Hallo zusammen,
ich bin Polizeibeamter aus Niedersachsen und bin dieses Jahr im Oktober 3 Jahre fertig mit meinem Studium. Da ich mich beruflich neu orientieren möchte, plane ich meine Entlassung zu beantragen.
Meine Verpflichtungszeit von 5 Jahren ist dementsprechend noch nicht vorbei, somit würde bei mir die Rückzahlung von Anteilen der Anwärterbezüge anstehen.
Laut Gesetz betragen diese in meinem Fall 2/5 der Anwärterbezüge, gemäß dieser Rechnung somit ca. 20.000€.
Ich habe jedoch schon einige Male gelesen, dass es unter anderem beim Bund eine gewisse Summe gibt, die von dem Bruttolohn als Anwärter noch als „Lebensunterhaltskosten“ abgezogen wird, bevor die Rückzahlung berechnet wird.
Folglich müssten dann 20.000€ zu viel sein.
Leider konnte mir jedoch bis jetzt in meiner Personalstelle und beim Amt für Besoldung niemand eine valide Aussage geben ob das in Niedersachsen auch der Fall ist oder wie hoch diese Summe sei. Ich wurde darauf verwiesen, das die Berechnung nach Einreichung meiner Entlassung auf Antrag durchgeführt wird. Ich möchte aber natürlich vorher die Summe wissen um Klarheit zu haben und nicht ggfs. überrascht zu werden.
Im Internet habe ich dazu bis jetzt leider auch nichts gefunden, aber vielleicht kennt sich hier ja jemand aus und kann mir sagen ob es solche Modalitäten in Niedersachsen auch gibt

Viele Grüße