Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NW] Elternzeit - doch kein Haken?
ti86:
Hallo zusammen,
eine kurze Rückfrage zur Elternzeit für Beamtinnen und Beamte.
Sehe ich es richtig, dass Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes - ähnlich wie bei Angestellten - bei fristgerechtem Antrag (7 Wochen zuvor) nicht abgelehnt werden darf?! Oder besteht von Seiten des Dienstherrn eine (wenn auch nur theoretische) Möglichkeiten, hier einen Riegel vorzuschieben?
Ich frage deshalb, weil ich von befreundeten Lehrern mitunter abstruse Geschichten höre, dass aufgrund von Unabkömmlichkeiten usw. Elternzeit verweigert wurde. Oder ist dies eine lehrerspezifische Problematik?
Mir geht es explizit um das Beamtentum außerhalb des Lehrerberufs.
Viele Dank vorab!
PushPull:
Es gibt wohl kaum ein Tätigkeitsfeld, in dem Elternzeiten fast immer so ungünstig liegen, wie an Schulen. Ich habe hier im jungen Kollegium schon einige Elternzeiten mitbekommen und selber Elternzeiten genommen und es gibt hier dauernd Mangel. Das war jedoch nie ein Problem. Was soll man auch machen ... Kinder ausschließlich zum Ende der Sommerferien bekommen und immer ein ganzes Jahr Elternzeit nehmen!?
ti86:
Danke!
Mir geht es insbesondere darum, ob der Dienstherr möglicherweise andere Möglichkeiten hat, eine Elternzeit zu verweigern, als dies außerhalb der Beamtenschaft der Fall ist. "Normale" Arbeitgeber können ja - zumindest bei einer entsprechenden Personalstärke - faktisch nicht einmal bei der Elternzeit nach dem 3. Geburtstag "zwingende betriebliche Gründe" geltend machen. Das Dienstverhältnis bei Beamten ist ja da schon etwas spezieller, was die "Macht" des Dienstherrn angeht.
ti86:
Darf ich aus den wenigen Antworten schließen, dass niemand ernsthaft Probleme hatte, ihre oder seine Elternzeit wunschgemäß zu erhalten?
Landesdiener:
Lehrkräfte erhalten (zumindest in BW) im Normalfall Ihre Elternzeit so, wie beantragt. Zwei Einschränkungen gibt es aber in § 41 Abs. 4 AzUVO:
"Bei beamteten Lehrkräften sowie beamteten hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen mit Lehrverpflichtungen sind Unterbrechungen der Elternzeit, die überwiegend auf die Ferien oder die vorlesungsfreie Zeit entfallen, nicht zulässig; bei Beginn und Ende der Elternzeit dürfen Ferien oder die vorlesungsfreie Zeit nicht ausgespart werden."
Ich vermute, dass es in anderen Ländern ähnliche Regelungen gibt.
Unabhängig davon, kann es natürlich zu sozialem Druck kommen...
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