Hallo!
Ich bin als WiMi (E13) beim Bundesland B, *vertreten durch* [so die Formulierung im AV] das Universitätsklinikum X, befristet beschäftigt nach TzBfG.
Meine Arbeit dort erfüllt mich nicht, ich möchte wechseln.
Könnte ich am Universitätsklinikum Y (=andere Dienststelle?) im selben Bundesland B neu-eingestellt werden, befristet nach WissZVG? Oder wäre dies eine Umsetzung?
Zuvor war ich, mit einer Unterbrechung von <1 Jahr im Jahre 2022 (WiMi-Stelle in anderem Bundesland, ebenfalls TV-L E13), im selben Bundesland B ca. 16 Jahre befristet beschäftigt nach WissZVG ohne Unterbrechung (Drittmittel- & Qualif.befristung). Ich weiß nicht, inwieweit dies eine Rolle spielt.
Würde es bei einer Neueinstellung eine 6-monatige Probezeit ohne Kündigungsschutz geben?
Mir wurde gesagt, dass eine befristete Neueinstellung (Drittmittelbefr.) möglich wäre, ich aber eine erneute Probezeit bekommen würde. Ist das korrekt?
Gäbe es für mich irgendwelche Risiken bei einer eigenen Kündigung bei der jetzigen Dienststelle vertreten durch das Bundesland B, um dann bei einem anderen Universitätsklinikum Y im selben Bundesland B, d.h. beim selben Arbeitgeber, neu eingestellt zu werden?
(Gäbe es in solch einem Fall schädliche Unterbrechungen, z.B. wenn der neue AV nicht nahtlos an den jetzigen anschließt, sondern z.B. mit 1 Monat Pause?)
Vielen Dank!