Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Als Renter weiter arbeiten
Rentenonkel:
Nicht immer ist das, was sich der Arbeitgeber wünscht, auch durch den Tarifvertrag oder durch gesetzliche Rahmenbedingungen gedeckt. Jedenfalls ist die Frage der Teilzeitbeschäftigung von der Frage des Rentenbezuges zu trennen.
Wenn der Arbeitnehmer bis zur Regelaltersgrenze unverändert weiter arbeiten möchte, kann sich jedenfalls der Arbeitgeber nicht dagegen wehren. Möchte der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit verändern, ist dies grundsätzlich im Rahmen der tariflichen Bestimmungen möglich. Wenn der Arbeitgeber sich gegen den Wunsch auf Teilzeit verwehrt, kann er das grundsätzlich nur dann, wenn er es unabhängig von dem Rentenbezug könnte.
Wenn der Wunsch auf Teilzeit abgelehnt wird, bedeutet das dann allerdings, dass das Beschäftigungsverhältnis unverändert fortbesteht, es sei denn, der Arbeitnehmer kündigt.
In Betrieben, in denen auf dem Papier Personal abgebaut werden soll, findet sich oft eine Lösung, wenn der Arbeitnehmer deutlich macht, dass er neben der Rente Vollzeit weiter arbeitet, wenn der Antrag auf Teilzeit abgelehnt werden sollte. 8)
MoinMoin:
Und der AG bekommt es mit, weil man als Vollzeitrentner ihm das melden muss, da sich dadurch die KV Beiträge reduzieren, da man als Rentner keine Zahlung im Krankheitsfall bekommt.
Korrekt?
Kann en Rentner eigentlich arbeitslos werden? Oder reduziert sich auch der AV Beitrag?
Warnstreik:
--- Zitat von: MoinMoin am 17.06.2024 16:10 ---Und der AG bekommt es mit, weil man als Vollzeitrentner ihm das melden muss, da sich dadurch die KV Beiträge reduzieren, da man als Rentner keine Zahlung im Krankheitsfall bekommt.
Korrekt?
Kann en Rentner eigentlich arbeitslos werden? Oder reduziert sich auch der AV Beitrag?
--- End quote ---
Ja, auch ein Rentner kann Arbeitslosengeld beziehen. Ich glaube die Regelaltersgrenze ist hier der wichtige Punkt für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Krankenversicherung reduziert sich aber in der Tat.
Rentenonkel:
--- Zitat von: MoinMoin am 17.06.2024 16:10 ---Und der AG bekommt es mit, weil man als Vollzeitrentner ihm das melden muss, da sich dadurch die KV Beiträge reduzieren, da man als Rentner keine Zahlung im Krankheitsfall bekommt.
Korrekt?
Kann en Rentner eigentlich arbeitslos werden? Oder reduziert sich auch der AV Beitrag?
--- End quote ---
Grundsätzlich reduziert sich der Beitrag zur Krankenversicherung als Vollrentner, weil man zwar einen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, nicht aber auf Krankengeld. Daher muss man den Bezug einer Altersvollrente dem Arbeitgeber melden, damit der den Beitrag entsprechend umstellen kann.
Das gilt allerdings nur bei Vollrentner. Teilrentner, die nur bis zu 99,99 % der Rente in Anspruch nehmen, zahlen weiterhin den vollen KV Beitrag und erhalten im Falle des Falles auch Krankengeld. Bei Teilrentnern wird die betriebliche Altersvorsorge allerdings nicht ausgezahlt und die Rente (brutto) wird auf die Höhe des Krankengeldanspruches angerechnet. Daher ist das in den Fällen unsinnig, in denen die Teilrente ohnehin höher ist als ein möglicher Krankengeldanspruch oder in denen die Summe aus betrieblicher und gesetzlicher Rente zusammen in etwa die gleiche Höhe haben wie ein summierter Anspruch aus Teilrente plus Teilkrankengeld.
Bei der Arbeitslosenversicherung muss der Arbeitnehmer bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bei Bezug einer Altersrente immer den vollen Beitrag zahlen. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht allerdings bei Altersvollrente nicht. Teilrentner dagegen haben nach § 156 Absatz 2 Nummer 3 a SGB III im zeitlich begrenzten Rahmen von 3 Kalendermonaten Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III.
Der Rentenversicherungsbeitrag kann bei einer Beschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus freiwillig weitergezahlt werden. Dann erhöht sich die Rente im Folgejahr im Rahmen der Rentenanpassung zusätzlich. Sollte man davon keinen Gebrauch machen, kommt der fällige Arbeitgeberbeitrag der Solidargemeinschaft zugute. Da die Beiträge sich wieder steuermindernd auswirken, ist es daher tendenziell sinnvoll, bei einer Beschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus den Arbeitnehmerbeitrag freiwillig weiter zu zahlen.
ElBarto:
Ja gibt es häufiger als früher, weil früher gab´s das einfach nicht bzw. es hat sich ja nicht rentiert.
Letztenendes muss jeder für sich selbst entscheiden und mit seinen "Zahlen" durchrechnen lassen.
Durch die Weiterarbeit während des Rentenbezugs schließt man durch die erarbeiteten, zusätzlichen Entgeltpunkte die Abschlagslücke.
Durch die jährlichen Rentenanpassungen wird die Lücke auch nochmal kleiner.
Dadurch, dass man mehr vom Brutto hat und zusätzlich die ALtersrente kassiert, entsteht die Möglichkeit sich ein Finanzpolster aufzubauen. Dieses hat dann beruhigende Wirkung für die Zukunft und kann zusätzlich richtig angelegt noch ein paar Zinsen bringen. Ob man die Zinsen dann spart oder für Urlaub nimmt oder einfach monatlich auszahlt und davon lebt muss man selber wissen.
Kleines Beispiel:
Rente ohne Abschlag 1.000 EUR
Rente mit Abschlag und vorz. Inanspruchnahme 856,00 EUR
Man bezieht also 36 Monate lang die 856,00 EUR zusätzlich zum Gehalt das sind 30.816 EUR.
Zusätzlich kassiert man ein höheres Gehalt als vorher da es weniger Abzüge gibt.
Z.B. statt 2.000 EUR werden es 2.100 EUR netto. (grobe Schätzung, evtl. auch höher oder niedriger)
Also konservativ geschätzt. 3600 EUR mehr als vorher.
Macht zusammen 34 416 EUR (von der Rente geht auch noch KV/PV etwas weg, da das mit dem Gehalt zusammengenommen wird).
Die jährliche Rentenanpassung und die Entgeltpunkte die jedes Jahr dazukommen und die Rente erhöhen sind hier nicht berücksichtigt.
Allein an diesem Beispiel sieht man aber, dass da selbst bei moderatem Einkommen und Rente gut 30000 EUR mehr zusammenkommen.
Ausgehend davon müsste man die volle Altersrente (34416/144EUR)= 239 Monate= gerundet 10 Jahre beziehen um den Hinzuverdienst reinzuholen.
Anpassungen usw. nicht berücksichtigt.
Wenn man ein hohes Einkommen hat und mit der Rente über die Beitragsgrenze zur KV kommt oder bereits vorher bleibt noch mehr hängen und es werden mehr Entgeltpunkte pro Jahr hinzukommen (max. ca. 2 EP pro Jahr), 1 EP=37,60 EUR aktuell. Pro Jahr würde man also die Rente um 75,20 EUR erhöhen können. wenn man ein hohes Einkommen hat.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version