Beamte und Soldaten > Beamte Hessen
Urkunde Beamter auf Widerruf mit Zusatz "von...bis"
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bettelmusikant:
Guten Morgen,
die Urkunde für einen Inspektoranwärter enthält eigentlich alle gem. § 8 BeamtStG erforderlichen Angaben (und auch die gem. der in Hessen geltenden "Verwaltungsvorschriften über die Aushändigung von Urkunden bei Ernennungen und bei Beendigung des Beamtenverhältnisses"), so auch den Wortlaut "unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf", dann aber folgt die unrichtige Angabe "vom 01.09.20XX bis zum 31.08.20XX" (3 Jahre, entsprechend der üblichen Dauer des Vorbereitungsdiensts).
Der Vorbereitungsdienst wurde erfolgreich absolviert, die Eignung für den gD bestanden, mittlerweile ist die Ernennung (bei der gleichen Behörde) zum Beamten auf Probe und dann auch zum Beamten auf Lebenszeit erfolgt (mit korrekten Urkunden).
Gibt es hier die Notwendigkeit die seinerzeit erfolgte Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf anzuzweifeln und ggf. zu korrigieren/bzw. durch Verwaltungsakt die Wirksamkeit feststellen zu lassen? War sie überhaupt gem. § 11 BeamStG nichtig?
Viele Grüße
Casa:
--- Zitat ---Gibt es hier die Notwendigkeit die seinerzeit erfolgte Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf anzuzweifeln und ggf. zu korrigieren/bzw. durch Verwaltungsakt die Wirksamkeit feststellen zu lassen? War sie überhaupt gem. § 11 BeamStG nichtig?
--- End quote ---
Diese Frage würde mich nach schätzungsweise wenigstens 3 Jahren und 2 weiteren Urkunden (BaP und BaL) auch nicht ruhig schlafen lassen. :o
Du bist Beamter im gD. Ich gehe davon aus, dass du dir diese Frage selbst beantworten kannst. Aus welchem Grund soll die Ernennung wirksam sein? Aus welchem Grund soll sie nichtig sein?
--- Zitat ---dann aber folgt die unrichtige Angabe "vom 01.09.20XX bis zum 31.08.20XX"
--- End quote ---
Warum soll die Angabe der zwei Daten unrichtig sein?
elbx:
Auf der BaW Urkunde meiner Frau ist kein "bis" vermerkt. Stattdessen ist der Wortlaut "mit Wirkung vom..." mit Startdatum enthalten.
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