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Kündigungsfrist

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FearOfTheDuck:
Wenn du den AG fragst, weißt du, wie tickt. Wenn du mit ihm etwas vereinbarst, hast du etwas, woran du dich halten kannst. Wenn nicht, gibt es gesetzliche und tarifliche Fristen. Warum sich in diesem Gefüge klein machen?

Loyalität (u.ä.) ist am Ende - sofern man sie hoch hängen mag - schließlich auch keine Einbahnstraße, genauso wenig wie es eine Eisenkette ist, die der AG einen um den Hals hängen kann. Ein wechselwilliger AN, der sich bereits in Bewerbungsverfahren befindet, wird sich seine Gedanken schon gemacht haben.

Warum man dem neuen AG absagt, wird mir nicht klar. Hat man die Zusage, so muss der sich in der Regel auch der Fristen bewusst sein und entsprechend planen. Und selbst wenn man abgesagt hat und das alte AV besteht, geht man selbstverfreilich am nächsten Tag wieder arbeiten.  ???

Pina:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 09.07.2024 22:56 ---Wenn du den AG fragst, weißt du, wie tickt. Wenn du mit ihm etwas vereinbarst, hast du etwas, woran du dich halten kannst. Wenn nicht, gibt es gesetzliche und tarifliche Fristen. Warum sich in diesem Gefüge klein machen?

Loyalität (u.ä.) ist am Ende - sofern man sie hoch hängen mag - schließlich auch keine Einbahnstraße, genauso wenig wie es eine Eisenkette ist, die der AG einen um den Hals hängen kann. Ein wechselwilliger AN, der sich bereits in Bewerbungsverfahren befindet, wird sich seine Gedanken schon gemacht haben.

Warum man dem neuen AG absagt, wird mir nicht klar. Hat man die Zusage, so muss der sich in der Regel auch der Fristen bewusst sein und entsprechend planen. Und selbst wenn man abgesagt hat und das alte AV besteht, geht man selbstverfreilich am nächsten Tag wieder arbeiten.  ???

--- End quote ---

Ist es denn naiv zu glauben, dass, wenn der neue AN einen will, er auch wartet, wenn der alte AN einen nicht gehen lassen möchte/kann zum gewünschten Zeitpunkt? Denn, wie du schriebst, gelten eben Fristen. Ein nicht-wartwn-wollen/können spricht doch eher dafür, dass die Stelle einfach schnell besetzt werden muss und/oder damit auch unter Umständen für eine suboptimale Planung?

MoinMoin:

--- Zitat von: Pina am 09.07.2024 19:03 ---Es geht eher darum: Man will einen Auflösungsvertrag, weil der andere AG nicht lange warten will/kann. Sonst würde man ja bleiben.  Wenn also der alte AG keinen Auflösungsvertrag unterschreibt, bleibt alles beim Alten und es gilt nicht die reguläre Kündigungsfrist? Und da der AG den Auflösungsvertrag auch nicht unterschrieben hat, auch nicht - nach Absage an den neuen AG - die Auflösung zum ursprünglich gewünschten Termin?
Ich meine schon, dass der einmalige Kündigungswille, dem nicht stattgegeben wurde,  die Arbeitsbeziehung dann belastet, oder nicht?

--- End quote ---
Es geht darum: mach mich sauber, aber mach mich nicht nass!

Also wenn dein neuer AG deine Kündigungsfrist nicht akzeptieren kann und dir keinen Vertrag geben will zu diesem Zeitpunkt, natürlich mit der Option, dass du früher kommst, sofern dein alter AG einen Auflösungsvertrag zu stimmt, dann kannst du dem neuen sagen, ok, dann halt nicht.

Oder du sagst, ok gib mir einen Vertag mit einem Zeitpunkt x, ich werden dafür sorgen, dass ich dann da bin.
Dann gehst du zum alten AG und sagst, ich will einen Auflösungsvertrag zum Zeitpunkt X und wenn er nein sagt, dann kündigst du (nicht fristgerecht) zu diesem Zeitpunkt X und wechselst den AG.
Ob dann dein alter Ag diese Kündigung gerichtlich anfechtet will, kann er dann entscheiden.
Eine potenzielle Schadensersatzforderung läuft zu 99% ins leere und im öD zu 99,999%
Ein schlechtes Zeugnis kann dir wumpe sein, aber dagegen kannst du auch klagen.
Aber so ein rumgeeiere, o gott die könnten sauer sein, ist Kinder Kacke

Ich kenne es allerdings nur so, dass man sich einvernehmlich zu Dritt auf einen Termin einigt, der für alle passt und der lag stets irgendwo zwischen Fristgerecht (max in 6 Monaten) und Ende/Mitte des nächsten Monats. Aber das liegt auch daran, dass man unsereins wollte und man auf Augenhöhe miteinander zu reden pflegt.
Das ist natürlich nicht der Fall, wenn 5 andere gleichwertige Mitbewerberinnen schon mit den Hufen scharren, da muss man dann halt selber mal aufs Gaspedal treten und agieren.
Und dabei kann man auch mal Nass werden!




FearOfTheDuck:
Und wenn der neue AG einen will, dann wartet er auch, das kommt auch nicht selten vor. Wenn nicht dann nicht. Man kann auch erst die Zusage abwarten und dann kündigen, wenn man eine gewisse Sicherheit möchte.

Letztendlich lässt sich pauschal keine Aussage treffen, da jeder AG anders ist und jedes Auswahlverfahren auch.

Pina:

--- Zitat von: MoinMoin am 10.07.2024 07:40 ---
--- Zitat von: Pina am 09.07.2024 19:03 ---Es geht eher darum: Man will einen Auflösungsvertrag, weil der andere AG nicht lange warten will/kann. Sonst würde man ja bleiben.  Wenn also der alte AG keinen Auflösungsvertrag unterschreibt, bleibt alles beim Alten und es gilt nicht die reguläre Kündigungsfrist? Und da der AG den Auflösungsvertrag auch nicht unterschrieben hat, auch nicht - nach Absage an den neuen AG - die Auflösung zum ursprünglich gewünschten Termin?
Ich meine schon, dass der einmalige Kündigungswille, dem nicht stattgegeben wurde,  die Arbeitsbeziehung dann belastet, oder nicht?

--- End quote ---
Es geht darum: mach mich sauber, aber mach mich nicht nass!

Also wenn dein neuer AG deine Kündigungsfrist nicht akzeptieren kann und dir keinen Vertrag geben will zu diesem Zeitpunkt, natürlich mit der Option, dass du früher kommst, sofern dein alter AG einen Auflösungsvertrag zu stimmt, dann kannst du dem neuen sagen, ok, dann halt nicht.

Oder du sagst, ok gib mir einen Vertag mit einem Zeitpunkt x, ich werden dafür sorgen, dass ich dann da bin.
Dann gehst du zum alten AG und sagst, ich will einen Auflösungsvertrag zum Zeitpunkt X und wenn er nein sagt, dann kündigst du (nicht fristgerecht) zu diesem Zeitpunkt X und wechselst den AG.
Ob dann dein alter Ag diese Kündigung gerichtlich anfechtet will, kann er dann entscheiden.
Eine potenzielle Schadensersatzforderung läuft zu 99% ins leere und im öD zu 99,999%
Ein schlechtes Zeugnis kann dir wumpe sein, aber dagegen kannst du auch klagen.
Aber so ein rumgeeiere, o gott die könnten sauer sein, ist Kinder Kacke

Ich kenne es allerdings nur so, dass man sich einvernehmlich zu Dritt auf einen Termin einigt, der für alle passt und der lag stets irgendwo zwischen Fristgerecht (max in 6 Monaten) und Ende/Mitte des nächsten Monats. Aber das liegt auch daran, dass man unsereins wollte und man auf Augenhöhe miteinander zu reden pflegt.
Das ist natürlich nicht der Fall, wenn 5 andere gleichwertige Mitbewerberinnen schon mit den Hufen scharren, da muss man dann halt selber mal aufs Gaspedal treten und agieren.
Und dabei kann man auch mal Nass werden!

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Wenn man noch nie in so einer Situation war, ist es leicht gesagt.
Es geht nicht darum, ob jemand sauer ist, sondern darum, möglichst einvernehmlich klare Verhältnisse zu schaffen.
Und natürlich kann man Sanktionen befürchten.

Die Kombination aus massivem Zeitdruck, Unerfahrenheit und Befürchtungen vor Sanktionen (spielt wohl in die Unerfahrenheit hinein) sowie der Wunsch, den Übergang einvernehmlich zu gestalten, kann sich schon als bitterer Cocktail erweisen.

Auch wenn man einen Wechselwunsch hat, aber eben keine Not und man eine durchweg positive Laufbahn durchlaufen hat inklusive Vorgesetzen, der innerhalb der ihm gegebenen Möglichkeiten und darüber hinaus, fördert. Man sieht sich trotz allem immer zwei Mal im Leben, nicht nur die Kommune, auch das Bundesland und die BRD sind klein ;-) Auch im beruflichen Miteinender spielen doch immer auch Befindlichkeiten ein. Wer etwas anderes behauptet, spricht nicht die Wahrheit.

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