Sehe ich das richtig, dass es keine Auswirkungen auf Beamte hat? Oder sollten Beamte in Elternzeit auch der Besoldung widersprechen?
Dies beurteilt und entscheidet letztlich die Rechtssprechung, ob dies für Beamte oder nicht gilt und nicht das Innenministerium oder das Finanzministerium. Im Grundsatz sollte man Widerspruch einlegen, wenn man der Meinung ist, dass man zu unrecht irgendwelche Zahlungen nicht erhalten hat.
In dem Schreiben des BMI steht unterm Strich nur drin, dass das geltende Gesetz die Beamten in Elternzeit von der Zahlung ausschließt. Ob das Gesetz an sich verfassungswidrig ist, kann nur die Rechtssprechung entscheiden.
Die Erfahrung zeigt aber, dass manchmal nur die, die Widerspruch einlegen, nachträglich ihre Zahlung erhalten und alle anderen in die Röhre schauen.
Die entsprechende Formulierung in dem Schreiben ist in meinen Augen sogar frech, wenn dort schon geschrieben wird, dass Widersprüche in dem betreffenden Jahr einzureichen sind und die IAP im letzten Jahr gezahlt wurde ... Würde dennoch jetzt noch Widerspruch einlegen und auf die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren hinweisen bei Ablehnung.
Dazu vielleicht auch mal die Gewerkschaften bemühen.