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Kündigungsfrist

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Iunius:
Mal im Ernst, als Vertreter des Arbeitgebers gibt es keine Möglichkeit auf deine Einhaltung der Kündigungsfristen zu bestehen.
Im schlimmsten Fall erscheint der Arbeitnehmer einfach nicht mehr, was soll ich dann tun? Ihn abmahnen und kündigen? Natürlich könnte ich ihm den Schaden der entsteht in Rechnung stellen wenn er sich nicht an die Kündigungsfristen hällt und einfach nicht mehr erscheint aber ist sowas im ÖD vor Gericht je verhandelt worden?
Ich habe von sowas nie gehört - will der Arbeitnehmer wechseln oder schlicht kündigen steht ein Auflösungsvertrag zum Wunschtermin an, komme was wolle.
Und wir haben hier über 10.000 Angestellte, was anderes gab es nie, es sei denn Menschenleben hängen davon ab. Dann gelten Sonderregeln die hier per DV geregelt sind.

MoinMoin:

--- Zitat von: Iunius am 09.07.2024 11:40 ---Mal im Ernst, als Vertreter des Arbeitgebers gibt es keine Möglichkeit auf deine Einhaltung der Kündigungsfristen zu bestehen.
Im schlimmsten Fall erscheint der Arbeitnehmer einfach nicht mehr, was soll ich dann tun? Ihn abmahnen und kündigen? Natürlich könnte ich ihm den Schaden der entsteht in Rechnung stellen wenn er sich nicht an die Kündigungsfristen hällt und einfach nicht mehr erscheint aber ist sowas im ÖD vor Gericht je verhandelt worden?
Ich habe von sowas nie gehört - will der Arbeitnehmer wechseln oder schlicht kündigen steht ein Auflösungsvertrag zum Wunschtermin an, komme was wolle.
Und wir haben hier über 10.000 Angestellte, was anderes gab es nie, es sei denn Menschenleben hängen davon ab. Dann gelten Sonderregeln die hier per DV geregelt sind.

--- End quote ---
Absolut korrekt,
aber man sieht sich immer zweimal ist das eine Argument bei nicht einvernehmlichen Vertragsbruch.
Und natürlich ein weniger grandioses Zeugnis.

Pina:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 08.07.2024 19:28 ---@Pina: Einvernehmlich heißt, dass alle betroffenen Parteien zustimmen. So ist das bei einem Vertrag und der ist dann einvernehmlich geschlossen, wenn alle zugestimmt haben. Wenn du also die Vereinbarung triffst, dass du Ende September gehst und hast keine Hintertür vereinbart, dann gilt, was vereinbart ist. Dir steht es dann natürlich frei, eine weitere Vereinbarung zu schließen.

Was dann mit dir passiert, wenn du im September gehst, aber noch keinen AV mit dem neuen AG getroffen hast, wird deinem alten AG getrost egal sein.

Was irgendwelche Sympathien o.ä. angeht: Entweder willst du gehen, dann ist es dir wurst oder du bleibst und auch dann sollte dir das wurst sein. ;)

--- End quote ---

Es geht eher darum: Man will einen Auflösungsvertrag, weil der andere AG nicht lange warten will/kann. Sonst würde man ja bleiben.  Wenn also der alte AG keinen Auflösungsvertrag unterschreibt, bleibt alles beim Alten und es gilt nicht die reguläre Kündigungsfrist? Und da der AG den Auflösungsvertrag auch nicht unterschrieben hat, auch nicht - nach Absage an den neuen AG - die Auflösung zum ursprünglich gewünschten Termin?
Ich meine schon, dass der einmalige Kündigungswille, dem nicht stattgegeben wurde,  die Arbeitsbeziehung dann belastet, oder nicht?

FearOfTheDuck:
Ein weiser Forist schrieb hier mal, dass man in einem AV seine Arbeitskraft gegen Geld eintauscht und viel mehr nicht. Alles weitere wären Gefühlchen, die eher im Brigitte-Forum Platz hätten. Ein Vertrag ist eine Abmachung auf Augenhöhe. Und wenn der AG keinen Auflösungsvertrag schließen möchte, kündigt man fristgerecht. Auch dem neuen AG sind die Fristen geläufig, von daher ist auch "das Warten" auf den neuen MA kein so ungewöhnlicher Vorgang. Man könnte sogar zum Wunschtermin kündigen und gehen, wie @Iunius schon schrieb, viel machen kann der AG dann i.d.R. auch nicht.

Ein AG oder ein Vorgesetzter, der heutzutage Befindlichkeiten an den Tag legt, wenn sich ein AN verändern will, scheint mir etwas aus der Zeit gefallen. Nicht dass es das nicht zu hauf gibt, wäre aber eher ein (weiterer) Minuspunkt.

Pina:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 09.07.2024 19:26 ---Ein weiser Forist schrieb hier mal, dass man in einem AV seine Arbeitskraft gegen Geld eintauscht und viel mehr nicht. Alles weitere wären Gefühlchen, die eher im Brigitte-Forum Platz hätten. Ein Vertrag ist eine Abmachung auf Augenhöhe. Und wenn der AG keinen Auflösungsvertrag schließen möchte, kündigt man fristgerecht. Auch dem neuen AG sind die Fristen geläufig, von daher ist auch "das Warten" auf den neuen MA kein so ungewöhnlicher Vorgang. Man könnte sogar zum Wunschtermin kündigen und gehen, wie @Iunius schon schrieb, viel machen kann der AG dann i.d.R. auch nicht.

Ein AG oder ein Vorgesetzter, der heutzutage Befindlichkeiten an den Tag legt, wenn sich ein AN verändern will, scheint mir etwas aus der Zeit gefallen. Nicht dass es das nicht zu hauf gibt, wäre aber eher ein (weiterer) Minuspunkt.

--- End quote ---
Naja. was ist denn aus AN-Sicht sonst unter "Loyalität" zu verstehen? 

Naja, wenn Druck im Kessel ist, wird wohl nicht so gerne gewartet, oder?

Und wie der AG eben tickt und entsprechend reagiert, weiß man ja einfach auch nicht.

Aber gut, hinterher ist man immer schlauer. Wenn man einem neuen AG eben deswegen abgesagt hat, braucht man wohl am nächsten Tag auch nicht mehr ankommen...

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