Das Thema Besoldung und amtsangemessene Alimentation ist spätestens seit 2021/22 in allen 17 Rechtskreisen "derart komplex und intransparent, dass weder aus praktisch-tatsächlicher oder aus strukturell-systematischer Sicht von sinnvollen oder sachgerechten Weiterentwicklungen der Besoldung gesprochen werden kann. [...] Besoldungspraktisch kann heute kein Beamter mehr einordnen, ob die ihm gewährte Besoldung - gegebenenfalls ergänzt um einen ortsbezogenen Familien-(ergänzungs-)zuschlag - amtsangemessen ausgestaltet ist. Infolge der Intransparenz und Komplexität bereits wegen der unterschiedlichen Gewichtungen von familiären und/oder ortbezogenen Elementen ist dies auch Fachleuten kaum mehr rechtssicher möglich." (Tepke/Becker, ZBR 2025, S. 1, 9).
Da nun die jeweiligen Personalräte vor Ort eben i.d.R. keine Juristen sind und die Juristen der jeweiligen Gewerkschaft die Komplexität der Materie den jeweiligen Personalräten in entsprechenden Schulungen - jene geben zumeist einen Überblick über ein ganzes Bündel an Neuregelungen und nicht nur über die Besoldung - kaum sachlich erklären können, sich so aber in der Schwierigkeit befinden, kaum rechtssichere Auskunft geben zu können - so wie das die beiden Besoldungsspezialisten der dbb im Zitat hervorheben -, wird man regelmäßig eher wenig Personalräte finden, die hinreichend über die Materie informieren könnten. Auch hier liegt also die Verantwortung weitgehend ausschließlich bei den 17 Dienstherrn, die das Recht entsprechend so mit ausgestaltet haben, wie wir es heute vorfinden.
Nimmt man bspw. das niedersächsische Personalvertretungsgesetz und wendet den § 99 Abs. 2 an, dann findet man folgende Freiststellung, die nach § 99 Abs. 1 NPersVG jeweils als Unterrichtsstunde zu betrachten ist:
"Schulpersonalräte erhalten folgende Freistellungen:
in Schulen mit
bis 7 Wahlberechtigten keine,
8 bis 20 Wahlberechtigten eine halbe Unterrichtsstunde je Woche,
21 bis 25 Wahlberechtigten eine Unterrichtsstunde je Woche,
26 bis 35 Wahlberechtigten zwei Unterrichtsstunden je Woche,
36 bis 65 Wahlberechtigten drei Unterrichtsstunden je Woche,
66 bis 100 Wahlberechtigten vier Unterrichtsstunden je Woche,
101 bis 150 Wahlberechtigten fünf Unterrichtsstunden je Woche,
151 bis 170 Wahlberechtigten sechs Unterrichtsstunden je Woche,
über 170 Wahlberechtigten sieben Unterrichtsstunden je Woche".
Entsprechend finden wir nun an den niedersächsischen Schulen regelmäßig je nach Größe der Schule einen bis sieben schulische Personalräte, die wöchentlich zumeist eine Entlastungsstunde erhalten. Von ihnen kann man nun im Alltag kaum erwarten, dass sie sich in die Komplexität der Materie hineinarbeiten. Vielmehr können sie zumeist nur bewerkstelligen, die Kolleginnen und Kollegen gen Ende des Jahres dazu auzufrufen, Widerspruch gegen die gewährte Besoldung und Alimentation einzulegen, und darüber zu informieren, dass wohl davon auszugehen sein sollte, dass die Besoldung und Alimentation in Niedersachsen durch die Bank verfassungswidrig sei. Darüber werden sie regelmäßig von den Gewerkschaften informiert, wenn sie denn gewerkschaftlich organisiert sind (was die meisten sein werden).
Jeder, der mal ein gewisse Zeit als Personalrat tätig war, weiß um die Mühen der Ebene - und die liegt vor allem auch hier wie immer darin, dass auf die Personalräte zumeist in viel zu wenig zur Verfügung stehender Zeit viel zu viele Probleme innerhalb der Dienststelle und darüber hinaus einstürzen, die nach Möglichkeit allesamt (mit) zu lösen sind. Das Amt des Personalrats ist letztlich ein Ehrenamt, das, wenn man es vernünftig wahrnimmt, was nach meiner Erfahrung der weit überwiegende Teil der Personalräte tut, deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt, als das die jeweilige Freistellung auch nur in Ansätzen abbilden könnte.
Genau auch deshalb gilt es für die Wahlvorstände von Personalratswahlen in den Schulen zumeist, viel, viel Klinken zu putzen, um überhaupt Kolleginnen und Kollegen zu finden, die sich entsprechend zur Wahl stellen.
Um kurz aus dem eigenen Nähkästchen zu plaudern: Wir haben 2015/16 an unserer Schule als PR mit viel Aufwand die von der GEW initiierte Arbeitszeitstudie mit unterstützt, indem also am Ende eine hohe Zahl an Kolleginnen und Kollegen an ihr teilgenommen haben (
https://www.gew-nds.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/nds/Mehrarbeit/Niedersaechsische-Arbeitszeitstudie2015-2016-Endbericht.pdf). Ich habe damals ebenfalls meine Arbeitszeit dokumentiert. Ich kam am Ende - in dem Schuljahr hatte ich zum ersten Mal mein Deputat auf eine Dreiviertelstelle heruntergekürzt, weil ich einfach nicht mehr hinterherkam - bei einer also regelmäßigen 30 Stunden-Woche auf über 47 Wochenstunden, von denen durchschnittlich rund zehn Stunden auf meine PR-Arbeit entfielen.
Ergo: PR-Arbeit ist super, unter anderem, weil man in der Beteiligung ist - aber sie ist ein erheblicher Zeitfresser, eben nicht zuletzt, weil man in der Beteiligung ist. Entsprechend kann ich nur allen Leserinnen und Lesern aus Niedersachsen und Bremen empfehlen, lasst euch in drei Jahren aufstellen, engagiert euch als PR: Das ist ein sehr wichtiges und sehr schönes Ehrenamt, das einem in vielerlei Hinsicht die Augen öffnet. Ein wenig Zeit solltet ihr dafür mitbringen.