Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
MoinMoin:
--- Zitat von: justme am 28.06.2024 11:29 ---es steht:
PROFIL:
Erfahrung im Umgang mit Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren -- ja hab ich, bin Mutter von 2 Kindern, falls das reicht
Teamfähigkeit und Flexibilität
Offenheit und Freundlichkeit im Umgang mit Kindern, Eltern, Kolleginnen und Kollegen.
--- End quote ---
Das ist der Filter, nachdem der AG auswählt. ja.
--- Zitat ---Wir bieten:
eine unbefristete Anstellung mit einer Vergütung nach TVöD-SuE in S3
und die üblichen goodies
Dannn ist doch das der "Filter" nach dem ich die Bewerber aussuche, oder?
--- End quote ---
letztere ist dein Filter nachdem du auswählst, ja.
Aber wenn du dann einen AV unterschreibst, der dir Tätigkeiten und nicht Bezahlung nach S3 verspricht, dann ist es korrekt, dass du nur S2 bezahlt bekommst, da du mutmaßlich eben nicht die Fähigkeiten derjenigen mit der S3 Ausbildung hast.
Oft wird daher zusätzlich sowas reingeschrieben wie: vorbehaltlich des Vorliegens der geforderten fachlichen Qualifikationen mit einer Vergütung von....
oder bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen
blabla
Damit es deutlicher wird.
Also wenn TVöD angewendet wird, dir S3 Tätigkeiten übertragen wurde und nichts übertarifliches im AV vereinbart wurde, dann bist du mutmaßlich in S2 und hast nur Anspruch auf dieses Entgelt und kannst dich "freuen", dass sie nicht das Entgelt der letzten 6 Monate zurückfordern.
Ziemlich ätzend aber tariflich korrekt.
Unterschreiben würde ich da nichts, sollen die doch damit klar kommen, dass sie sich geirrt haben.
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: justme am 28.06.2024 11:29 ---Hallö,
erst mal nochmal vielen Dank, dass Ihr mir so zahlreich antwortet.
ja, es gibt ein IHK Zertifikat über die bestandene Ausbildereignungprüfung (Ada-Schein), der berechtigt im kaufmännischen Bereich als Ausbilder tätig zu sein. Aber keine Berufserfahrung im Kiga, o.ä. .
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 28.06.2024 10:36 ---@TE: Hast du den Ausschreibungstext noch vorliegen?
Ich glaube z.B. nicht, dass "sonstige Beschäftigte" explizit gesucht werden.
Eher vermute ich, dass Fachkraft gesucht wurde und gleichzeitig die Bewerbung für Nicht-Fachkräfte geöffnet war. Das ist möglich, sofern die Tätigkeit eine Voraussetzung in der Person (Qualifizierung) erfordert, ist man eine EG niedriger eingruppiert.
Die Konsequenz der EG-1 hätte man allerdings spätestens bei Vertragsschluss erläutern können. Dass man hernach irgendwelche Klauseln auftischt, spricht eh nicht für die PA.
--- End quote ---
und doch, den Ausschreibungstext habe ich und an dem mache ich mich ja auch fest.
es steht:
PROFIL:
Erfahrung im Umgang mit Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren -- ja hab ich, bin Mutter von 2 Kindern, falls das reicht
Teamfähigkeit und Flexibilität
Offenheit und Freundlichkeit im Umgang mit Kindern, Eltern, Kolleginnen und Kollegen.
das wars dann auch schon.....
Wir bieten:
eine unbefristete Anstellung mit einer Vergütung nach TVöD-SuE in S3
und die üblichen goodies
Dannn ist doch das der "Filter" nach dem ich die Bewerber aussuche, oder?
--- End quote ---
Wenn keine weiteren Anforderungen drin standen, ist es tatsächlich sehr schwammig und schlecht gemacht. Passt aber zum weiteren Agieren der PA.
Die Chance auf den sonstigen Beschäftigen erachte ich mit dem Ada-Schein als gering.
MoinMoin:
Bei uns steht ein wünschenswert wäre eine Ausbildung zum ... oder ein Studium in ...
Aber würde an der Situation nichts ändern.
Doof ist halt, dass jemand der das Tarifrecht nicht kennt denkt, er hätte dann ein Anspruch auf das Ausgeschriebene Entgelt, wobei er maximal ein Anspruch auf das Entgelt hat, welches dann im Av vereinbart wird.
Und da wird eben idR maximal die zu übertragenden Tätigkeiten und welcher TVx gilt, aber nicht das Geld, vereinbart.
justme:
--- Zitat von: MoinMoin am 28.06.2024 15:54 ---Bei uns steht ein wünschenswert wäre eine Ausbildung zum ... oder ein Studium in ...
Aber würde an der Situation nichts ändern.
Doof ist halt, dass jemand der das Tarifrecht nicht kennt denkt, er hätte dann ein Anspruch auf das Ausgeschriebene Entgelt, wobei er maximal ein Anspruch auf das Entgelt hat, welches dann im Av vereinbart wird.
Und da wird eben idR maximal die zu übertragenden Tätigkeiten und welcher TVx gilt, aber nicht das Geld, vereinbart.
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Ja, im Arbeitsvertrag steht aber auch S3. Also in Ausschreibung und Arbeitsvertrag. Und jetzt nach 9 Monaten bemerkt man, dass ich die Qualifikation nicht habe?
justme:
... im Arbeitsvertrag steht "Die Beschäftigte ist in der Entgeldgruppe S3 eingruppiert.
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