Die Vorarbeiterzulage gibt es nur in Abschnitt 3 der Entgeltordnung. Es wäre also zuerst einmal zu prüfen, ob du (bzw. deine Tätigkeit) dort, oder nicht eher in Abschnitt 2 eingruppiert ist. In Abschnitt 3 geht es um körperliche und handwerkliche Tätigkeiten; vom Maschinenführer und Pförtner bis zum Wasser- und Weinbau. In Abschnitt 2 tauchen z.B. Techniker auf: Unter Abschnitt 22.2 findet sich z.B.
Entgeltgruppe 9a
Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, die selbständig tätig sind.
Wenn dies auf dich/ deine Tätigkeit zutrifft, ist keine Vorarbeiterzulage vorgesehen. Nur dann, wenn deine Tätigkeit nicht in Abschnitt 2 aufgezählt ist, (du also insbesondere nicht in erster Linie als staatlich geprüfter Techniker mit entsprechenden Aufgaben beschäftigt bist) kann Abschnitt 3 der Entgeltordnung greifen -- und nur dann gäbe es die Möglichkeit der Vorarbeiterzulage.
Kurz: Wahrscheinlich gibt es die für dich nicht.