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Verstoß gegen den Datenschutz?
Strandboy:
Ich war in der Personalabteilung um meine Personalakte einzusehen. In der Akte befand sich immer noch eine alte Abmahnung aus dem Jahr 2016. Grund der Abmahnung waren Dinge, die ich im Internet geschrieben habe bei Facebook. Da ich damals, so dumm ich war, meinen Arbeitgeber bei Facebook im Profil genannt hatte, konnte mich jemand wegen dem Facebook-Eintrag anschwärzen. Soweit so gut. Bei der Durchsicht der Personalakte entdeckte ich plötzlich den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer der Person, die mich bei meinem Arbeitgeber angeschwärzt hatte! Doch damit nicht genug! Darüber hinaus hatte ich vollständigen Einblick in die Korrespondenz, die mein Arbeitgeber mit dem Anschwärzer geführt hat. Also ohne Experte für Datenschutz zu sein, gehe ich davon aus, dass es ein Verstoß gegen den Datenschutz ist, wenn ausgerechnet ich persönliche Daten der Person einsehen kann, die mich angeschwärzt hat, bzw. der ich meine Abmahnung zu verdanken habe! Also ich hätte diese Daten bei Einsicht in die Personalakte ganz bestimmt nicht sehen dürfen! Ich habe jetzt die zuständige Datenschutzbehörde angeschrieben, damit sie sich um den Fall kümmert. Laut ChatGPT4o ist das ein eindeutiger Verstoß gegen den Datenschutz. Erschwerend kommt laut ChatGPT4o noch dazu, dass das alles schon fast 9 Jahre in der Personalakte abgammelt. Also gemeint ist der lange Zeitraum des Verstoßes, ohne dass es jemandem aufgefallen ist. Ich bin mal gespannt, was jetzt daraus wird. Wie ist eure Einschätzung dazu?
2strong:
Ich schätze Dich als richtigen Helden ein.
Strandboy:
Was willst du damit sagen? Ich werde in diesem Forum später mal darüber berichten, was daraus geworden ist.
2strong:
Ich denke, dass die Offenlegung der Daten tatsächlich einen Verstoß darstellen könnte. Bedenken habe ich hinsichtlich des Zwecks, den Du vorliegend verfolgst und ob Du Dir damit einen Gefallen tust.
Strandboy:
Welcher Zweck? Das ist praktisch jetzt die Retourkutsche gegen meinen Arbeitgeber, der mir damals die Abmahnung aufgedrückt hat. Ich nutze schon seit vielen Jahren jede Möglichkeit aus, um meinem Arbeitgeber das Leben so schwer wie möglich zu machen. Und da ich Rechtsschutz habe, wehre ich mich auch dagegen, dass meine Abmahnung auch nach fast 9 Jahren noch nicht entfernt wurde, obwohl Abmahnungen bei uns in der Regel nach 2 bis 3 Jahren automatisch entfernt werden. Auch nach schriftlicher Anfrage ist mein Arbeitgeber nicht bereit, diese Uralt-Abmahnung zu entfernen (die ihre arbeitsrechtliche Gefahr laut Anwalt schon lange durch Zeitablauf verloren hat) und will sie zu "Dokumentationszwecken" weiter behalten. Wie gesagt war ich schon beim Anwalt und wir werden den Arbeitgeber darauf verklagen, dass er die Abmahnung entfernen muss. Laut Mitteilung des Anwalts stehen meine Chancen dafür recht gut, dass ich den Gerichtsprozess gewinnen kann. Karriere mache ich sowieso nicht mehr, deshalb muss ich mir keine Gedanken machen. Ich bin mittlerweile 30 Jahre bei meinem Arbeitgeber, ordentlich unkündbar. Es ist kurz gesagt mein gutes Recht, diesen Datenschutz-Verstoß bei der zuständigen Behörde zu melden und eigentlich sollte mein Arbeitgeber noch dankbar dafür sein, dass ich ihn auf dieses Problem aufmerksam mache. :) Wie du siehst, stehe ich sowieso schon lange mit meinem Arbeitgeber auf dem Kriegsfuss. Ich freue mich schon richtig darauf, wenn mein Arbeitgeber hoffentlich so richtig einen reingedrückt bekommt.
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