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Franzi89:
Guten Tag,

wir hoffen hier auf eine logische Erklärung
("TV-L: § 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit" bereits begutachtet) :-)

Zum Sachverhalt:
Meine Kollegin und ich waren am 09.06.2024 - 17:30 Uhr bis 10.06.2024 - 0:30 Uhr im Dienst (TV-L bis E9b).

Nun ist es so, dass meine Kollegin ca. 2h weniger angerechnet bekommen hat als ich.
Begründung von der Personalabteilung: Sie war in der Woche einen Tag krank und hat somit die wöchentliche Arbeitszeit nicht erreicht.

ist dies so korrekt?

Schon mal vielen Dank für die Informationen.

DoB:
Die Antwort der Perso kann nicht korrekt sein. Ein Tag Krank gilt als voll gearbeitet bzw. gearbeitet wie geplant.
Habt ihr keine abweichende Arbeitszeit heißt das der Tag ist mit 7:56 zu verbuchen, bei Teilzeit dann entsprechend der Vereinbarung. Habt ihr einen Dienstplan dann gilt die Zeit wie sie dort eingetragen ist.

Franzi89:
Es handelt sich hier um angeordnete Überstunden sowie Sonntags- und Nachtarbeit.

MoinMoin:
Und ihr seit beide Vollzeitkräfte?

Franzi89:
Hallo, nein, ich 38/40 und sie 32/40.
Hat dies auch Einfluss auf die Berechnung?

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