Autor Thema: Urlaubsanspruch bei Kündigung (krankgeschrieben)  (Read 1656 times)

Reiselustig23

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Hallo zusammen,

ich freue mich, wenn sich ein paar schlaue Köpfe finden, die mir eine Frage beantworten können.  :D

Sachverhalt:
Ein Person hat zum 01.01.2024 eine Beschäftigung aufgenommen (nach TVÖD-VKA falls dies relevant ist), leider wurde sie nach nur wenigen Wochen krank und ist es auch immer noch. Sie hat sich auch arbeitsunfähig schreiben lassen. Der Arbeitgeber hat das Arbeitsverhältnis daraufhin zum 30.06.2024 gekündigt. Bisher wurde kein Urlaub genommen.

Der Arbeitgeber möchte nun wissen, ob die Person bis zm 28.06.2024 oder bis zum 30.06.2024 krank geschrieben ist. Dies habe Auswirkungen auf die Erstellung des Nachweises über die Urlaubstage.

Die aktuelle AUB geht bis 28.06.2024. Darüber hinaus sah die Person keine Notwendigkeit einer weiteren Krankschreibung, da das Arbeitsverhältnis ja ab 01.07. nicht besteht und die anderen beiden Tage Wochenende sind. Krankengeldanspruch besteht auch nicht, da sie für diese Krankheit schon früher einmal Krankengeld erhielt und bereits ausgesteuert wurde.

Frage:
Welche Konsequenzen hat es, dass am 29.06 sowie 30.06. keine AUB besteht?

Lieben Dank schon einmal!

Reiselustig23

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Antw:Urlaubsanspruch bei Kündigung (krankgeschrieben)
« Antwort #1 am: 27.06.2024 08:48 »
Ergänzende Frage:
Hat es Auswirkungen auf den Arbeitslosengeld-Anspruch bis wann die AUB geht?

Fragmon

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Antw:Urlaubsanspruch bei Kündigung (krankgeschrieben)
« Antwort #2 am: 27.06.2024 09:48 »
1. Urlaubsanspruch besteht für jeden Monat seit bestehen des Arbeitsverhältnisses.
--> besteht auch bei Krankheit, somit Anspruch von 15 Tagen (6/12 von 30) nach § 26 2b TVöD

Wenn dieser nicht genommen werden kann ist er abzugelten.


2. Auswirkungen auf Transferleistungen sehe ich hier nicht, bin aber auch kein Experte.

Casa

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Antw:Urlaubsanspruch bei Kündigung (krankgeschrieben)
« Antwort #3 am: 27.06.2024 09:56 »
Zitat
Welche Konsequenzen hat es, dass am 29.06 sowie 30.06. keine AUB besteht?

Ich sehe keine, außer es ist Wochenendarbeit vereinbart, der AG kündigte den AN unter Freistellung und Anrechnung des Urlaubs.

Es besteht kein Einfluss auf den möglichen ALG-Anspruch ab 01.07.2024.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Reiselustig23

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Antw:Urlaubsanspruch bei Kündigung (krankgeschrieben)
« Antwort #4 am: 28.06.2024 08:56 »
Vielen Dank für eure Antworten! :)