Der Beamte kann keine Tätigkeit nachweisen(hauptberuflich) die einer Stelle A10 oder höher entspricht, die auch nach der Beendigung des Studiums stattgefunden hat. Weil er das Studium ja in seiner Zeit als mtD abgeleistet hat. Ingenieurstätigkeiten als Ziviler Angestellter fallen damit auch raus.
Der Bewerber verleibt im aktuellen Statusamt von der Besoldung, wird auf den neuen Dienstposten(A10) gesetzt. Wenn die „Bewährungszeit=erlangen der nötigen Berufserfahrung“ nach BLV abgeleistet hat, wird er auf A10 befördert. In der Zeit zur Erlangung der Berufserfahrung kann er aber Regulär(im mD) befördert werden, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. (Direkteinstieg, sollte so auch in der Ausschreibung stehen)
Alternativ geht er nach Mannheim und macht seine Laufbahnausbildung, damit aber wieder Prüfungen und erlangt seine Laufbahnbefähigung. (Laufbahn)
Die Ausschreibung liest sich wie ein Direkteinstieg und nicht Laufbahnausbildung.