Autor Thema: Besoldung nach gewonnener Ausschreibung  (Read 4477 times)

ReKo1808

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Besoldung nach gewonnener Ausschreibung
« am: 19.06.2024 09:46 »
Moin liebe Leute,

folgender Sachverhalt:
Ein Beamter im mittleren technischen Dienst (Bundeswehrverwaltung) absolviert (privat veranlasst und selbst bezahlt) neben der hauptberuflichen Tätigkeit einen Bachelor-Studiengang.
Nach erfolgreichem Abschluss bewirbt dieser Beamte sich auf eine Ausschreibung für den gtD. Als Voraussetzung ist folgendes formuliert:

"Sie verfügen über einen technischen Bachelor-Abschluss einer Hochschule in der Fachrichtung Elektrotechnik oder Sie verfügen über vergleichbare Fähigkeiten und Sie weisen eine berufliche Tätigkeit mit einer Dauer von regelmäßig nicht unter zwei Jahren in der vorgenannten Fachrichtung nach. Dabei sind Diplom-Fachhochschulabschlüsse und Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien hochschulrechtlich Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt."

Wird direkt nach erfolgreicher Bewerbung in A10 verbeamtet oder muss der Beamte eine Wartezeit erfüllen und verbleibt solange im Amt des mtd?
Meiner Meinung nach müsste die direkte Einstellung mit A10 erfolgen oder irre ich mich da?

Organisator

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Antw:Besoldung nach gewonnener Ausschreibung
« Antwort #1 am: 19.06.2024 09:51 »
Ja, da irrst du dich, da die genannte hauptberufliche Tätigkeit von 2 Jahren noch nicht erbracht wurde und für die Laufbahnbefähigung erforderlich ist. Details dazu findest du in der BLV.

Bis dahin ändert sich die Laufbahnzugehörigkeit nicht, Beförderungen sind in der bestehenden Laufbahn möglich.

Gewerbler

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Antw:Besoldung nach gewonnener Ausschreibung
« Antwort #2 am: 19.06.2024 09:58 »
Vielleicht bezieht sich das "und Sie weisen [...] nach" aber auch auf den Teil hinter dem "oder". Also entweder den Bachelor-Abschluss oder stattdessen vergleichbare Fähigkeiten inkl. zwei Jahre Tätigkeit.

Ist jetzt schwierig, das rauszulesen, wie es genau gemeint ist. Im Zweifelsfall würde ich bei den Ansprechpersonen nachfragen, welche Variante sie gemeint hatten...

ReKo1808

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Antw:Besoldung nach gewonnener Ausschreibung
« Antwort #3 am: 19.06.2024 10:06 »
Vielleicht bezieht sich das "und Sie weisen [...] nach" aber auch auf den Teil hinter dem "oder". Also entweder den Bachelor-Abschluss oder stattdessen vergleichbare Fähigkeiten inkl. zwei Jahre Tätigkeit.

Ist jetzt schwierig, das rauszulesen, wie es genau gemeint ist. Im Zweifelsfall würde ich bei den Ansprechpersonen nachfragen, welche Variante sie gemeint hatten...

Genau das war nämlich mein Gedanke dazu.

ReKo1808

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Antw:Besoldung nach gewonnener Ausschreibung
« Antwort #4 am: 19.06.2024 10:10 »
Ja, da irrst du dich, da die genannte hauptberufliche Tätigkeit von 2 Jahren noch nicht erbracht wurde und für die Laufbahnbefähigung erforderlich ist. Details dazu findest du in der BLV.

Bis dahin ändert sich die Laufbahnzugehörigkeit nicht, Beförderungen sind in der bestehenden Laufbahn möglich.

Die BLV sagt:
"[...]
2. Durch Anerkennung, wenn sie außerhalb eines Vorbereitungsdienstes des Bundes oder eines Aufstiegsverfahrens des Bundes Folgendes erworben haben:
a) die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung oder
b) die erforderliche Befähigung durch Lebens-  und Berufserfahrung."

Hans1W

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Antw:Besoldung nach gewonnener Ausschreibung
« Antwort #5 am: 19.06.2024 10:52 »
Der Beamte kann keine Tätigkeit nachweisen(hauptberuflich) die einer Stelle A10 oder höher entspricht, die auch nach der Beendigung des Studiums stattgefunden hat. Weil er das Studium ja in seiner Zeit als mtD abgeleistet hat. Ingenieurstätigkeiten als Ziviler Angestellter fallen damit auch raus.

Der Bewerber verleibt im aktuellen Statusamt von der Besoldung, wird auf den neuen Dienstposten(A10) gesetzt. Wenn die „Bewährungszeit=erlangen der nötigen Berufserfahrung“ nach BLV abgeleistet hat, wird er auf A10 befördert. In der Zeit zur Erlangung der Berufserfahrung kann er aber Regulär(im mD) befördert werden, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. (Direkteinstieg, sollte so auch in der Ausschreibung stehen)
Alternativ geht er nach Mannheim und macht seine Laufbahnausbildung, damit aber wieder Prüfungen und erlangt seine Laufbahnbefähigung. (Laufbahn)

Die Ausschreibung liest sich wie ein Direkteinstieg und nicht Laufbahnausbildung.

Organisator

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Antw:Besoldung nach gewonnener Ausschreibung
« Antwort #6 am: 19.06.2024 10:56 »
Der Beamte kann keine Tätigkeit nachweisen(hauptberuflich) die einer Stelle A10 oder höher entspricht, die auch nach der Beendigung des Studiums stattgefunden hat. Weil er das Studium ja in seiner Zeit als mtD abgeleistet hat. Ingenieurstätigkeiten als Ziviler Angestellter fallen damit auch raus.

Der Bewerber verleibt im aktuellen Statusamt von der Besoldung, wird auf den neuen Dienstposten(A10) gesetzt. Wenn die „Bewährungszeit=erlangen der nötigen Berufserfahrung“ nach BLV abgeleistet hat, wird er auf A10 befördert. In der Zeit zur Erlangung der Berufserfahrung kann er aber Regulär(im mD) befördert werden, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. (Direkteinstieg, sollte so auch in der Ausschreibung stehen)
Alternativ geht er nach Mannheim und macht seine Laufbahnausbildung, damit aber wieder Prüfungen und erlangt seine Laufbahnbefähigung. (Laufbahn)

Die Ausschreibung liest sich wie ein Direkteinstieg und nicht Laufbahnausbildung.

So verstehe ich das auch.

ReKo1808

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Antw:Besoldung nach gewonnener Ausschreibung
« Antwort #7 am: 19.06.2024 11:05 »
Korrekt, wäre ein Direkteinstieg oder eben an solche gerichtet, die bereits über die Laufbahnausbildung (Mannheim) verfügen.
Es ist nicht direkt als "Direkteinstieg" deklariert.

Vielen Dank für die Ausführungen!

Casa

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Antw:Besoldung nach gewonnener Ausschreibung
« Antwort #8 am: 20.06.2024 16:20 »
Die 2 Jahre beziehen sich dem Wortlaut nach mindestens auf die Fachrichtung Elektrotechnik. Eventuell auch auf die vergleichbaren Fähigkeiten.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)