Einstufung und Anrechnung von akademischen Abschlüssen in der Pflege

Begonnen von Muskatnuss, 23.06.2024 16:17

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Muskatnuss

Hallo Zusammen!
Als Pflegekraft in der Psychosomatik mit einem abgeschlossenen Studium in Klinischer Psychologie(B.Sc) frage ich mich , wie ich in der Entgelttablle eingestuft werde. Da es sich um kein pflegewissenschaftliches Studium handelt, bin ich mir unsicher, ob ich weiterhin der " P"- Tabelle oder bereits der "E"-Tabelle zugeordnet werde. Kann mein Bachelorabschluss überhaupt angerechnet werden, wenn ich in der psychotherapeutischen Pflege tätig bin ? Ich freu mich über Erfahrungen und Informationen zu diesem Thema.

MoinMoin

Die Tätigkeiten sind (werden) eingruppiert.

Unabhängig davon wie wer und mit welchem Abschluss jemand diese ausübt, ausüben würde.

Bob Kelso

Guten Tag!
Ist Ihre zu erbringende Tätigkeit im Sinne der Pflege fixiert, erhalten Sie das Entgelt nach der Beschreibung! Auch wenn Sie eine Prof. der Pflegewissenschaften inne hätten; das Entgelt richtet sich immer nach den zu erbringenden  Eingruppierungsmerkmalen.