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Weisungsrecht und Weisungsgebunden

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Alexander79:
Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Thema Weisungsrecht.

Kann ein Vorgesetzter einem Beamten Anweisen höherwertige Tätigkeiten auszuüben.

Grundsätzlich sind einem Beamten nur Aufgaben zu übertragen die seinen Statusamt entsprechen, darüber gibt es entsprechende Urteile vom BVerwG.

Nun steht beim DBB
Zitat:"Weisungsgebunden ist der Beamte nur, wenn die dienstliche Handlung, auf die die Weisung beruht, zu seinem dienstlichen Aufgabenbereich gehört. Der dienstliche Aufgabenbereich wird durch das Amt im konkret-funktionellen Sinn bestimmt. Bezieht sich die Weisung auf eine neue oder zusätzliche Tätigkeit, so ist der Beamte nur gebunden, wenn ihm der anweisende Vorgesetzte solche Aufgaben übertragen kann."
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/w/weisungsrecht.html

Das konkret funktionelle Amt ist ja der Dienstposten, den der Beamte inne hat.
Somit dürfte nach meinem Verständnis ein Vorgesetzter erstmal keine Tätigkeiten einem Beamten übertragen die einem anderen konkret funktionellen Amt zugeordnet sind, erst recht nicht, wenn der Beamte nicht mal die Ausbildung für dieses konkret funktionelles Amt hat.

Was bedeutet aber der letzte Satz wenn der anweisende Vorgesetzte solche Auftragen übertragen.
Wie bekommt man nun raus ob ein Vorgesetzter solche Aufgaben übertragen kann.
Kann das jeder Vorgesetzte, nur der Disziplinarvorgesetzte etc und darf diese Befugnis auf "niedrigere"  Vorgesetze übertragen werden?

Tagelöhner:
Komisches Verständnis vom besonderen Dienst- und Treueverhältnis, wenn man als Beamter der Auffassung ist (zumutbaren) Weisungen seines Vorgesetzten nicht nachkommen zu müssen.

Ich hätte eher erwartet, dass bei einem Beamten das Weisungsrecht sogar noch weiter greift als bei einem normalen Angestellten.

Gruenhorn:
 Irgendwie ist mir entgangen, wo der TE um moralische Bewertung (eines fiktiven Beamten) gebeten hat...

flip:
Vielleicht solltest du eimal darüber nachdenken, dass Aufgaben übertragen bzw einen neuen Aufgabenbereich und zusätzliche Tätigkeiten zuweisen bzw. eine Handlung anzuweisen nicht dasselbe ist.

ABCDE:

--- Zitat von: flip am 18.06.2024 19:24 ---Vielleicht solltest du eimal darüber nachdenken, dass Aufgaben übertragen bzw einen neuen Aufgabenbereich und zusätzliche Tätigkeiten zuweisen bzw. eine Handlung anzuweisen nicht dasselbe ist.

--- End quote ---

Könntest du uns an deinem Wissen teil haben lassen?

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