Liebes Forum,
wie sieht es denn mit der Gewährung des Familienzuschlags in folgendem Fall aus?
Beamtenpaar, verheiratet, keine Kinder
Person 1: berechtigt für Zuschlag Stufe 1 in Niedersachsen
Person 2: berechtigt für Zuschlag Stufe V in Bayern
Nun war ja ein Plan bei der Umstellung der Familienzuschläge in Bayern auch, dass es keine Ehegattenkonkurrenz mehr bei der Stufe V (ehemals 1) geben soll. In Niedersachsen sieht das aber anders aus. Wird also der Zuschlag von Person 1 gekürzt oder ist der Zuschlag in Stufe V dafür nicht relevant?
Da würde ich mich über Einschätzungen bzw. Antworten freuen.
Danke und viele Grüße