Autor Thema: Tarifumstellung von TVöD zu TV-L durch Arbietgeber?  (Read 3762 times)

Kurt88

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Hallo,

aktuell habe ich einen befristeten Vertrag im sozialen Bereich mit EG10.
Dieser läuft bald aus und soll entfristet werden.  So weit so gut.
In dem Zug will der Arbeitgeber den Tarif umstellen von TVöD EG 10  (Stufe2) zu TV-LS 15 (Stufe2).
Ab sofort soll in diesem Bereich nur noch nach TV-LS eingestellt werden. 
Wenn ich in die Tabellen schaue, bedeutet das aktuell ein Minus von 250,- pro Monat?! (Vollzeit)
Für die exakt gleich Tätigkeit!.
Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Ist das zulässig?
Was ich dagegen tun? Bin ratlos…

Grüße Kurt

MoinMoin

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Antw:Tarifumstellung von TVöD zu TV-L durch Arbietgeber?
« Antwort #1 am: 16.06.2024 14:34 »
Wenn der AG nur angelehnt an einem TV bezahlt, dann kann er es machen, wie es ihm gefällt.
Und du ebenfalls.
Wenn der AG tarifgebunden ist und aus der VKA aussteigt und in der TDL einsteigt, dann kann der AG es nicht anders machen.
Und du musst dir einen Ag suchen, der so bezahlt wie du es willst, oder die Kröte schlucken.

McOldie

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Antw:Tarifumstellung von TVöD zu TV-L durch Arbietgeber?
« Antwort #2 am: 16.06.2024 17:17 »
Ich vermute mal, dass hier der Arbeitgeber ein freier Träger ist, der nur in Anlehnung an den Tarifvertrag vergütet. In diesem Fall kann er einen bestehenden Arbeitsvertrag nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers ändern. Neueinstellungen dagegen könnten die Arbeitsverträge nach dem TV-L vereinbart werden.
Deinen befristeten Vertrag kann er während der Laufzeit nur mit deinem Einverständnis umstellen.

Kurt88

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Antw:Tarifumstellung von TVöD zu TV-L durch Arbietgeber?
« Antwort #3 am: 16.06.2024 18:56 »
Ist ein kirchlicher Träger.
Die Umstellung soll nach der Befristung erfolgen.
Also EG (Kavo) Vertrag läuft aus. Es wird zwar von einer Entfristung geredet.
Ich erwarte, das ein neuer (unbefristeter) TV-LS Vertrag unterschrieben werden soll.
Klar, das man nix unterschreiben muss…
Aber zunächst wird man mit Befristungen hingehalten mit der Perspektive auf einen unbefristeten Vertrag.
Dann bei der Entfristung  wird nebenbei erwähnt, dass der Tarif umgestellt wird. Verbunden mit der Aussage, das keine Nachteile entstehen. 
Ein Blick in die Tabellen verrät dann ein Minus von gut 6%.
Das fühlt sich zumindest moralisch nicht gut an.
Sehe ich schon als Nachteil und in frage mich, ob das rechtlich in Ordnung ist?

MoinMoin

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Antw:Tarifumstellung von TVöD zu TV-L durch Arbietgeber?
« Antwort #4 am: 16.06.2024 21:37 »
Ja, so wie du den Sachverhalt schilderst, spricht nichts dagegen, dass das rechtlich in Ordnung ist.
Wir haben Vertragsfreiheit.

Kurt88

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Antw:Tarifumstellung von TVöD zu TV-L durch Arbietgeber?
« Antwort #5 am: 17.06.2024 09:25 »
Ja das mag sein, aber im normalen Leben würde ich das schon als Vorspiegelung falscher Tatsachen sehen eine Stelle mit definiertem Gehalt zunächst zu befristen und dann bei der Verlängerung (und Entfristung) zu sagen, jetzt bekommst du für den gleichen Job einfach mal x Prozent weniger…..?!

MoinMoin

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Antw:Tarifumstellung von TVöD zu TV-L durch Arbietgeber?
« Antwort #6 am: 17.06.2024 10:18 »
Also im normalen Leben gilt für mich immer das, was man vertraglich vereinbart.
Und alles Gerede davor ist Teil der Verhandlung.

Und du behauptest, dass sie bei der befristeten Einstellung schon vor hatten, das TV System zu ändern?
Und dieses Wissen dir vorenthalten haben?

Kurt88

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Antw:Tarifumstellung von TVöD zu TV-L durch Arbietgeber?
« Antwort #7 am: 17.06.2024 11:02 »
Nein, das behaupte ich nicht!
Für mich ist diese Tarifwelt neu.
In der Privatwirtschaft würde man miteinander reden, verhandeln und versuchen eine Einigung zu erzielen.
In Zeiten vom Fachkräftemangel können sich so ein Verhalten die meisten Firmen nicht leisten.
Ob das in der Tarifwelt möglich ist, ob und welche Spielräume es gibt, weiß ich nicht?
Würde mich aber interessieren…?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei flächendeckenden Tarif-Umstelungen einfach so drastische Kürzungen hingenommen werden.



MoinMoin

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Antw:Tarifumstellung von TVöD zu TV-L durch Arbietgeber?
« Antwort #8 am: 17.06.2024 11:12 »
Und hast du schon angefangen zu verhandeln?
Der AG scheint ja nicht tarifgebunden zu sein.
Und wenn er genügend Personal findet, dann gut für ihn, wenn nicht, dann wird er sich was überlegen.

Kurt88

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Antw:Tarifumstellung von TVöD zu TV-L durch Arbietgeber?
« Antwort #9 am: 17.06.2024 15:32 »
Und genau dazu wäre ich für Tips oder Erfahrungswerte dankbar gewesen.
Das das mein Problem ist und ich das verhandeln muss ist und war mir auch vorher klar.
Dazu brauch ich keine Wiederholungen und hilft mir nicht weiter. Wie das in der Privatwirtschaft geht ist mir klar.
Bei den Tarifjobs zieht sich der AG nach meiner geringen Erfahrung darauf zurück, das es so ist und keine Alternativen gibt.
Helfen würden mir Praxisbeispiele, was im Tarifjungel in ähnlichen Fällen schon mal gemacht / verhandelt wurde und wie für beide Seiten möglichen Lösungen aussehen könnten?
Z.b in eine höhere Gruppe eingruppieren, oder in der gleiche Gruppe eine Stufe hoch setzen,…?
Wird / wurde  sowas schon mal gemacht? Ist das üblich, oder kommt das nie vor?

MoinMoin

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Antw:Tarifumstellung von TVöD zu TV-L durch Arbietgeber?
« Antwort #10 am: 17.06.2024 16:18 »
Und genau dazu wäre ich für Tips oder Erfahrungswerte dankbar gewesen.
Bei Neueinstellung gibt es die Möglichkeit förderliche Zeiten zu verhandeln.
Im TV-L gibt es die Möglichkeit eine Zulage nach §16.5 von bis zu 2 Stufen mehr zu verhandeln (die habe ich z.B. ausgehandelt)

Das wären tarifkonforme Dinge, bei der der AG nicht behaupten kann, geht nicht.
sondern er kann dort nur sagen will nicht. Also so wie in der pW.

Wenn er nicht tarifgebunden ist der AG (uns das scheint hier der Fall zu sein, sonst könnte er nicht einfach so wechseln), dann geht noch leichter als bei tarifgebundenen Ags die über oder außertarifliche Bezahlung.
Also, du musst di vor Unterscrift hinstellen und sagen was du an Geld willst (nicht weniger als eg10 TVöd z.B.) und dann sollen die sich überlegen wie sie das hinbekommen (nicht dein Problem, aber die beiden Tipps oben kannst du denen ja mitgeben)

Kurt88

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Antw:Tarifumstellung von TVöD zu TV-L durch Arbietgeber?
« Antwort #11 am: 17.06.2024 22:36 »
Und genau dazu wäre ich für Tips oder Erfahrungswerte dankbar gewesen.
Bei Neueinstellung gibt es die Möglichkeit förderliche Zeiten zu verhandeln.
Im TV-L gibt es die Möglichkeit eine Zulage nach §16.5 von bis zu 2 Stufen mehr zu verhandeln (die habe ich z.B. ausgehandelt)

Das wären tarifkonforme Dinge, bei der der AG nicht behaupten kann, geht nicht.
sondern er kann dort nur sagen will nicht. Also so wie in der pW.


Super! Da werde ich mal nachlesen.
Solche Hinweise habe ich erhofft. Es kommt immer schnell „das geht nicht“.
Damit werde ich dann in Verhandlungen gehen.

Danke Dir für die Tipps!!


MoinMoin

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Antw:Tarifumstellung von TVöD zu TV-L durch Arbietgeber?
« Antwort #12 am: 18.06.2024 06:38 »
Gerne.
Aus deinen vorherigen Posts war nicht erkennbar, dass du konkrete Hinweise zu Verhandlungsspielräume von AGs, die am TVx angelehnt sind möchtest.