Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Ändern sich die Tätigkeiten, ändert sich die Eingruppierung genau zu diesem Zeitpunkt.
Man kann sicherlich die von dir beschriebene Tätigkeitsänderung so gestalten, dass die Höhergruppierung wie von dir beschrieben rechtlich einwandfrei ist.
Um deine Frage hinsichtlich der Zulässigkeit beantworten zu können, brauchts mehr Details.