Autor Thema: [HB] Die leidige Verbeamtungs-Frage...  (Read 3178 times)

Formblatt12

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[HB] Die leidige Verbeamtungs-Frage...
« am: 24.06.2024 01:46 »
Wie so viele, interessiert mich, ob sich eine Verbeamtung für mich lohnen würde, ob sie überhaupt (noch) möglich wäre und welche Vor- und Nachteile damit einhergehen.

Kurz zu meiner Person: ich habe die Altersgrenze für Verbeamtungen in Bremen (45) eigentlich schon überschritten (48), aber da es theoretisch Ausnahmen gibt und ich seit einiger Zeit in einem hoheitlichen Kernbereich der Landesverwaltung arbeite, gäbe es m.E. zumindest inhaltlich Gründe, die für eine Verbeamtung sprächen. Ich habe mich bislang noch nie intensiv damit befasst, würde das nun aber einmal gerne machen, sofern ich überhaupt noch die Chance darauf habe.
Ich arbeite seit 2009 im öffentlichen Dienst und seit 2010 in der Landesverwaltung Bremen, zunächst auf befristeten Stellen, seit 2016 unbefristet. Ein Jahr (2014-2015) war ich arbeitslos. Seit 2018 arbeite ich für die Senatskanzlei, und bin dort nun das zweite Mal, und damit insgesamt das vierte Jahr, für das Kabinettreferat tätig. Meine Tätigkeiten dort umfass(t)en u.a. die Protokollerstellung für den Senat, die Sachbearbeitung für den Bund/Länder-Bereich (z.B. MPK) und das Verkündungswesen. Hoheitliche Kernaufgaben des Staates also.
Ich habe aktuell eine Planstelle nach E11, habe aber auch auf befristeten Stellen insgesamt sechs Jahre Erfahrung mit E13 gemacht. Da ich über ein Universitätsdiplom (Sozialwissenschaften) verfüge, bin ich für meine aktuelle Tätigkeit formell etwas überqualifiziert.
Ich bin verheiratet, habe zwei Kinder und arbeite derzeit in Teilzeit (25 Stunden). Letzteres würde ich gerne noch eine Weile beibehalten.

Nun meine Fragen:
  • Habe ich mit 48 Jahren überhaupt noch eine realistische Chance auf eine Verbeamtung?
  • Welche Vor- und Nachteile würden damit einhergehen?
  • Ich versuche schon seit Jahren vergeblich, dauerhaft auf eine meinem akademischen Qualifikationsniveau angemessene Besoldungsstufe zu gelangen, also E13 oder höher. Würde eine Verbeamtung meine Chancen auf eine solche Tätigkeit erhöhen oder schmälern?
  • Falls die Antworten auf die vorhergehenden Fragen alle positiv ausfallen sollten - wie sollte ich am besten vorgehen, um eine Verbeamtung herbeizuführen?


clarion

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Antw:[HB] Die leidige Verbeamtungs-Frage...
« Antwort #1 am: 24.06.2024 06:20 »
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=119779.0

M. E. hast Du keine Aussicht auf die Verbeamtung. Die Ausnahmen von der Altersgrenze werden sehr eng gefasst sein. Im Tarifrecht gibt es keine Bezahlung nach Ausbildung, sondern nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn Du eine höhere Entgeldgruppe haben möchtest,  musst Du zusehen, dass Dir Tätigkeiten übertragen werden, die in die höhere Entgeldgruppe führen.

Formblatt12

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Antw:[HB] Die leidige Verbeamtungs-Frage...
« Antwort #2 am: 24.06.2024 14:20 »
Welche Ausnahmen von der Altersgrenze gibt es denn?
Ich habe gerade in einem anderen Thread einen Hinweis auf die bremische LHO gefunden, in welcher (§ 48) als Ausnahme unter anderem "(2) Die oberste Dienstbehörde lässt eine Ausnahme von Absatz 1 Satz 1 zu, wenn die Ernennung oder die Versetzung einen erheblichen Vorteil für die Freie Hansestadt Bremen bedeutet oder ein dringendes dienstliches Interesse besteht, den Bewerber zu gewinnen."

Das klingt so, als bräuchte ich vor allem das Wohlwollen meiner Vorgesetzten - immerhin arbeite ich bereits in einer obersten Landesbehörde. Nicht, dass das so einfach wäre, aber immerhin verfüge ich über einen Erfahrungsschatz zu sehr speziellen Arbeitsgebieten, deren Betreuung unabdingbar ist.

MoinMoin

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Antw:[HB] Die leidige Verbeamtungs-Frage...
« Antwort #3 am: 24.06.2024 14:25 »
Ich bin verheiratet, habe zwei Kinder und arbeite derzeit in Teilzeit (25 Stunden). Letzteres würde ich gerne noch eine Weile beibehalten.
Nur so am Rande:
Als Beamter hat man keinen Rechtsanspruch auf Teilzeit, auch wenn es idR gewährt

cyrix42

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Antw:[HB] Die leidige Verbeamtungs-Frage...
« Antwort #4 am: 24.06.2024 14:37 »
Hierzulande (SH) wäre die aktuelle Teilzeitbeschäftigung i.ü. ein KO-Kriterium für die Verbeamtung: Da Beamte ein Anrecht auf eine Vollzeitbeschäftigung haben (bzw. eigentlich sogar auch die Pflicht), muss auch eine entsprechende Stelle für jeden Beamten vorgehalten werden. Wenn also eine Tarif-Beschäftigte mit einer Teilzeitstelle von 0,6 VZÄ verbeamtet würde, müssten irgendwo anders nun noch 0,4 VZÄ eingespart werden. Typischerweise sind diese Stellen aber eben anderweitig besetzt, sodass keine Verbeamtung durchgeführt würde...

clarion

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Antw:[HB] Die leidige Verbeamtungs-Frage...
« Antwort #5 am: 24.06.2024 22:12 »
TZ Beschäftigten wird bei uns auch eine Verbeamtung angeboten.

@Formblatt12, das Wohlwollen der Vorgesetzten wird nicht reichen. Die Altersgrenze wird nur dann aufgehoben, wenn die Verwaltung der HB einen schweren Schaden nehmen würde, wenn Du Deine Expertise nicht einbringst. Du brauchst Kenntnisse, die eminent wichtig sind, und die so selten oder schwer zu erwerben sind, dass Deine Person unverzichtbar oder extrem vorteilhaft ist. Das sehe ich bei einer mit E11 bewertete Stelle eher nicht. Die Altersgrenze ist wirklich schwer zu knacken.

Formblatt12

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Antw:[HB] Die leidige Verbeamtungs-Frage...
« Antwort #6 am: 25.06.2024 02:28 »
Alles klar, danke. Dann habe ich den richtigen Zeitpunkt wohl verpasst.

totoughtotame

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Antw:[HB] Die leidige Verbeamtungs-Frage...
« Antwort #7 am: 27.06.2024 10:53 »
Und ganz ehrlich; eine Verbeamtung mit 48, selbst wenn diese noch formell möglich wäre, dürfte aus allen Gesichtspunkten heraus eher wirtschaftlich nachteilig sein, insbesondere, wenn dann vielleicht noch Beförderungsrunden anstehen würden.