Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung in andere Stelle

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MoinMoin:
Anforderungen nicht erfüllt

hihi

also ich kenne Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, eine EG weniger, so da Tarifrecht.
und
Anforderung in der Ausschreibung nicht erfüllt, du jix bewerben dürfen.

Aber sonst, klingt irgendwie nach zusammengewürfelte Eingruppierungs gaGa

Dutch1976:

--- Zitat von: MoinMoin am 18.06.2024 21:10 ---Anforderungen nicht erfüllt

hihi

also ich kenne Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, eine EG weniger, so da Tarifrecht.
und
Anforderung in der Ausschreibung nicht erfüllt, du jix bewerben dürfen.

Aber sonst, klingt irgendwie nach zusammengewürfelte Eingruppierungs gaGa

--- End quote ---

Möglich, habe ich ja nicht zu entscheiden.

MoinMoin:

--- Zitat von: Dutch1976 am 18.06.2024 22:59 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.06.2024 21:10 ---Anforderungen nicht erfüllt

hihi

also ich kenne Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, eine EG weniger, so da Tarifrecht.
und
Anforderung in der Ausschreibung nicht erfüllt, du jix bewerben dürfen.

Aber sonst, klingt irgendwie nach zusammengewürfelte Eingruppierungs gaGa

--- End quote ---

Möglich, habe ich ja nicht zu entscheiden.

--- End quote ---
Die aber auch nicht, man ist entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und nicht so wie jemand es würfelt.

Dutch1976:
Die Stellen sind mit E/A 14/15 ausgeschrieben und dann steht in der Beschreibung, dass sich nachhaltig auch Menschen ohne Master bewerben dürfen, nur dann wird nach 14 eingruppiert.

oder je nach Erfüllen der Voraussetzungen ein Gehalt der EG11 oder 10.

MoinMoin:
Also sie sind als EG14 oder EG15 ausgeschrieben? Oder als EG14 und Beamte A15?
In der Ausschreibung wird kein Master gefordert.
Sofern die EG14 (EG15) Tätigkeiten übertragen werden und man eine fehlende Voraussetzung in der Person hat, wird man in die EG13 (EG14)  eingruppiert.
(Also wenn es eine 14/15 des allgemeinen Teils I der EGO ist, dann ist die Ausbildungsvoraussetzung Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung )
Wenn du also ohne Master die Tätigkeiten bekommst, sprich jetzt, geht es eine Runter, wenn du dann den Master hast, automatisch wieder eine Rauf.
Das Konstrukt als sonstiger Beschäftigter anerkannt zu werden (zu sein) mal außen vor.

Dich eine oder mehrere EG niedriger einzugruppieren, weil du keine Führungserfahrung hast, ist illegal, dazu müsste man dir andere Tätigkeiten übertragen.

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