Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BY] Rücktritt als Amtsleiter möglich bei gleicher Besoldung?
Harry Hirsch:
Guten Tag!
Kann ein Beamter in Bayern, der Amtsleiter ist und entsprechend besoldet wird "sein Amt niederlegen" bzw. schriftlich mitteilen, dass er nicht mehr als Amtsleiter zur Verfügung steht?
Kann man sich als Dienstherr dagegen verwehren? Schließlich muss die Stelle ja nachbesetzt werden und der ehemalige Amtsleiter ist quasi zusätzlich da und verursacht immense Personalkosten.
Für praktische Hinweise wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Casa:
Der Beamte hat Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Der Beamte hat eine Dienstpflicht und muss seinen Dienst verrichten.
--- Zitat ---Kann man sich als Dienstherr dagegen verwehren?
--- End quote ---
Schreiben an den Beamten gegen ZU, wie folgt oder ähnlich. Sie finden sich weiterhin regelmäßig auf der Ihnen zugewiesenen Stelle im Amt xyz ein und nehmen die Ihnen übertragenen Aufgaben wahr. Auf Ihre Dienstpflicht und die disziplinarischen Konsequenzen der Nichtbefolgung wird verwiesen.
Ggf. zuvor abwarten, ob der Beamte am Tag nach seiner Mitteilung zum Dienst erscheint oder nicht.
NoRhWe:
--- Zitat von: Harry Hirsch am 26.06.2024 13:00 ---Guten Tag!
Kann ein Beamter in Bayern, der Amtsleiter ist und entsprechend besoldet wird "sein Amt niederlegen" bzw. schriftlich mitteilen, dass er nicht mehr als Amtsleiter zur Verfügung steht?
Kann man sich als Dienstherr dagegen verwehren? Schließlich muss die Stelle ja nachbesetzt werden und der ehemalige Amtsleiter ist quasi zusätzlich da und verursacht immense Personalkosten.
Für praktische Hinweise wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
--- End quote ---
Ein Beamter kann natürlich nicht sein Amt niederlegen, ohne dass er formal um seine Entlassung bittet.
Allerdings kann er den Vorgesetzten um ein niedriges Amt bitten, sofern eine solche Planstelle frei ist (z.B. von der Amtsleitung A13 zur Sachbearbeitung A11/A12). Dann würde eine neue Ernennung durch Verwaltungsakt erfolgen.
Der Dienstherr wird selbstverständlich die weitere Diensterfüllung anmahnen. Eine etwaige Dienstunfähigkeit durch psychische Belastung führt dann zu einer de facto unbesetzten Stelle, während der Beamte weiterhin volle Bezüge für sein Nichterscheinen erhält. In NRW sind die Gesundheitsämter sehr großzügig, was die Dienstunfähigkeit betrifft. Da wird mitunter auch mehrere Male hintereinander die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten 6 Monate in Aussicht gestellt, sodass tatsächlich Beamte über 3 oder mehr Jahre volle Bezüge erhalten. Insofern hat der Dienstherr da wenig praktische Einflussmöglichkeiten.
Casa:
Es muss kein Amtsarzt aus NRW sein. Was macht man, wenn die ersten 5 angefragten Amtsärzte keinen freien Termin haben? Gegen Kostenerstattung kann der Beamte auch nach Hessen zum Amtsarzt geschickt werden.
Eine amtsärztliche Untersuchung kann auch kurzfristig angeordnet werden, wenn bspw. Zweifel an der Erkrankung bestehen. Das ist freilich Aufwand, den einige Behörden scheuen.
clarion:
Sachen gibt es,....
Es besteht Dienstpflicht.
M.E. sollte die Personalstelle, den besagten Beamten zum Gespräch laden und versuchen, die Hintergründe herauszufinden. Falls das Verhalten Symptom einer Erkrankung ist, ist dem Beamten mit Hinweis auf die Gesundhaltungspflicht aufzugeben, dass er oder sie zum Arzt geht.
Bei Überforderung und oder fehlenden Rückhalt des Beamten bei den unterstellten Kollegen sollte man über unterstützende Maßnahmen wie Coaching und Mediation nachdenken.
Und bei "keinen Bock und ihr könnt mich mal" ist m.E. auf die Dienstpflicht und bei Nichtbefolgung auf die disziplinarischen Konsequenzen hinzuweisen.
Alle Gespräche und Maßnahmen würde ich von Anfang an gut dokumentieren. Das könnte eine längere Geschichte werden.
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