Autor Thema: Stellenbewertung ist durch... HA hat durchgewunken... wir lange dauert es jetzt  (Read 4924 times)

Mischa

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Es steht eigentlich alles oben.
Meine Stelle wurde neu bewertet.
Die höher Gruppierung wurde vom HA anfang juni genehmigt.
Wie lange dauert es jetzt, bis dieses tatsächlich umgesetzt wird?

FearOfTheDuck

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Wenn du auf dem Lohnzettel für Juni keine Korrektur/Nachzahlung erkennst, weise darauf hin und fordere das korrekte Gehalt ein. Falls du es noch nicht getan hast, mache sicherheitshalber deine Ansprüche schriftlich geltend.

Wie lange es dauert, bis die richtige EG im Abrechnungssystem eingetragen ist? 10-20 sec?

Flowerpowerkiki

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Je nachdem, wann die Info an die Lohnabrechnungsstelle kommt/kam, kann es für die Nachzahlung im Juni schon zu spät sein. Bei uns zB ist immer bereits um den 10. des Monats Lohnlauf für die Auszahlung Ende des Monats.
Aber genau, Ansprüche schriftlich geltend machen aufgrund der Ausschlussfrist.

MoinMoin

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Wann wurde die Höhergruppierung festgestellt?
Der HA ist arbeitsrechtlich irrelevant, sofern die Tätigkeit schon übertragen wurden.

Mischa

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Stellenbewertungsgutachten kam im Februar dieses Jahres.

Bewertungsantrag ist von 2021
Bewertungsgespräch war Januar 2024
Gutachten kam Februar 2024
HA war Anfang Juni

MoinMoin

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Stellenbewertungsgutachten kam im Februar dieses Jahres.

Bewertungsantrag ist von 2021
Bewertungsgespräch war Januar 2024
Gutachten kam Februar 2024
HA war Anfang Juni
Fein und wie lange willst du dich noch verarschen lassen?
Sofern dir also die Tätigkeiten seit 2021 übertragen wurden, wird dir also seit 2021 das dir tariflich zustehende Entgelt vorenthalten und seit Februar2024 ist sich der AG über dem Eingruppierungsirrtum im klarem und er hält bewusst das Geld zurück.

Klingt nach Vorsatz und  Lohnbetrug.
Ich hoffe du bekommst wenigstens das Entgelt ab September 2023 nachgezahlt.

editEin Bewertungsantrag beim ArbG im Jahre 2021 wäre schneller gewesen.

2strong

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Stellenbewertungsgutachten kam im Februar dieses Jahres.

Bewertungsantrag ist von 2021
Bewertungsgespräch war Januar 2024
Gutachten kam Februar 2024
HA war Anfang Juni
Wir haben doch gerade erst Anfang Juni...

Mischa

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Stellenbewertungsgutachten kam im Februar dieses Jahres.

Bewertungsantrag ist von 2021
Bewertungsgespräch war Januar 2024
Gutachten kam Februar 2024
HA war Anfang Juni
Wir haben doch gerade erst Anfang Juni...

Deshalb ja meine Frage, wie lange sich die jetzt Zeit der Imsetzung machen können oder ob es da fristen gibt.

MoinMoin

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Stellenbewertungsgutachten kam im Februar dieses Jahres.

Bewertungsantrag ist von 2021
Bewertungsgespräch war Januar 2024
Gutachten kam Februar 2024
HA war Anfang Juni
Wir haben doch gerade erst Anfang Juni...

Deshalb ja meine Frage, wie lange sich die jetzt Zeit der Imsetzung machen können oder ob es da fristen gibt.
Ja, die Bezahlung hat am Monatsende zu erfolgen. Spätestens seit Februar, entsprechend der neuen Rechtsmeinung des AGs bzgl. deiner Eingruppierung, hätte das Geld überwiesen werden müssen..
Aber was fragst du nach Fristen, wenn du es seit Jahren ignorierst und nicht das dir zustehende Entgelt einforderst.
Kleiner Tipp, für säumige Zahler gibt es den Gerichtsvollzieher, aber so wie du dich seit Monaten, Jahren vertrösten lässt, gehe ich davon aus, dass du diese Weg nicht gehen wirst.

UNameIT

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Stellenbewertungsgutachten kam im Februar dieses Jahres.

Bewertungsantrag ist von 2021
Bewertungsgespräch war Januar 2024
Gutachten kam Februar 2024
HA war Anfang Juni
Wir haben doch gerade erst Anfang Juni...

Deshalb ja meine Frage, wie lange sich die jetzt Zeit der Imsetzung machen können oder ob es da fristen gibt.

Wenn 2021 der Antrag gestellt wurde, kann es sein das die Höhergruppierung seit 21 vorgenommen wird. Geld kannst du ein halbes Jahr nachfordern, also jetzt schriftlich den Antrag stellen.... am besten mit der Personalstelle zusammen.

2strong

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Stellenbewertungsgutachten kam im Februar dieses Jahres.

Bewertungsantrag ist von 2021
Bewertungsgespräch war Januar 2024
Gutachten kam Februar 2024
HA war Anfang Juni
Wir haben doch gerade erst Anfang Juni...

Deshalb ja meine Frage, wie lange sich die jetzt Zeit der Imsetzung machen können oder ob es da fristen gibt.
Dann werden die das jetzt nach dem Beschluss alles einpflegen und bei der nächsten Zahlung, spätestens der übernächsten, ist dann alles (ggf. auch rückwirkend) umgesetzt.

Mischa

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Vielen dank für die Antworten.
Jetzt bin ich ein Stück schlauer  ;)

Mischa

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Eine Frage habe ich noch und irgendwie kann mir das keiner so richtig beantworten.

Mein Antrag ist ja schon einige Zeit her.
Für welchen Zeitraum wird rückwirkend die Differenz zwischen Alter und neuer EG gezahlt.
Der eine sagt Max. 6 Monate..  der andere 12 Monate..
Oder doch seit Antrag?

MoinMoin

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6 Monate rückwirkend ab §37 konformer Geltendmachung.