Liebe Kolleginnen und Kollegen,im Januar 2024 hat die Performa Nord Ablehnungsbescheide an diejenigen Kolleginnen undKollegen verschickt, die seinerzeit einen Antrag auf Amtsangemessene Alimentation /Versorgung für das Haushaltsjahr 2022 gestellt haben. Soweit gegen diese Ablehnungs-bescheide Widerspruch eingelegt wurde, hat die Performa Nord mittlerweile Widerspruchs-bescheide per Zustellungsurkunde erteilt. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kannbekanntermaßen Klage innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe erhoben werden.Der dbb landesbund bremen hat zwischenzeitlich mehrere Rechtsauskünfte beieinschlägigen Rechtsanwaltskanzleien, die sich u. a. auf Besoldungs- und Verwaltungsrechtspezialisiert haben, und der Rechtsabteilung des dbb eingeholt. Übereinstimmend werdendie Chancen mit einer Klage zu obsiegen als nicht sicher eingeschätzt. Es isterfahrungsgemäß davon auszugehen, dass ein Klageverfahren über die einzelnen Instanzenletztendlich beim Bundesverfassungsgericht abschließend zu beurteilen wäre. Nachbisherigen Erfahrungen in Alimentations-Klageverfahren kann dies gut 10 Jahre dauern.Ein von uns angestrebtes Musterverfahren und ein entsprechendes Ruhenlassen alleranderen Klageverfahren bis zur endgültigen rechtskräftigen Entscheidung wird nachderzeitigem Kenntnisstand nicht akzeptiert. Der dbb hat festgelegt das grundsätzlich beiRechtstreitigkeiten hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation und der geschildertenSach- und Rechtslage kein Rechtsschutz übernommen wird. Es bleibt daher nur dieMöglichkeit, Einzelklagen mit persönlichem Kostenrisiko zu erheben. Mit Erhebung derKlage würden sofort Gerichtskosten anfallen.
Magda, hattest Du nicht Rechtsschutz durch die Gewerkschaft zugesagt bekommen ?
Für Bremen kam folgende Info von der Gewerkschaft:ZitatLiebe Kolleginnen und Kollegen,im Januar 2024 hat die Performa Nord Ablehnungsbescheide an diejenigen Kolleginnen undKollegen verschickt, die seinerzeit einen Antrag auf Amtsangemessene Alimentation /Versorgung für das Haushaltsjahr 2022 gestellt haben. Soweit gegen diese Ablehnungs-bescheide Widerspruch eingelegt wurde, hat die Performa Nord mittlerweile Widerspruchs-bescheide per Zustellungsurkunde erteilt. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kannbekanntermaßen Klage innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe erhoben werden.Der dbb landesbund bremen hat zwischenzeitlich mehrere Rechtsauskünfte beieinschlägigen Rechtsanwaltskanzleien, die sich u. a. auf Besoldungs- und Verwaltungsrechtspezialisiert haben, und der Rechtsabteilung des dbb eingeholt. Übereinstimmend werdendie Chancen mit einer Klage zu obsiegen als nicht sicher eingeschätzt. Es isterfahrungsgemäß davon auszugehen, dass ein Klageverfahren über die einzelnen Instanzenletztendlich beim Bundesverfassungsgericht abschließend zu beurteilen wäre. Nachbisherigen Erfahrungen in Alimentations-Klageverfahren kann dies gut 10 Jahre dauern.Ein von uns angestrebtes Musterverfahren und ein entsprechendes Ruhenlassen alleranderen Klageverfahren bis zur endgültigen rechtskräftigen Entscheidung wird nachderzeitigem Kenntnisstand nicht akzeptiert. Der dbb hat festgelegt das grundsätzlich beiRechtstreitigkeiten hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation und der geschildertenSach- und Rechtslage kein Rechtsschutz übernommen wird. Es bleibt daher nur dieMöglichkeit, Einzelklagen mit persönlichem Kostenrisiko zu erheben. Mit Erhebung derKlage würden sofort Gerichtskosten anfallen.
Zitat von: Roland80 am 13.07.2024 10:06Für Bremen kam folgende Info von der Gewerkschaft:ZitatLiebe Kolleginnen und Kollegen,im Januar 2024 hat die Performa Nord Ablehnungsbescheide an diejenigen Kolleginnen undKollegen verschickt, die seinerzeit einen Antrag auf Amtsangemessene Alimentation /Versorgung für das Haushaltsjahr 2022 gestellt haben. Soweit gegen diese Ablehnungs-bescheide Widerspruch eingelegt wurde, hat die Performa Nord mittlerweile Widerspruchs-bescheide per Zustellungsurkunde erteilt. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kannbekanntermaßen Klage innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe erhoben werden.Der dbb landesbund bremen hat zwischenzeitlich mehrere Rechtsauskünfte beieinschlägigen Rechtsanwaltskanzleien, die sich u. a. auf Besoldungs- und Verwaltungsrechtspezialisiert haben, und der Rechtsabteilung des dbb eingeholt. Übereinstimmend werdendie Chancen mit einer Klage zu obsiegen als nicht sicher eingeschätzt. Es isterfahrungsgemäß davon auszugehen, dass ein Klageverfahren über die einzelnen Instanzenletztendlich beim Bundesverfassungsgericht abschließend zu beurteilen wäre. Nachbisherigen Erfahrungen in Alimentations-Klageverfahren kann dies gut 10 Jahre dauern.Ein von uns angestrebtes Musterverfahren und ein entsprechendes Ruhenlassen alleranderen Klageverfahren bis zur endgültigen rechtskräftigen Entscheidung wird nachderzeitigem Kenntnisstand nicht akzeptiert. Der dbb hat festgelegt das grundsätzlich beiRechtstreitigkeiten hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation und der geschildertenSach- und Rechtslage kein Rechtsschutz übernommen wird. Es bleibt daher nur dieMöglichkeit, Einzelklagen mit persönlichem Kostenrisiko zu erheben. Mit Erhebung derKlage würden sofort Gerichtskosten anfallen.Von wann ist denn die Info?
Heute beim Anwalt gewesen. Anwaltskosten ohne Rechtsschutzversicherung für die erste Instanz 1.020 € plus Gerichtsgebühren von 483 €, bei einem anzunehmenden Streitwert von ca. 5.000 €. Der "Verlierer" trägt die Gerichtsgebühren sowie etwaige Anwaltskosten des Gewinners.