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? Einladungspflicht von schwerbehinderten Bewerbern mit Rentenbezug

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ich1974:
Kann aber auch eine AGG Bewerbung sein und falls Bewerber nicht eingeladen wird eine Klage ueber 3 Monate Gehalt sein. Daher Bewerber lieber einladen und auf die Eignung schauen. Evtl. erscheinen solche Personen dann sowieso nicht zum Vorstellungsgespraech.

Casa:

--- Zitat ---Kann aber auch eine AGG Bewerbung sein und falls Bewerber nicht eingeladen wird eine Klage ueber 3 Monate Gehalt sein.
--- End quote ---

Was sich als rechtsmissbräuchlich darstellen kann. Daher die Frage nach weiteren Bewerbungen.



--- Zitat ---Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Der Bewerber ist dem Arbeitgeber nicht bekannt, es gab keine früheren Bewerbungen von dieser Person und sie ist auch nicht offensichtlich ungeeignet.
--- End quote ---

Insgesamt eine Bewerbung spricht schon eher dafür, dass der Wunsch nach Arbeit nicht vorgerdründig für die Stellensuche ist.

Casa:
Ganz frisch im Volltext veröffentlich.

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-140-23/

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