvertrags.

Bedeutet der Begriff 'vorherige berufliche Tätigkeit' in § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L ausschließlich die Tätigkeit beim unmittelbar vorherigen Arbeitgeber oder können auch relevante Tätigkeiten bei früheren Arbeitgebern berücksichtigt werden? Konkret geht es um meine Berufserfahrung als IT-Administrator, die sich über mehrere Arbeitgeber erstreckt.
Nein, förderliche Zeiten sind nur beschränkt auf berufliche Tätigkeiten, egal als was wie oder wo.

Du könntest die berufliche Tätigkeit als Bäcker in einer Bäckerei als förderlich ansehen, wenn du als Programmierer für eine Bäckereisoftware eingestellt wirst.


Also deine gesamten Tätigkeitsmonate, auch wenn sie nicht zusammenhängend sind, können dir als förderliche Zeiten anerkannt werden.

Also wenn du hier 7 dort 9 und woanders 23 Monate gearbeitet hast, dann hast du 39 Monate zusammen