Autor Thema: [HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2  (Read 27934 times)

Finanzer

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Interessant. Von den Gewerkschaften kam wohl noch garnichts?

Magda

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Nein, ich habe nichts zu dem Thema gefunden.

Zauberberg

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Sehr interssant ! Da darf man ja wirkich gespannt sein.  Danke für die Info !

robsn

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Das könnte doch die rückwirkende Anpassung der Besoldung um 0,15 Prozentpunkte sein (auf 3,8%)

Magda

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Das könnte doch die rückwirkende Anpassung der Besoldung um 0,15 Prozentpunkte sein (auf 3,8%)
Ja, um die geht es auch. Dazu kommt allerdings noch eine kinderbezogene einmalige Sonderzahlung für 2024.

Die gab es im Jahr 2023 ja auch schon mal.

Geoman

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Joulupukki

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Update: "Bremer Beamte können sich über mehr Geld freuen"
Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/bremen-beamte-mehr-geld-nachtraeglich-senat-beamtenbesoldung-100.html

Hier noch der Link zur Senatsvorlage vom 07.10.2025, die ich mir jetzt mal angeschaut habe.

Sie enthält auch entsprechende Berechnungen. Allerdings wird bei der Betrachtung und Berechnung der 15 % Mindestabstand zur Grundsicherung von A 5, Stufe 2 ausgegangen, da man ja mittlerweile alle Ämter darunter abgeschafft hat (auch wenn A 4 noch in einigen anderen Betrachtungen und der Block "A 2-A 4" sogar noch bei der Mehrarbeitsvergütung in Anlage 8 vorkommen). Das halte ich weiterhin für einen Taschenspielertrick.

Aber vielleicht mag sich das ja einer unserer Experten (Swen?) bei entsprechender Zeit und Lust einmal anschauen, ob dieses "Reparaturgesetz" von der Systematik her auch nur irgendetwas besser macht als bisherige.
« Last Edit: 11.10.2025 17:23 von Joulupukki »

Magda

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Zitat
In einer erneuten Verhandlungsrunde mit Justizministerin und Finanzminister konnten wir uns in dieser Woche endlich darauf verständigen, Musterklageverfahren zu betreiben und die übrigen Widersprüche bis zum rechtskräftigen Abschluss dieser Verfahren nicht zu bescheiden.

ver.di wird Kolleg*innen benennen, die zeitnah eine Klage gegen ihre Besoldung im Jahr 2023 oder 2024 erheben wollen und diesen Rechtschutz gewähren. Deren Widersprüche werden beschieden. Damit wird bewusst eine begrenzte Anzahl von Klagen auf den Weg gebracht, die ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Fallkonstellationen abbilden.

Für alle übrigen Beamt*innen besteht zunächst keine Notwendigkeit mehr, Klage einzureichen. Sie müssen allerdings nach wie vor jährlich Widerspruch erheben, sofern sie ihre Besoldung weiterhin für rechtswidrig halten. Dazu werden wir wie gewohnt in Kürze einen Musterwiderspruch für unsere Mitglieder zur Verfügung stellen.

https://nds-bremen.verdi.de/frauen-und-gruppen/beamtinnen-und-beamte/magazin-kurz-und-buendig/++co++2d20f5f4-ba43-11f0-9d7b-4f91a482ab3c

Magda

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Sorry, das bezieht sich nur auf Niedersachsen.

yogiii

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Hat jemand schon irgendeine Reaktion auf seine Widersprüche aus 2024 erhalten?

Und hat jemand schon einen guten Musterwiderspruch für 2025 gefunden? Bei der GEW Bremen bin ich noch nicht fündig geworden. Oder einfach den Widerspruch aus 2024 nehmen und Jahreszahlen aktualisieren...!?!