Gude in die Runde,
ich habe jetzt schon einiges hier im Forum gelesen, allerdings noch nicht die Fundstelle für eine Begründung gefunden.
Ich war im Zeitraum 01.05.00 - 31.01.01 Wehrdienspflichtiger und vom 01.02.2001 - 30.04.08 Soldat auf Zeit.
Im Anschluss habe ich im g.D. bei der Finanzverwaltung angefangen.
Bei der Einstellung in 2008 sagte mir mein damaliger Geschäftstellenleiter, dass meine Bundeswehrzeit komplett für das Dienstjubiläum angerechnet wird.
Nun habe ich die Dienststelle gewechselt und meine neue Dienststelle teilte mir mit, dass sie nur die Wehrdienstzeit berücksichtigen werden.
Hier habe ich gelesen
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122520.0.html dass die Zeiten angerechnet werden können.
Wo kann ich zu dem Thema denn noch was finden bzw. wer kann mir bei diesem Sachverhalt helfen.
Vielen Dank schon mal für eine Rückmeldung.