Autor Thema: Verstoß gegen den Datenschutz?  (Read 7635 times)

clarion

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Antw:Verstoß gegen den Datenschutz?
« Antwort #15 am: 25.06.2024 19:02 »
Wie armselig.

Casa

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Antw:Verstoß gegen den Datenschutz?
« Antwort #16 am: 26.06.2024 09:07 »
Zitat
Welcher Zweck? Das ist praktisch jetzt die Retourkutsche gegen meinen Arbeitgeber, der mir damals die Abmahnung aufgedrückt hat.

EIne Retourkutsche für eine rechtmäßige Handlung des Arbeitgebers?
Vielleicht solltest du deine Lebenseinstellung überdenken.

Zitat
Na ja, auch damals war ich schon im fortgeschrittenen Alter und aktuell bin ich 58 Jahre alt. Die beruflichen Möglichkeiten sind in dem Alter doch sehr begrenzt. In jüngeren Jahren kann man über einen Wechsel des Arbeitgebers nachdenken, aber für altere Menschen sieht es nicht so gut aus, einen wenigstens gleich gut bezahlten Job zu finden.

Umso sinnvoller scheint es mir, dass du deine dienstlichen Pflichten ernst nimmst.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Magda

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Antw:Verstoß gegen den Datenschutz?
« Antwort #17 am: 28.06.2024 10:04 »
Ja, eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist ist auch wegen Krankheit möglich, aber nur bei extremen Fehlzeiten! Es gibt zwei interessante Urteile beim Bundesarbeitgericht. Einmal ist das eine Friedhofsgärtnerin, die krankheitsbedingt gekündigt werden sollte, obwohl sie ordentlich unkündbar war. Der Arbeitgeber ist gescheitert! Gefährlicher wird es, wenn es viele verschiedene Krankheiten sind, und immer wieder die Lohnfortzahlung neu beginnt. Aber auch da kann man sich erheblich mehr erlauben, als wenn man nur normalen Kündigungsschutz hätte. Dazu gibt es das Beispiel von so einem Mitarbeiter im Krankenhaus, der über einen 3-Jahreszeitraum durchschnittlich über 90 Tage MIT Lohnfortzahlung krank gefeiert hat auf zig verschiedene Krankheiten. Da hat das Bundesarbeitsgericht eine Grenze festgelegt, bis zu welcher man "gefahrlos" MIT Lohnfortzahlung krank feiern kann. Und zwar bei einem rückwirkenden 3-Jahreszeitraum durchschnittlich 83 Tage ALLES MIT Lohnfortzahlung! Das ist deutlich mehr, als in der freien Wirtschaft möglich wäre! Und wenn es ohne Lohnfortzahlung ist, dann sind die Möglichkeiten noch wesentlich größer. Ich zum Beispiel bin jedes Jahr zwischen 50 und 65 Tagen MIT Lohnfortzahlung auf verschiedene Krankheiten arbeitsunfähig. Das ist so hoch seit ungefähr 2007 ohne Unterbrechungen! Alles kein Problem. In einem Betrieb der freien Wirtschaft ohne ordentliche Unkündbarkeit wäre das zuviel. Ich kenn mich dabei sehr gut aus und habe schon viele Urteile dazu gelesen.......alles in Zusammenhang mit ordentlicher Unkündbarkeit und Krankheit. Also schreibt nicht so einen Müll, dass das keine zusätzliche Sicherheit wäre! Und ja, ich arbeite in einem Laden mit ca. 3500 Mitarbeitern plus Kliniken. Hier noch das Urteil bezüglich der Krankheit bei ordentlicher Unkündbarkeit, wenn ALLE KRANKHEITSTAGE MIT LOHNFORTZAHLUNG sind: Nach einer neueren Entscheidung des BAG soll eine außerordentliche Kündigung dann in Betracht kommen, wenn der Arbeitgeber für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage Gehalt trotz Krankheit (sog. Entgeltfortzahlung) zahlen muss (BAG, Urt. v. 25.4.2018 – 2 AZR 6/18). Also selbt wenn alles mit Lohnfortzahlung belegt ist, kann man schon ordentlich lange krank feiern bei ordentlicher Unkündbarkeit! Und bei Krankengeldbezug ist noch sehr sehr viel mehr möglich!

Bezüglich des Verstoßes gegen den Datenschutz bei meinem Arbeitgeber: Habe heute eine E-Mail vom Datenschutzbeauftragten bekommen, dass aktuell die Überprüfung läuft! Bin mal gespannt. Ich werde weiter informiert. Großes Kino und zurücklehnen.
Wie viele von den erschlichenen Krankheitstagen musstest du für das Einlesen in diese Thematik opfern?  :o

MoinMoin

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Antw:Verstoß gegen den Datenschutz?
« Antwort #18 am: 28.06.2024 10:12 »
Ich zum Beispiel bin jedes Jahr zwischen 50 und 65 Tagen MIT Lohnfortzahlung auf verschiedene Krankheiten arbeitsunfähig. Das ist so hoch seit ungefähr 2007 ohne Unterbrechungen! Alles kein Problem. In einem Betrieb der freien Wirtschaft ohne ordentliche Unkündbarkeit wäre das zuviel. Ich kenn mich dabei sehr gut aus und habe schon viele Urteile dazu gelesen
Da du ja so belesen bist:
Hast du da mal ein paar Urteile wo jemand wegen 50-65 Tagen Krankheit in der freien Wirtschaft erfolgreich gekündigt wurde?

Umlauf

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« Antwort #19 am: 28.06.2024 11:16 »
Das ist doch ein Mitarbeiter, den man sich wünscht.

ike

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Antw:Verstoß gegen den Datenschutz?
« Antwort #20 am: 02.07.2024 00:20 »
Es gibt keine außerordentliche Kündigung bei (echter) Krankheit.
Du hast keine Ahnung von Arbeitsrecht.
Dann spucke hier nicht so große Töne!

MoinMoin

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Antw:Verstoß gegen den Datenschutz?
« Antwort #21 am: 02.07.2024 09:18 »
Es gibt keine außerordentliche Kündigung bei (echter) Krankheit.
Du hast keine Ahnung von Arbeitsrecht.
Dann spucke hier nicht so große Töne!
Keine Ahnung mit wem du redest, Selbstgespräch?

Bundesarbeitsgericht vom 25. April 2018 – 2 AZR 6/18
Außerordentliche Kündigung wg. Krankheit bei Unkündbarkeit
Leitsatz
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines nach § 34 Abs. 2 Satz 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses kann – vorbehaltlich einer umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall – vorliegen, wenn damit zu rechnen ist, der Arbeitgeber werde für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten müssen.

Habe ich die Richter da falsch interpretiert?
Oder ist deine öD Unkündbarkeitsblase damit geplatzt?

Und wenn der oberkluge Strandboy im wissen dieses leitsatzes handelt:
"Ich zum Beispiel bin jedes Jahr zwischen 50 und 65 Tagen MIT Lohnfortzahlung auf verschiedene Krankheiten arbeitsunfähig. Das ist so hoch seit ungefähr 2007 ohne Unterbrechungen! Alles kein Problem. "

Dann würde ich als AG ihm natürlich regelmäßig einen Amtsarzt auf den Hals schicken, da es dort in der tat anklingt, dass es keine echte Krankheiten sind.

Und natürlich  andere Maßnahmen ergreifen, damit die Person nicht mehr so viel Probleme bereitet (z.B. aufs Abstellgleis und in die Pampa versetzen, sofern es kein Stadtstaat ist), damit die Kollegen die unter diesen Fehlzeiten leiden, nicht mehr so stark belastet werden.

Aber dafür müssten wir bessere Personaler haben.

was_guckst_du

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Antw:Verstoß gegen den Datenschutz?
« Antwort #22 am: 02.07.2024 10:28 »
..es gibt hier drei Beteiligte:

- der, der bei facebook übers Ziel hinausgeschossen ist und seit Jahren queruliert
- der, der denunziert hat und dabei wohl auch einiges an Ernergie investiert hat
- der AG, der reagiert hat und in der Folge vielleicht auch fehlerhaft gehandelt hat

...wer ist denn nun der "Lümmel"?  8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Faunus

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Antw:Verstoß gegen den Datenschutz?
« Antwort #23 am: 02.07.2024 10:33 »
Das ist doch ein Mitarbeiter, den man sich wünscht.

Es gibt immer zwei Seiten und irgendwie hat sich kein Vorgesetzter gefunden, die negative Entwicklung zu stoppen.
 

Faunus

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Antw:Verstoß gegen den Datenschutz?
« Antwort #24 am: 02.07.2024 10:58 »

Dann würde ich als AG ihm natürlich regelmäßig einen Amtsarzt auf den Hals schicken, da es dort in der tat anklingt, dass es keine echte Krankheiten sind.

Und natürlich  andere Maßnahmen ergreifen, damit die Person nicht mehr so viel Probleme bereitet (z.B. aufs Abstellgleis und in die Pampa versetzen, sofern es kein Stadtstaat ist), damit die Kollegen die unter diesen Fehlzeiten leiden, nicht mehr so stark belastet werden.

Aber dafür müssten wir bessere Personaler haben.

Seit wann machst Du auf überbezahlten Vorgesetzten, der einfach nur das Geld des Steuerzahlers völlig sinnlos verbrennt?

Vor ca. 35 Jahren war Gleitzeit beim Staat noch nicht üblich: ein MA ist 2 Stunden vor Arbeitsende gegangen und wurde beim allmächtigen obersten Chef denunziert. Da ich der VO war, wurde ich zum Chef zitiert und musste mir eine Tirade mit BlaAbmahnungBlub für den MA anhören! Wäre ich damals beim Chef eingeknickt hätte ich sehr wahrscheinlich so einen "wünschenswerten MA" erzeugt.
Unsere Lehrlinge haben damals mal kollektiv "blau gemacht" und wurden erwischt. Da meiner dabei war bin ich zum obersten Cheffe zum Wogenglätten gegangen und es wurden wieder ein paar "wünschenswerte MA" weniger erzeugt.
Fehler macht jeder und als VO werde ich besser bezahlt, um  MA bestmöglich zu nutzen = Fehler ausbügeln und Loyalität erzeugen!
Fehler ausbügeln ist sehr häufig weit weniger aufwendig und wesentlich effektiver als das, was Du da beschreibst.


Und nach 9 Jahren so einen Unfug in der PA vorzufinden lässt m.M. nach tief in die Führungsqualitäten der VO des AG blicken.

clarion

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Antw:Verstoß gegen den Datenschutz?
« Antwort #25 am: 02.07.2024 11:10 »
Es spielt keine Rolle, wie der Arbeitsgeber von Fehlverhalten erfährt.  Es ist selbstverständlich,  dass abmahnwürdiges Verhalten auch abgemahnt wird.

Dass das Fehlverhalten offenbar in Form von fingierten Krankmeldungen fortgesetzt wird, lässt wenig schmeichelhafte Rückschlüsse auf den Charakter des TE zu.

Sicherlich könnte und sollte nun der Arbeitgeber das Ganze auch verfolgen. Von solchen Typen  würde ich einen gelben Schein vom ersten Tag an verlangen,  und ihn zum Vertrauensarzt schicken so oft es nur geht. Den direkten Vorgesetzten  würde ich auffordern,, genau Buch über das Verhalten zu führen. Leider ist es extrem mühsam, solche Leute loszuwerden, unmöglich ist es aber nicht.

Einen Lehrling Jugendliche Flausen auszutreiben oder einen kindischen und bockigen Endfünziger zur Räson zu bringen, ist doch wohl ein Unterschied!

MoinMoin

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« Antwort #26 am: 02.07.2024 11:21 »

Dann würde ich als AG ihm natürlich regelmäßig einen Amtsarzt auf den Hals schicken, da es dort in der tat anklingt, dass es keine echte Krankheiten sind.

Und natürlich  andere Maßnahmen ergreifen, damit die Person nicht mehr so viel Probleme bereitet (z.B. aufs Abstellgleis und in die Pampa versetzen, sofern es kein Stadtstaat ist), damit die Kollegen die unter diesen Fehlzeiten leiden, nicht mehr so stark belastet werden.

Aber dafür müssten wir bessere Personaler haben.

Seit wann machst Du auf überbezahlten Vorgesetzten, der einfach nur das Geld des Steuerzahlers völlig sinnlos verbrennt?
Wo mache ich das bitte schön?
Zitat
Vor ca. 35 Jahren war Gleitzeit beim Staat noch nicht üblich: ein MA ist 2 Stunden vor Arbeitsende gegangen und wurde beim allmächtigen obersten Chef denunziert. Da ich der VO war, wurde ich zum Chef zitiert und musste mir eine Tirade mit BlaAbmahnungBlub für den MA anhören! Wäre ich damals beim Chef eingeknickt hätte ich sehr wahrscheinlich so einen "wünschenswerten MA" erzeugt.
Unsere Lehrlinge haben damals mal kollektiv "blau gemacht" und wurden erwischt. Da meiner dabei war bin ich zum obersten Cheffe zum Wogenglätten gegangen und es wurden wieder ein paar "wünschenswerte MA" weniger erzeugt.
Fehler macht jeder und als VO werde ich besser bezahlt, um  MA bestmöglich zu nutzen = Fehler ausbügeln und Loyalität erzeugen!
Fehler ausbügeln ist sehr häufig weit weniger aufwendig und wesentlich effektiver als das, was Du da beschreibst.
Das ist doch ein ganz andere Sachverhalt. Und natürlich ist es dämlich sind einzelne Verfehlungen sofort mit einer schriftlichen Abmahnung zu begehen, das regelt man erstmal im Gespräch, so wie du es schilderst.
Da sind wir komplett eine Linie.

Hier ist aber das Kind schon im Brunnen gefallen (ohne zu wissen was vorher war.)

Du würdest also bei einem An, bei dem es  wiederholt den begründeten Verdacht gibt, dass er krank macht, weiterhin pimpern?
Oder den MA, bei dem man widerholt feststellt, dass er nachhause fährt und sich erst zuhause ausstempelt?

Es sind oftmals eben die Führungskräfte, die sich übertrieben vor ihr Team stellen das Problem, dass einfach nur das Geld des Steuerzahlers völlig sinnlos verbrennt!

Zitat
Und nach 9 Jahren so einen Unfug in der PA vorzufinden lässt m.M. nach tief in die Führungsqualitäten der VO des AG blicken.
Tja, der VO ist da eher raus, das ist Personaler versagen.


MoinMoin

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« Antwort #27 am: 02.07.2024 11:23 »
Es spielt keine Rolle, wie der Arbeitsgeber von Fehlverhalten erfährt.  Es ist selbstverständlich,  dass abmahnwürdiges Verhalten auch abgemahnt wird.
Mündlich sollte idR beim ersten mal reichen, da hat Faunus recht, wenn es nicht der goldene Löffel ist.

Faunus

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« Antwort #28 am: 02.07.2024 12:50 »
Das ist doch ein ganz andere Sachverhalt. Und natürlich ist es dämlich sind einzelne Verfehlungen sofort mit einer schriftlichen Abmahnung zu begehen, das regelt man erstmal im Gespräch, so wie du es schilderst.
Da sind wir komplett eine Linie.

Hier ist aber das Kind schon im Brunnen gefallen (ohne zu wissen was vorher war.)

Du würdest also bei einem An, bei dem es  wiederholt den begründeten Verdacht gibt, dass er krank macht, weiterhin pimpern?
Oder den MA, bei dem man widerholt feststellt, dass er nachhause fährt und sich erst zuhause ausstempelt?



Die Probleme wurden mir nie bereitet oder waren so unauffällig, dass ich es nicht bermerkt haben. Auch denke ich, dass diese Probs erst mit Corona richtig aufgekommen sind und da bin ich dann lansgsam aus der AG-Verantwortung ausgestiegen. Wohlstandslümmel waren nie das Prob in meinem Arbeitsleben dafür aber schwierigen MA, die eher mit Psychosen und Alkohol gesegnet waren. Egal!

clarion

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« Antwort #29 am: 02.07.2024 13:16 »
Faunus, deine Mitarbeiter waren aber krank.

Bei Alkohol ist im Übrigen das Gewähren lassen und die Alkohol bedingten Ausfällen decken, das Falscheste was man tun kann!  Bei Alkohol ist Konfrontation der Erkrankten mit der Krankheit das Richtige. Alkoholerkrankungen werden von den Betroffenen sehr lange geleugnet. Die Verelendung kann man nur durch Konfrontation abkürzen. Die meisten Suchterkrankten lassen sich erst helfen, wenn Job oder Familie in Gefahr oder schon dahin sind.