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Kündigungsfrist

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VFA West:

--- Zitat von: MoinMoin am 20.06.2024 20:29 ---
--- Zitat von: VFA West am 20.06.2024 17:48 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 19.06.2024 07:32 ---Ja, korrekt und es gibt auch immer die Möglichkeit einvernehmlich einen Auflösungsvertrag zu machen.
So hab ich das stets gemacht.

--- End quote ---
Warum, wenn ich fragen darf?

--- End quote ---
Allgemein gesprochen:
Weil es stets das Beste für beide Vertragspartner ist, wenn man sich auf die beste Lösung einigt, die möglich ist.
Und nicht streng nach dem geht, was als vorher verhandelt wurde.
Denn Verträge sind dazu da bei Uneinigkeit Klarheit zu haben.
Sie sind nicht dazu da, sich sklavisch dran halten zu müssen.

Für mich gesprochen, weil ich stets solidarisch zu meinem AG war und offen und klar kommuniziert habe, wo meine Reise hingeht und ich was dagegen habe Zeiten abzusitzen oder meine ExAG hängen zu lassen.
Ich habe auch durchaus mal Gehaltsreduktionen dabei in Kauf genommen.
Bin bin stets mit einem lachendem und einem weinenden Auge gewechselt.

--- End quote ---

Okay, es gibt aber wohl auch AG, die das gar nicht wollen. So nach dem Motto "dann geh bitte zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und einen Auflösungsvertrag z.B. einen Monat später kategorisch ablehnen.

MoinMoin:

--- Zitat von: VFA West am 23.06.2024 02:21 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 20.06.2024 20:29 ---
--- Zitat von: VFA West am 20.06.2024 17:48 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 19.06.2024 07:32 ---Ja, korrekt und es gibt auch immer die Möglichkeit einvernehmlich einen Auflösungsvertrag zu machen.
So hab ich das stets gemacht.

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Warum, wenn ich fragen darf?

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Allgemein gesprochen:
Weil es stets das Beste für beide Vertragspartner ist, wenn man sich auf die beste Lösung einigt, die möglich ist.
Und nicht streng nach dem geht, was als vorher verhandelt wurde.
Denn Verträge sind dazu da bei Uneinigkeit Klarheit zu haben.
Sie sind nicht dazu da, sich sklavisch dran halten zu müssen.

Für mich gesprochen, weil ich stets solidarisch zu meinem AG war und offen und klar kommuniziert habe, wo meine Reise hingeht und ich was dagegen habe Zeiten abzusitzen oder meine ExAG hängen zu lassen.
Ich habe auch durchaus mal Gehaltsreduktionen dabei in Kauf genommen.
Bin bin stets mit einem lachendem und einem weinenden Auge gewechselt.

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Okay, es gibt aber wohl auch AG, die das gar nicht wollen. So nach dem Motto "dann geh bitte zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und einen Auflösungsvertrag z.B. einen Monat später kategorisch ablehnen.

--- End quote ---
Der nächstmöglich Zeitpunkt ist stets der nächste Tag.
Aber ich gehe davon aus, dass du meinst "zum nächst möglichen vertraglich vereinbarten Kündigungstermin".
Wenn also der AG nicht gewillt ist einen einvernehmliche andere Lösung zufinden und "bockig" ist, dann hat er wohl Geld zu verschenken hat. Dann kann er das machen, denn er wird idR mit hoher Sicherheit zwar den Menschen weiterbezahlen, aber nicht sonderlich gute Leistungen erhalten.
Oder die Mitarbeiter in eine fingierten fristlosen Kündigung oder AU  treiben.

Wenn es Gründe gibt wie Übergabe/Projektabschluß, dann sieht es anders aus, darum rede ich von einvernehmlich.

Pina:

--- Zitat von: MoinMoin am 23.06.2024 09:26 ---
--- Zitat von: VFA West am 23.06.2024 02:21 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 20.06.2024 20:29 ---
--- Zitat von: VFA West am 20.06.2024 17:48 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 19.06.2024 07:32 ---Ja, korrekt und es gibt auch immer die Möglichkeit einvernehmlich einen Auflösungsvertrag zu machen.
So hab ich das stets gemacht.

--- End quote ---
Warum, wenn ich fragen darf?

--- End quote ---
Allgemein gesprochen:
Weil es stets das Beste für beide Vertragspartner ist, wenn man sich auf die beste Lösung einigt, die möglich ist.
Und nicht streng nach dem geht, was als vorher verhandelt wurde.
Denn Verträge sind dazu da bei Uneinigkeit Klarheit zu haben.
Sie sind nicht dazu da, sich sklavisch dran halten zu müssen.

Für mich gesprochen, weil ich stets solidarisch zu meinem AG war und offen und klar kommuniziert habe, wo meine Reise hingeht und ich was dagegen habe Zeiten abzusitzen oder meine ExAG hängen zu lassen.
Ich habe auch durchaus mal Gehaltsreduktionen dabei in Kauf genommen.
Bin bin stets mit einem lachendem und einem weinenden Auge gewechselt.

--- End quote ---

Okay, es gibt aber wohl auch AG, die das gar nicht wollen. So nach dem Motto "dann geh bitte zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und einen Auflösungsvertrag z.B. einen Monat später kategorisch ablehnen.

--- End quote ---
Der nächstmöglich Zeitpunkt ist stets der nächste Tag.
Aber ich gehe davon aus, dass du meinst "zum nächst möglichen vertraglich vereinbarten Kündigungstermin".
Wenn also der AG nicht gewillt ist einen einvernehmliche andere Lösung zufinden und "bockig" ist, dann hat er wohl Geld zu verschenken hat. Dann kann er das machen, denn er wird idR mit hoher Sicherheit zwar den Menschen weiterbezahlen, aber nicht sonderlich gute Leistungen erhalten.
Oder die Mitarbeiter in eine fingierten fristlosen Kündigung oder AU  treiben.

Wenn es Gründe gibt wie Übergabe/Projektabschluß, dann sieht es anders aus, darum rede ich von einvernehmlich.

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Aber weiß aber doch nie, wann es einvernehmlich ist. Oder kann  ich zu meinem AG gehen und sagen: Ich möchte einen Auflösungsvertrag für - sagen wir mal - Ende September. Aber kündigen möchte ich nicht, weil ich - Stand jetzt beispielsweise - noch bis Ende Dezember vertraglich gebunden wäre und dann der andere Job definitiv weg wäre.
Bei so einem Vorgehen  hat man doch jegliche Sympathien, Höhergruppierungen und das Vertrauen des direkten Vorgesetzen verspielt?

MoinMoin:
Wenn du einen Auflösungsvertrag zu Ende September erfragst und den dann übermorgen unterschreibst, dann ist es so wie es ist, als ob du gekündigt hättest.

Wenn du einen Auflösungsvertrag zu Ende September erfragst und ihn erst Ende September unterschrieben willst, dann zeigt dir dein Ag einen Vogel.

FearOfTheDuck:
@Pina: Einvernehmlich heißt, dass alle betroffenen Parteien zustimmen. So ist das bei einem Vertrag und der ist dann einvernehmlich geschlossen, wenn alle zugestimmt haben. Wenn du also die Vereinbarung triffst, dass du Ende September gehst und hast keine Hintertür vereinbart, dann gilt, was vereinbart ist. Dir steht es dann natürlich frei, eine weitere Vereinbarung zu schließen.

Was dann mit dir passiert, wenn du im September gehst, aber noch keinen AV mit dem neuen AG getroffen hast, wird deinem alten AG getrost egal sein.

Was irgendwelche Sympathien o.ä. angeht: Entweder willst du gehen, dann ist es dir wurst oder du bleibst und auch dann sollte dir das wurst sein. ;)

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