Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2
totoughtotame:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 08.01.2025 22:40 ---Das Problem ist, dass auch noch nach 2015 ein großer Teil der Personalräte wegen der Komplexität der Materie ebenfalls nur bedingt von der Problematik wusste (und vor 2015 regelmäßig letztlich wohl eher gar keiner, so wie ich auch nicht), was sich nach 2020 aus den genannten Gründen nur noch verstärkte. Ein sicherlich nicht geringer Teil an Personalräten kann sich - eben, weil sie sich ebenfalls aus den genannten Gründen kaum hinreichend in die Materie einarbeiten können - tatsächlich selbst kaum vorstellen, dass und ggf. in welchen Dimensionen wir in den Rechtskreisen diese eklatanten Probleme hinsichtlich einer amtsangemessenen Besoldung und Alimentation vorfinden, Zauberberg.
Auch Personalräte beziehen nicht wenig ihres Wissens wie wir alle aus den Medien und also gleichfalls aus den Qualitätsmedien - wenn jene aber von solchen ahnungslosen Worten wie bspw. diesen hier voll sind, dann kann man es m.E. - leider! - durchaus verstehen, dass sich das Wissen über die überkomplexe Materie eher in Grenzen hält:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/oeffentlicher-dienst-ein-arbeitskampf-gegen-den-politikwechsel-110216272.html
Es ist also i.d.R. kaum ein Vorsatz, sondern vielfach ein nicht hinreichendes Wissen, das dazu führt, dass wiederkehrend nicht hinreichend informiert wird. Genau deshalb ist das Forum hier ein wichtiges Instrument zur Selbstvergewisserung und Information, weshalb ich direkt nach der Veröffentlichung der aktuellen Entscheidung Ende Juli 2020 den mittlerweile aus 464 Seiten bestehenden Thread zum Thema eröffnet habe, der klein anfing, zunächst eher nicht verstanden wurde und heute knapp drei Millionen mal aufgerufen worden ist. m3mn0ch hat dann kurze Zeit später den entsprechenden Thread auf der Seite der Bundesbeamten eröffnet, der dann nach und nach noch einmal sehr viel größer geworden ist und heute 1072 Seiten mit knapp 4,5 Mio. Aufrufen beinhaltet.
Um noch einmal aus dem Nähkästchen zu plaudern: Ich habe ebenfalls erst 2015 angefangen, mich so hinreichend mit der Thema zu beschäftigen, dass ich ab da in meinem Kollegium Jahr für Jahr Musterwidersprüche zur Verfügung stellen und die Kolleginnen und Kollegen dazu auffordern konnte, im eigenen Interesse Widerspruch zu führen. Ich habe darin dann in den nächsten Jahresenden regelmäßig nicht wenig Energie investiert - dabei habe ich allerdings zunächst ebenfalls nur einen kleinen Ausschnitt der Problematik verstanden, wenn auch nun schon bereits mehr als noch 2005, als auch ich zum ersten Mal Widerspruch geführt habe, ohne eigentlich zu verstehen, was ich da gemacht habe, weil auch ich damals letztlich unwissend nur dem Aufruf der niedersächsischen GEW gefolgt bin.
Erst als am 30. Oktober 2018 das Bundesverwaltungsgericht seinen für Niedersachsen maßgeblich Vorlagebeschluss 2 C 32.17 gefasst hat (https://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/301018B2C32.17.0.pdf), habe ich angefangen, mich zunehmend tiefer in die Thematik einzuarbeiten - was nun reiner Zufall, und zwar diesem Beitrag geschuldet war:
https://www.goettinger-tageblatt.de/der-norden/beamte-in-niedersachsen-koennten-bald-mehr-verdienen-4QCTU3E3HIPWBH4NR3DNFZAXJQ.html
Auf ihn bin ich am 30. Oktober 2018 gestoßen und habe also auch diese Passage gelesen: "Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hatte in dem jetzigen Revisionsverfahren zu prüfen, ob der Abstand zum Grundsicherungsniveau in der untersten Besoldungsstufe A 2 über Jahre hinweg geringer als 15 Prozent war. 'Wir haben in erschreckender Weise festgestellt, dass dies in all den Jahren nicht erreicht wurde', sagte der Vorsitzende des 2. Senats, Ulf Domgörgen, am Dienstag. Die Vorgabe gelte für die geringste Besoldungsstufe A 2, sei aber auf die höheren Stufen übertragbar, betonte der Senatsvorsitzende Domgörgen. Er verglich das Grundsicherungsniveau mit dem Grundwasserspiegel. 'Wird dieser angehoben, hat das auch Auswirkungen auf alle folgenden Stufen.' Das Bundesverfassungsgericht könnte jedoch die Abstände der Besoldungsstufen neu festlegen." (Hervorhebungen durch ST.)
Hätte ich die drei hervorgehobenen Worte nicht gelesen - hätte also der Vorsitzende Richter bspw. nur formuliert: 'Wir haben festgestellt, dass ...." -, hätte ich mich sicherlich ebenfalls noch ein wenig mehr als zuvor mit dem Thema beschäftigt, da ja die Daten der Entscheidung recht eindeutig für sich sprachen - aber durch diese drei Worte ist mir, der ich seitdem schon über zehn Jahre in meinem PR für die Rechtsfragen zuständig war, sogleich klar gewesen, dass hier nun ein richtig großes Thema schlummert - denn wenn ein Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht solch drastische Worte in den Mund nimmt, dann musste hier ein gewaltiges Thema vorhanden sein. Das hat mich interessiert und so bin ich dann zu dem Thema gekommen, ohne dass mir am Anfang klar war, wohin es mich bislang treiben würde.
Die vielen Facetten des Themas haben mich seit jenem 30. Oktober 2018 nicht mehr losgelassen. Dass dem aber so gekommen ist, war nur verschiedenen Zufällen geschuldet, die mich dann an jenem 30. Oktober haben aufmerken lassen. Zufall ist, was einem zufällt...
--- End quote ---
Wie schon bereits gesagt worden ist, es besteht ein Unterschied darin, umfassend rechtsberatend tätig zu sein, oder überhaupt, um die Existenz des Themas zu wissen. Ich würde dem Personalrat niemals vorwerfen, nicht gut über die bisherige Rechtsprechung, den detaillierten Stand der politischen Diskussion etc. PP informiert zu sein. Das kann ein Personalrat nicht leisten, selbst wenn wie bei mir in größeren Behörden mehrere Personalrats Mitglieder zu 100 % freigestellt sind. aber zumindest in meiner Behörde ist es so, dass der PR zu diesem gesamten Thema bisher noch nicht ein einziges Wort, auch auf Nachfrage nicht hat von sich hören lassen. Wir können das Rad ja noch spinnen, wie sieht es denn mit dem Gesamtpersonalrat aus. Kann man nicht schon erwarten, dass ein Gremium, dass mehrere 10.000 Beschäftigte vertritt und keine andere Aufgabe hat als ich der Vertretung dieser Beschäftigten anzunehmen auch hier so gut wie keinerlei Äußerung hierzu Vorsicht gibt, selbst wenn es nur so ist, dass man mal sagt, liebe Leute, ihr könnte es ein Problem geben, macht euch mal schlau. Vielleicht habe ich es ja verpasst, aber ich glaube so etwas gab es auch nicht.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version