Hallo zusammen,
ich freue mich, wenn sich ein paar schlaue Köpfe finden, die mir eine Frage beantworten können.
Sachverhalt:Ein Person hat zum 01.01.2024 eine Beschäftigung aufgenommen (nach TVÖD-VKA falls dies relevant ist), leider wurde sie nach nur wenigen Wochen krank und ist es auch immer noch. Sie hat sich auch arbeitsunfähig schreiben lassen. Der Arbeitgeber hat das Arbeitsverhältnis daraufhin zum 30.06.2024 gekündigt. Bisher wurde kein Urlaub genommen.
Der Arbeitgeber möchte nun wissen, ob die Person bis zm 28.06.2024 oder bis zum 30.06.2024 krank geschrieben ist. Dies habe Auswirkungen auf die Erstellung des Nachweises über die Urlaubstage.
Die aktuelle AUB geht bis 28.06.2024. Darüber hinaus sah die Person keine Notwendigkeit einer weiteren Krankschreibung, da das Arbeitsverhältnis ja ab 01.07. nicht besteht und die anderen beiden Tage Wochenende sind. Krankengeldanspruch besteht auch nicht, da sie für diese Krankheit schon früher einmal Krankengeld erhielt und bereits ausgesteuert wurde.
Frage:Welche Konsequenzen hat es, dass am 29.06 sowie 30.06. keine AUB besteht?
Lieben Dank schon einmal!