Autor Thema: [HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2  (Read 6359 times)

Zauberberg

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Top ! Da bin ich gespannt, auch ob es, wenn die Klagen erfolg haben, auch für Diejenigen umgesetzt werden muß, die nicht geklagt haben. Quasi die Trittbrettfahrer ! Viel Erfolg Magda !

Roland80

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Für Bremen kam folgende Info von der Gewerkschaft:

Zitat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Januar 2024 hat die Performa Nord Ablehnungsbescheide an diejenigen Kolleginnen und
Kollegen verschickt, die seinerzeit einen Antrag auf Amtsangemessene Alimentation /
Versorgung für das Haushaltsjahr 2022 gestellt haben. Soweit gegen diese Ablehnungs-
bescheide Widerspruch eingelegt wurde, hat die Performa Nord mittlerweile Widerspruchs-
bescheide per Zustellungsurkunde erteilt. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann
bekanntermaßen Klage innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe erhoben werden.
Der dbb landesbund bremen hat zwischenzeitlich mehrere Rechtsauskünfte bei
einschlägigen Rechtsanwaltskanzleien, die sich u. a. auf Besoldungs- und Verwaltungsrecht
spezialisiert haben, und der Rechtsabteilung des dbb eingeholt. Übereinstimmend werden
die Chancen mit einer Klage zu obsiegen als nicht sicher eingeschätzt. Es ist
erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass ein Klageverfahren über die einzelnen Instanzen
letztendlich beim Bundesverfassungsgericht abschließend zu beurteilen wäre. Nach
bisherigen Erfahrungen in Alimentations-Klageverfahren kann dies gut 10 Jahre dauern.

Ein von uns angestrebtes Musterverfahren und ein entsprechendes Ruhenlassen aller
anderen Klageverfahren bis zur endgültigen rechtskräftigen Entscheidung wird nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht akzeptiert. Der dbb hat festgelegt das grundsätzlich bei
Rechtstreitigkeiten hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation und der geschilderten
Sach- und Rechtslage kein Rechtsschutz übernommen wird. Es bleibt daher nur die
Möglichkeit, Einzelklagen mit persönlichem Kostenrisiko zu erheben. Mit Erhebung der
Klage würden sofort Gerichtskosten anfallen.

Zauberberg

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Magda, hattest Du nicht Rechtsschutz durch die Gewerkschaft zugesagt bekommen ?

Magda

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Magda, hattest Du nicht Rechtsschutz durch die Gewerkschaft zugesagt bekommen ?
Ja, hab ich. Die Klage wurde am 11.07.2024 von der DGB Rechtschutz eingereicht.

Magda

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Für Bremen kam folgende Info von der Gewerkschaft:

Zitat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Januar 2024 hat die Performa Nord Ablehnungsbescheide an diejenigen Kolleginnen und
Kollegen verschickt, die seinerzeit einen Antrag auf Amtsangemessene Alimentation /
Versorgung für das Haushaltsjahr 2022 gestellt haben. Soweit gegen diese Ablehnungs-
bescheide Widerspruch eingelegt wurde, hat die Performa Nord mittlerweile Widerspruchs-
bescheide per Zustellungsurkunde erteilt. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann
bekanntermaßen Klage innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe erhoben werden.
Der dbb landesbund bremen hat zwischenzeitlich mehrere Rechtsauskünfte bei
einschlägigen Rechtsanwaltskanzleien, die sich u. a. auf Besoldungs- und Verwaltungsrecht
spezialisiert haben, und der Rechtsabteilung des dbb eingeholt. Übereinstimmend werden
die Chancen mit einer Klage zu obsiegen als nicht sicher eingeschätzt. Es ist
erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass ein Klageverfahren über die einzelnen Instanzen
letztendlich beim Bundesverfassungsgericht abschließend zu beurteilen wäre. Nach
bisherigen Erfahrungen in Alimentations-Klageverfahren kann dies gut 10 Jahre dauern.

Ein von uns angestrebtes Musterverfahren und ein entsprechendes Ruhenlassen aller
anderen Klageverfahren bis zur endgültigen rechtskräftigen Entscheidung wird nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht akzeptiert. Der dbb hat festgelegt das grundsätzlich bei
Rechtstreitigkeiten hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation und der geschilderten
Sach- und Rechtslage kein Rechtsschutz übernommen wird. Es bleibt daher nur die
Möglichkeit, Einzelklagen mit persönlichem Kostenrisiko zu erheben. Mit Erhebung der
Klage würden sofort Gerichtskosten anfallen.
Von wann ist denn die Info?

Magda

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Erstaunlich, dass die Gewerkschaften es so unterschiedlich handhaben. Die GEW, die ver.di bzw. die DGB gewähren ja offensichtlich Rechtschutz, warum dann nicht die dbb?

PattyHB

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Heute beim Anwalt gewesen. Anwaltskosten ohne Rechtsschutzversicherung für die erste Instanz 1.020 € plus Gerichtsgebühren von 483 €, bei einem anzunehmenden Streitwert von ca. 5.000 €. Der "Verlierer" trägt die Gerichtsgebühren sowie etwaige Anwaltskosten des Gewinners.

Roland80

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Für Bremen kam folgende Info von der Gewerkschaft:

Zitat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Januar 2024 hat die Performa Nord Ablehnungsbescheide an diejenigen Kolleginnen und
Kollegen verschickt, die seinerzeit einen Antrag auf Amtsangemessene Alimentation /
Versorgung für das Haushaltsjahr 2022 gestellt haben. Soweit gegen diese Ablehnungs-
bescheide Widerspruch eingelegt wurde, hat die Performa Nord mittlerweile Widerspruchs-
bescheide per Zustellungsurkunde erteilt. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann
bekanntermaßen Klage innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe erhoben werden.
Der dbb landesbund bremen hat zwischenzeitlich mehrere Rechtsauskünfte bei
einschlägigen Rechtsanwaltskanzleien, die sich u. a. auf Besoldungs- und Verwaltungsrecht
spezialisiert haben, und der Rechtsabteilung des dbb eingeholt. Übereinstimmend werden
die Chancen mit einer Klage zu obsiegen als nicht sicher eingeschätzt. Es ist
erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass ein Klageverfahren über die einzelnen Instanzen
letztendlich beim Bundesverfassungsgericht abschließend zu beurteilen wäre. Nach
bisherigen Erfahrungen in Alimentations-Klageverfahren kann dies gut 10 Jahre dauern.

Ein von uns angestrebtes Musterverfahren und ein entsprechendes Ruhenlassen aller
anderen Klageverfahren bis zur endgültigen rechtskräftigen Entscheidung wird nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht akzeptiert. Der dbb hat festgelegt das grundsätzlich bei
Rechtstreitigkeiten hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation und der geschilderten
Sach- und Rechtslage kein Rechtsschutz übernommen wird. Es bleibt daher nur die
Möglichkeit, Einzelklagen mit persönlichem Kostenrisiko zu erheben. Mit Erhebung der
Klage würden sofort Gerichtskosten anfallen.
Von wann ist denn die Info?

Vom 04. Juli.

Magda

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Heute beim Anwalt gewesen. Anwaltskosten ohne Rechtsschutzversicherung für die erste Instanz 1.020 € plus Gerichtsgebühren von 483 €, bei einem anzunehmenden Streitwert von ca. 5.000 €. Der "Verlierer" trägt die Gerichtsgebühren sowie etwaige Anwaltskosten des Gewinners.
Und wirst du den Rechtsweg gehen?

totoughtotame

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Heute beim Anwalt gewesen. Anwaltskosten ohne Rechtsschutzversicherung für die erste Instanz 1.020 € plus Gerichtsgebühren von 483 €, bei einem anzunehmenden Streitwert von ca. 5.000 €. Der "Verlierer" trägt die Gerichtsgebühren sowie etwaige Anwaltskosten des Gewinners.

wobei Kosten auf der Gegenseite regelmäßig nicht anfallen dürften. Es wäre schon sehr ungewöhnlich, wenn Performa oder Finanzen eine Kanzlei beauftragt.

matzl

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Heute beim Anwalt gewesen. Anwaltskosten ohne Rechtsschutzversicherung für die erste Instanz 1.020 € plus Gerichtsgebühren von 483 €, bei einem anzunehmenden Streitwert von ca. 5.000 €. Der "Verlierer" trägt die Gerichtsgebühren sowie etwaige Anwaltskosten des Gewinners.
Anwalt ist in der ersten Instanz eigentlich nicht notwendig.
Dann bleiben die Gerichtsgebühren mit 483€ die man üblicherweise als Werbungskosten absetzen kann.

Magda

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Gibt es bei euch was Neues?

Zauberberg

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Kollege hat wohl davon Abstand genommen zu klagen !

Wie sieht es bei Dir aus Magda, in welchem Stadium befindest Du Dich ?


Magda

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Bei mir gibt es nichts neues. Eigentlich müsste ich demnächst mal die Klagebegründung in Kopie erhalten. Bisher kam aber noch nichts.

Magda

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Ich hab heut die Begründung zur Klage erhalten. Das Gericht wird darin aufgefordert, festzustellen, dass meine Alimentation in 2022 zu niedrig war. Die Begründung ist stolze 15 Seiten lang. Ich bin wirklich positiv überrascht und bin gespannt, wie es weitergeht.