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[BY] Fragen zur Diensttauglichkeit Verbeamtung
clarion:
Das ist echt Ärger und ein Standardbrief. M.E. kannst und solltest du Widerspruch einlegen und darlegen, dass Du Dein leichter Bluthochdruck das einzige Problem war und dass Du an deiner Gesundheit arbeitest. Zum Thema Amtsarzt gab es ja schon Urteile. Evtl. findest Du raus, welche Rechtsanwälte auf dem Gebiet tätig sind und beauftragt einen davon.
Es sei denn Du hast einen Plan B, den Du auch tun willst.
Casa:
Schade, dass du auf meine Frage zur Dokumentation des Gewichtsverlusts im Kontext zum Urteil des VGH nicht geantwortet hast.
Nach erster Einschätzung würde ich hier Widerspruch einlegen, mich beraten lassen und ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren führen. Die zeitnahe Anwaltssuche hatte ich bereits angeraten.
websgeisti:
Oh das klingt nicht schön.
Es scheint echt anzukommen bei welchem Amtsarzt man landet. Bei mir zur Einstellung als BaW wurde im Grunde nur gesagt „Lauf geradeaus die Linie“, dann wurde Blutdruck gemessen, ein Hörtest das war’s im Grunde schon. Kenne da schon ganz andere Geschichten von Amtsärzten von anderen Amtsärzten die alles kreuz und quer durchchecken wie Urintest etc. und das „auch nur“ in der normalen Verwaltung (keine Polizei oder Zoll)
ohjeee:
--- Zitat von: LuxlDS am 26.06.2024 01:20 ---Hat jemand vielleicht eine Ahnung, ob diese beiden Dinge (ein erhöhter BMI, jedoch unter 35 und der Blutdruck von 135/67) wirklich ein Ausschlusskriterium ist? Ich bin sonst top gesund (Aussage Amtsarzt), keine Bewerbungseinschränkungen, Medikamente, Vorerkrankung oder was auch immer. Nur die beiden Dinger sind jetzt anzuprangern. Eigene Recherche ergab nicht sonderlich klare Antworten, manche sagen beides stellt im Verwaltungsbereich kein sonderliches Problem dar, manche sagen „könnte“ ein Problem werden. Ich finde einfach keine klare Antwort – weil die Einschätzung des Amtsarztes ja „Individuell“ ist und keinen gesetzlichen Maßstab hat (meines Wissens nach).
--- End quote ---
wow... bei mir war es damals fast ein Problem mit der Verbeamtung, weil ich über 27,5 hatte (BMI 27,7 bei 93kg und 1,83m) und musste da herum streiten, weil ich einfach sehr viel Kraftsport gemacht habe und entsprechend muskulös war (KFA ca. 18%), aber ich sei "Präadipös". Und in BY ist scheinbar knapp 35 in Ordnung?
dae123:
--- Zitat von: ohjeee am 16.07.2024 14:48 ---
--- Zitat von: LuxlDS am 26.06.2024 01:20 ---Hat jemand vielleicht eine Ahnung, ob diese beiden Dinge (ein erhöhter BMI, jedoch unter 35 und der Blutdruck von 135/67) wirklich ein Ausschlusskriterium ist? Ich bin sonst top gesund (Aussage Amtsarzt), keine Bewerbungseinschränkungen, Medikamente, Vorerkrankung oder was auch immer. Nur die beiden Dinger sind jetzt anzuprangern. Eigene Recherche ergab nicht sonderlich klare Antworten, manche sagen beides stellt im Verwaltungsbereich kein sonderliches Problem dar, manche sagen „könnte“ ein Problem werden. Ich finde einfach keine klare Antwort – weil die Einschätzung des Amtsarztes ja „Individuell“ ist und keinen gesetzlichen Maßstab hat (meines Wissens nach).
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wow... bei mir war es damals fast ein Problem mit der Verbeamtung, weil ich über 27,5 hatte (BMI 27,7 bei 93kg und 1,83m) und musste da herum streiten, weil ich einfach sehr viel Kraftsport gemacht habe und entsprechend muskulös war (KFA ca. 18%), aber ich sei "Präadipös". Und in BY ist scheinbar knapp 35 in Ordnung?
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Das Ganze orientiert sich an der Rechtsprechung, auch wenn Kommunen bzw. Bundesländer ihre eigenen Richtlinien haben. Es gibt sogar Fälle von Personen mit BMI über 40, die vor Gericht Erfolg hatten.
Adipositas (BMI 30+) und ein weiteres Symptom des metabolischen Syndroms (Bluthochdruck, Hypercholesterinämie, erhöhter Blutzucker) kann dazu führen, dass die Verbeamtung verwehrt wird. Bei Adipositas "allein" wäre es vermutlich zur Verbeamtung gekommen.
Das Beste ist natürlich eine Gewichtsabnahme und Sport, gerade auch im Hinblick auf den allg. Gesundheitszustand. Jedoch kann Bluthochdruck (und bsw. auch erhöhte Cholesterinwerte) auch medikamentös gut behandelt werden. Die Medikamente werden sehr häufig verschrieben und haben ein vergleichsweise günstiges Nebenwirkungsprofil. Das stellt keinen Ersatz für eine Veränderung des Lebensstils dar, ist aber empfehlenswert, solange dieser nicht erfolgt.
Eine medikamentöse Neueinstellung und eine erneute Langzeitblutdruckmessung mit Normalwerten könnten hier neben einer schlüssigen Argumentation bei einem Widerspruch zum Erfolg führen.
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