Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
MoinMoin:
Dann sehen die Chance besser aus, dass du deine übertarifliche Bezahlung vor Gericht verteidigen kannst.
Solange du nichts anderes Unterschreibst.
ohjeee:
Gibts bei euch einen derartigen Personalüberhang in der Kinderbetreuung, dass sich der AG so etwas leisten kann?
justme:
--- Zitat von: ohjeee am 01.07.2024 10:50 ---Gibts bei euch einen derartigen Personalüberhang in der Kinderbetreuung, dass sich der AG so etwas leisten kann?
--- End quote ---
nein, deshalb sucht er ja Quereinsteiger wie mich ;)
Die für n Butterbrot und n Ei hier die Sprachförderung übernimmt.
Schreibt S3 aus, sucht (wie bereits erwähnt)
-Erfahrung im Umgang mit Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren -- ja hab ich, bin Mutter von 2 Kindern, falls das reicht
-Teamfähigkeit und Flexibilität
-Offenheit und Freundlichkeit im Umgang mit Kindern, Eltern, Kolleginnen und Kollegen.
und bietet
"eine unbefristete Anstellung mit einer Vergütung nach TVöD-SuE in S3"
und schreibt in den Arbeitsvertrag:
"Die Beschäftigte ist in der Entgeldgruppe S3 eingruppiert.
... und möchte jetzt nur S2 zahlen. Toller Trick ... Ein Schelm wer böses denkt....
MoinMoin:
Die Ausschreibung war soweit korrekt, aber missverständlich.
Denn er schreibt Tätigkeiten der s3 aus, die jedoch nicht bei jeder Person zur Eingruppierung in der S3 führt.
So weit so gut und nix schelmisches.
Aber mit dem Eintrag s3 im AV könnte man entweder eine übertarifliche Bezahlung ableiten, oder die Rechtsmeinung des AGs reininterpretieren, dass er einen in der s3 wg. sonstiger Beschäftigter eingruppiert sieht.
Letzteres könnte der AG mittels Eingruppierungfeststellungsklage feststellen lassen.
Unterm Strich hat da mutmasslich ein Personaler halt gepennt, bei der Ausstellung des AVs.
justme:
Naja wenn der pennt, ist das ja nicht meine Angelegenheit. Und sollte das nicht auch Thema im Vorstellungsgespräch sein? Könnte man dem Bewerber ja mal sagen: "sorry, Sie sind keine S3, sondern eine S2"? Oder wie würde so was normalerweise laufen?
Ich weiß jetzt nicht, wie oft so etwas vorkommt.
Wie kann ich mich bein nächsten AG davor schützen, dass ihm nicht wieder einfällt, dass ich ja gar nicht qualifiziert bin? Lass ich das in den AV mit reinschreiben? So nach dem Motto: Die Beschäftigte ist in der Entgeldgruppe S3 als sonstige Beschäftigte eingruppiert"
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