Autor Thema: Vorarbeiterzulage trotz Höhergruppierung  (Read 3430 times)

Pepalott4711

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Vorarbeiterzulage trotz Höhergruppierung
« am: 14.06.2024 21:58 »
Guten Abend,

Seit knapp 15 Jahren bin ich beim selben Arbeitgeber angestellt. Zunächst als Geselle in einer kleinen Elektrowerkstatt. Nebenbei habe ich den staatlich geprüften Techniker erfolgreich absolviert. Nach Abschluss habe ich noch ca. 3 Jahre ohne Lohnerhöhung in EG7 gearbeitet. Danach wurde es durch höherwertige Tätigkeiten auf die EG8 angehoben.

Nun ist das Team auf 5 Werkstattmitarbeiter (4 in EG7 und einer in EG8) gewachsen und es kommt erhöhter Arbeitsaufwand mit höherwertigen Tätikeiten auf mich zu. Nun wurde ich auf die 9a aufgestockt und man hat mich offiziell als Vorarbeiter ernannt.

Würde mir darüber hinaus noch die Vorarbeiter Zulage zustehen oder ist das in der Anhebung zur 9a geschehen?

Viele dank vorab !

cyrix42

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Antw:Vorarbeiterzulage trotz Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 14.06.2024 23:50 »
Die Vorarbeiterzulage gibt es nur in Abschnitt 3 der Entgeltordnung. Es wäre also zuerst einmal zu prüfen, ob du (bzw. deine Tätigkeit) dort, oder nicht eher in Abschnitt 2 eingruppiert ist. In Abschnitt 3 geht es um körperliche und handwerkliche Tätigkeiten; vom Maschinenführer und Pförtner bis zum Wasser- und Weinbau. In Abschnitt 2 tauchen z.B. Techniker auf: Unter Abschnitt 22.2 findet sich z.B.

Zitat
Entgeltgruppe 9a
Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, die selbständig tätig sind.

Wenn dies auf dich/ deine Tätigkeit zutrifft, ist keine Vorarbeiterzulage vorgesehen. Nur dann, wenn deine Tätigkeit nicht in Abschnitt 2 aufgezählt ist, (du also insbesondere nicht in erster Linie als staatlich geprüfter Techniker mit entsprechenden Aufgaben beschäftigt bist) kann Abschnitt 3 der Entgeltordnung greifen -- und nur dann gäbe es die Möglichkeit der Vorarbeiterzulage.

Kurz: Wahrscheinlich gibt es die für dich nicht.

Pepalott4711

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Antw:Vorarbeiterzulage trotz Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 15.06.2024 06:13 »
Danke für die ausführliche Antwort. Demnach denke ich auch das es nicht geht.