Autor Thema: Möglichkeit einer Verbeamtung als Quereinsteiger/Verwaltungsfachwirt  (Read 5511 times)

TonySoprano

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Hallo zusammen,

ich bin als Quereinsteiger als Verwaltungsfachwirt in der Entgeltgruppe 9C / TVöD VKA in einer Kommune mit mehr als 500.000 Einwohnern angestellt. Nun interessiere ich mich dafür, ob es für mich die Möglichkeit gibt, verbeamtet zu werden.

Im Internet habe ich verschiedene Beiträge gefunden, die mitteilen, dass so eine Beantragung grundsätzlich möglich ist. Ein Zitat dazu:

"In erster Linie ist die Ernennung eines oder einer Angestellten zum oder zur Beamtin nicht ausgeschlossen. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst können sogar einen Antrag auf Verbeamtung stellen, wenn sie schon vorher beim Staat angestellt waren. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den klassischen Werdegang zum/zur Beamtin. Die fehlende Laufbahnbefähigung können Angestellte somit durch Berufserfahrung im öffentlichen Dienst ausgleichen."


https://www.jobs-beim-staat.de/wissen/beamte-verbeamtung-voraussetzungen/

Hat jemand von euch Erfahrungen in einer ähnlichen Situation gemacht oder weiß, welche Voraussetzungen und Schritte notwendig sind, um eine Verbeamtung nachträglich anzustreben? Besonders interessieren mich Informationen zu den formellen Anforderungen, den Bewerbungsprozess und eventuellen Hürden, die ich beachten muss.

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

Gewerbler

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Also ich würde mich mal mit den Kollegen und/oder der Personalstelle unterhalten, ob solche Verbeamtungen bei euch überhaupt möglich oder üblich sind. Ggf. steht auch in der Stellenausschreibung etwas drin, z.B. "die Möglichkeit einer späteren Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der persönlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben" oder sowas in der Art.

Daraus folgen für die die Voraussetzungen:
- die Stelle muss auf Dauer angelegt sein (befristete Stellen schließen Verbeamtung - zumindest auf dieser Stelle - prinzipiell aus)
- im Haushalt muss eine freie Beamtenstelle vorhanden sein (das ist nicht dein Problem dafür zu sorgen, aber es muss erfüllt sein)
- du musst die Laufbahnbefähigung besitzen oder durch gleichwertige Tätigkeiten erwerben (z.B. 3 Jahre auf deiner Stelle sitzen o.ä. -> wie man die Befähigung bekommt steht in der entsprechenden Laufbahnverordnung, die für dich zum Tragen kommt)
- du musst persönlich geeignet sein (Höchstalter nicht erreicht, gesundheitliche Eignung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse etc.)

Das wären so die wesentlichen allgemeinen Punkte. Da du nicht geschrieben hast, um welches Bundesland es geht, kann man leider nicht näher auf die jeweiligen Beamtengesetze eingehen.

Grundsätzlich hast du aber keinen Anspruch auf Verbeamtung und einen richtigen "Antrag" gibt es glaube ich auch nicht unbedingt.

TonySoprano

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Hallo Gewerbler,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Mein Bundesland ist NRW, die persönliche Eignung sollte ich besitzen.
Ich bin auf einer unbefristeten Stelle, welche momentan ÜPL ist, aber innerhalb der nächsten Monate verstetigt wird.
Ich hatte mal Kollegen aus meiner Dienststelle diesbezüglich gefragt und mit wurde mitgeteilt, dass es in der Vergangenheit schon vorgekommen ist, dass Angestellte verbeamtet wurden, jedoch hatte niemand eine konkrete Aussage.


D-x

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Beamtenrecht ist absolut nicht mein Spezialgebiet, ich habe aber mal aufgeschnappt, dass VFA und aber auch VFW (nach AII) als Beamte allenfalls im mittleren Dienst einsteigen könnten, was zumindest für letztgenannte, denen ja ab EG 9b alles offen steht, regelmäßig nicht attraktiv erscheint.

Sollte es über die genannten Voraussetzungen (3 Jahre auf der Stelle) Alternativen geben, kann einem das womöglich entgegenkommen.

Ansonsten höre ich aber auch, dass TB gar keine Verbeamtung wünschen, da sie etwa im Landes- oder gar Bundesdienst einfacher versetzt werden könnten und auch mitunter der Wechsel schwieriger ist, da nicht jede Stelle auch für Beamte ausgeschrieben wird. Aber das ist eine höchst individuelle Abwägung.

Organisator

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Hallo Gewerbler,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Mein Bundesland ist NRW, die persönliche Eignung sollte ich besitzen.
Ich bin auf einer unbefristeten Stelle, welche momentan ÜPL ist, aber innerhalb der nächsten Monate verstetigt wird.
Ich hatte mal Kollegen aus meiner Dienststelle diesbezüglich gefragt und mit wurde mitgeteilt, dass es in der Vergangenheit schon vorgekommen ist, dass Angestellte verbeamtet wurden, jedoch hatte niemand eine konkrete Aussage.

Da bietet sich ein Blick in die Beamtengesetze und Laufbahnverordnungen an. Beim Bund und den meisten Ländern ist für eine Verbeamtung eine bestimmte Bildung Voraussetzung (Berufsausbildung = mD, Studium = gD). In einzelnen Bundesländern soll wohl auch der Angestelltenlehrgang II als Bildungsvoraussetzung für den gD anerkannt sein.

Ob eine Verbeamtung in deinem konkreten Fall möglich ist, kann dir nur deine Personalstelle beantworten.

ElBarto

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Wird man verbeamtet sollte man aber -Achtung bin nur Laie- berücksichtigen, dass man zunächst in derselben Entgeltstufe einsteigt wie alle anderen Beamten der selben Ebene. Also erstmal Gehalteinbußen haben kann.

Um von dieser Einstiegsstufe wegzukommen ist man dann voll und ganz vom Beförderungsverfahren des Beamtentums abhängig. Man braucht also eine (sehr) gute Beurteilung und Vorgesetzte die das durchdrücken können.

 

brian

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In einzelnen Bundesländern soll wohl auch der Angestelltenlehrgang II als Bildungsvoraussetzung für den gD anerkannt sein.


In Niedersachsen ist das so, aber als Aufstiegslehrgang vom mittleren in den gehobenen Dienst, also wenn man schon verbeamtet ist im mittleren Dienst.

Organisator

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In einzelnen Bundesländern soll wohl auch der Angestelltenlehrgang II als Bildungsvoraussetzung für den gD anerkannt sein.


In Niedersachsen ist das so, aber als Aufstiegslehrgang vom mittleren in den gehobenen Dienst, also wenn man schon verbeamtet ist im mittleren Dienst.

Danke für die Info! Bedeutet das, dass nur der AL II nicht als Bildungsvoraussetzung für die erstmalige Verbeamtung im gD ausreichend ist?

D-x

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Soweit ich weiß: Ja. Der AII als Aufstiegslehrgang umfasst meines Wissens auch mehr Prüfungen als der AII für Tarifbeschäftigte.

brian

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Da die im gleichen Kurs sitzen, glaube ich das nicht.