Ich finde bisher immer nur Regelungen die aufgrund vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten eine Zulage nach TVöD vorsehen.
Wie sieht das aus wenn eine Leitungsstelle unbesetzt ist, sich die Nachbesetzung durch politische Entscheidungen weiter auf unbestimmte Zeit verzögert, und der nächste Vorgesetzte einfach in die Pflicht genommen wird diese komplette Stelle "nebenbei mit" zu erledigen.
Gibt es da irgend eine Form des Rechtsanspruchs auf eine höhere Vergütung bis die Stelle entsprechend Nachbesetzt ist? Oder welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?
Die Stelle komplett brach liegen zu lassen - inhaltlich - würde zu massiven Verzögerungen bei verschiedensten Abläufen führen.