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Besoldung nach gewonnener Ausschreibung

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ReKo1808:
Moin liebe Leute,

folgender Sachverhalt:
Ein Beamter im mittleren technischen Dienst (Bundeswehrverwaltung) absolviert (privat veranlasst und selbst bezahlt) neben der hauptberuflichen Tätigkeit einen Bachelor-Studiengang.
Nach erfolgreichem Abschluss bewirbt dieser Beamte sich auf eine Ausschreibung für den gtD. Als Voraussetzung ist folgendes formuliert:

"Sie verfügen über einen technischen Bachelor-Abschluss einer Hochschule in der Fachrichtung Elektrotechnik oder Sie verfügen über vergleichbare Fähigkeiten und Sie weisen eine berufliche Tätigkeit mit einer Dauer von regelmäßig nicht unter zwei Jahren in der vorgenannten Fachrichtung nach. Dabei sind Diplom-Fachhochschulabschlüsse und Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien hochschulrechtlich Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt."

Wird direkt nach erfolgreicher Bewerbung in A10 verbeamtet oder muss der Beamte eine Wartezeit erfüllen und verbleibt solange im Amt des mtd?
Meiner Meinung nach müsste die direkte Einstellung mit A10 erfolgen oder irre ich mich da?

Organisator:
Ja, da irrst du dich, da die genannte hauptberufliche Tätigkeit von 2 Jahren noch nicht erbracht wurde und für die Laufbahnbefähigung erforderlich ist. Details dazu findest du in der BLV.

Bis dahin ändert sich die Laufbahnzugehörigkeit nicht, Beförderungen sind in der bestehenden Laufbahn möglich.

Gewerbler:
Vielleicht bezieht sich das "und Sie weisen [...] nach" aber auch auf den Teil hinter dem "oder". Also entweder den Bachelor-Abschluss oder stattdessen vergleichbare Fähigkeiten inkl. zwei Jahre Tätigkeit.

Ist jetzt schwierig, das rauszulesen, wie es genau gemeint ist. Im Zweifelsfall würde ich bei den Ansprechpersonen nachfragen, welche Variante sie gemeint hatten...

ReKo1808:

--- Zitat von: Gewerbler am 19.06.2024 09:58 ---Vielleicht bezieht sich das "und Sie weisen [...] nach" aber auch auf den Teil hinter dem "oder". Also entweder den Bachelor-Abschluss oder stattdessen vergleichbare Fähigkeiten inkl. zwei Jahre Tätigkeit.

Ist jetzt schwierig, das rauszulesen, wie es genau gemeint ist. Im Zweifelsfall würde ich bei den Ansprechpersonen nachfragen, welche Variante sie gemeint hatten...

--- End quote ---

Genau das war nämlich mein Gedanke dazu.

ReKo1808:

--- Zitat von: Organisator am 19.06.2024 09:51 ---Ja, da irrst du dich, da die genannte hauptberufliche Tätigkeit von 2 Jahren noch nicht erbracht wurde und für die Laufbahnbefähigung erforderlich ist. Details dazu findest du in der BLV.

Bis dahin ändert sich die Laufbahnzugehörigkeit nicht, Beförderungen sind in der bestehenden Laufbahn möglich.

--- End quote ---

Die BLV sagt:
"[...]
2. Durch Anerkennung, wenn sie außerhalb eines Vorbereitungsdienstes des Bundes oder eines Aufstiegsverfahrens des Bundes Folgendes erworben haben:
a) die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung oder
b) die erforderliche Befähigung durch Lebens-  und Berufserfahrung."

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