Autor Thema: Urlaubsabgeltung  (Read 1989 times)

Leyna

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Urlaubsabgeltung
« am: 10.07.2024 17:30 »
Hallo zusammen,

ich scheide zum 01.09.2024 aus dem Land NRW aus mit einem von mir gewünschten Aufhebungsvertrag. Den mir noch zustehenden Urlaubsanspruch habe ich bereits angetreten. Nun ist es so, dass ich seit gestern im Krankenhaus liege, operiert wurde und somit im Krankenstand bin. Meinen Dienst werde ich aufgrund meines Resturlaubes nicht mehr antreten.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich meinen Krankenstand melden "muss" (ich habe es vorsorglich getan) und ob ich für den daraus entstehenden Überschuss an Urlaubstagen einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung habe. Diese Tage kann ich nicht mehr "abfeiern".

Kennt sich hiermit jemand aus und kann mir bitte weiterhelfen?

Vielen Dank!  :)

Lieben Gruß
Leyna

Albeles

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #1 am: 10.07.2024 22:38 »
Ich würde vermuten dass Du noch Anspruch hast. Allerdings sind in Aufhebungsverträgen bestimmt irgendwelche Klauseln die das als abgegolten ausweisen.
Steht denn nichts dazu im Aufhebungsvertrag?

Leyna

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #2 am: 11.07.2024 07:33 »
Hallo  :)

in dem Aufhebungsvertrag steht lediglich folgender Satz:

Das bestehende AV wird auf Antrag von XXX mit Ablauf des XXX im gegenseitigen Einvernehmen beendet (§ 33 TV-L).

Ein Hinweis bzgl. der unverzüglichen Meldung beim Arbeitsamt steht auch noch drauf.

Mehr nicht.

Lieben Gruß
Leyna

Ekko

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #3 am: 11.07.2024 07:55 »
Hey Leyna,

vorweg: Wenn du krankgeschrieben wirst, hast du das zu melden. Das möchte nicht nur dein AG, sondern auch die Krankenkasse. Urlaub und Krankheit sind, leihenhaft ausgrdrückt, aus sicht des Arbeitsrechtes immer noch zwei verschiedene Paar Schuhe. Du gewinnst nichts, wenn du die Tage nach gutem Gewisseb deinem AG "schenkst". Das kann auch nach hinten losgehen.

Die Tatsache, dass ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, lässt vermuten, dass du und dein AG euch gut bis einigermaßen glimpflich getrennt habt. Fein.

Daher ruf einfach in der Personalabteilung an und frag dort nach. Das sind nämlich die Leute, die deutlichen Mehraufwand bekommen, wenn sie diesen Vorgang fehlerhaft oder unternehmensunüblich bearbeiten. Daher wird man dir dort auch helfen.

Meines Erachtens kann man z.B. einen Änderungsvertrag zum Aufhebungsvertrag machen, wenn beide Parteien einverstanden sind.
Darin kann dann stehen, dass der Urlaub verfällt oder auch, dass dir die restlichen Tage vergütet werden. Da müsst ihr euch auf etwas einigen. Der TVL gibt hierfür meines Wissens nicht viel her.
Am besten für dich wäre natürlich eine Vergütung der übrigen Tage, aber im Moment ist es nicht geregelt. Da haben die Personaler deines AG immerhin was gelernt für die Zukunft.

Es obliegt deiner Entscheidung ob du das bei Widerstand forcierst und am Endge ggf. prozessierst.

AlphaOmega

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #4 am: 11.07.2024 09:32 »

Leyna

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Antw:Urlaubsabgeltung
« Antwort #5 am: 11.07.2024 16:32 »
Vielen lieben Dank  :)