Autor Thema: Anspruch auf Sabbatical: Gibt es Hürden für AG-seitige Ablehnung?  (Read 6677 times)

Zündehautentbindung

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Hallo allerseits!

Da nicht nur Beamte, sondern auch Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes Anspruch auf ein Sabbatical haben, würde ich gerne wissen, wie hoch die Hürden für den Arbeitgeber sind, solch einen Antrag abzulehnen. Reicht hier ein einfaches "Nein!" des Arbeitgebers, eventuell noch mit Verweis auf nicht weiter spezifizierte betriebliche Gründe, oder muss der Arbeitgeber für den Fall der Ablehnung eine detaillierte Begründung vorbringen, wie es auch beim Ablehnen eines Teilzeitgesuches der Fall wäre? Ich finde bei meinen Recherchen leider nichts Konkretes zu Ablehnungsgründen außer der angesprochenen betrieblichen Gründe, die aber wohl nicht weiter im Detail ausgeführt werden müssen, was den gesetzlichen Anspruch ziemlich "zahnlos" machen würde.

Über konkrete Rechtsgrundlagen, Praxisbeispiele oder auch eventuelle Gerichtsurteile würde ich mich sehr freuen und bedanken!

Organisator

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Auf welchem Gesetz beruht deiner Meinung nach der Anspruch auf ein Sabbatical?

Zündehautentbindung

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Bei einer Google-Suche nach "Anspruch Sabbatical Öffentlicher Dienst" finden sich viele Treffer (u. a. auf Haufe, Öffentlicher Dienst News, Personio, Sabbatjahr), die auf diesen gesetzlichen Anspruch hinweisen. Da ich mir nicht sicher bin, ob hier Links erlaubt sind, zitiere ich mal aus dem Rehm Verlag, wo die gesetzliche Grundlage hierfür konkret aufgeführt wird:

"3.Gesetzliche Rahmenbedingungen

Sozialrechtlich besteht ein rechtlicher Rahmen für Lebensarbeitszeit- und Langzeitkonten – und damit auch für ein Sabbatical – seit 1998 mit dem „Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“, kurz: Flexi-Gesetz.

Diese Rechtsgrundlage wurde zum 1. Januar 2009 durch das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II-Gesetz)

erheblich geändert. Für das Sabbatical als einer Unterform einer Wertguthabenvereinbarung gem. § 7b SGB IV sind u. a. folgende Änderungen von besonderem Interesse:

-  Führung von Wertguthaben künftig nur noch als Entgeltkonten (§ 7d Abs. 1 SGB IV),
-  Arbeitgeberpflicht für einen jährlichen Kontoauszug (§ 7d Abs. 2 SGB IV),
-  Anlagerestriktion (Gebot der sicheren Anlage § 7d Abs. 2 SGB IV),
-  Ausweitung des Insolvenzschutzes auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 7e Abs. 1 SGB IV),
-  Grundsätzliche Führung von Wertguthaben durch Dritte (§ 7e Abs. 2 SGB IV),
-  Informationspflicht zum Insolvenzschutz (§ 7e Abs. 4 SGB IV),
-  Prüfung des Insolvenzschutzes durch DRV Bund und Unwirksamkeitsfolge (§ 7e Abs. 6 SGB IV),
-  Schadenersatzanspruch des Beschäftigten bei unzureichendem Insolvenzschutz (§ 7e Abs. 7 SGB IV),
-  Übertragungsmöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel (§ 7f SGB IV),
-  Regelungen für einen Störfall (§ 23b SGB IV).

Arbeitsrechtlich bestehen keine speziellen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Sabbaticals. Die tarifrechtliche Grundlage für ein Sabbatical enthält § 10 Abs. 6 TVöD/TV-L. Danach kann der Arbeitgeber mit einem Beschäftigten die Einrichtung eines Langzeitkontos vereinbaren (Satz 1), und in Satz 2 wird vorgeschrieben, dass in diesem Fall der Betriebs-/Personalrat zu beteiligen und dass bei insolvenzfähigen Arbeitgebern eine Regelung zur Insolvenzsicherung zu treffen ist. Insoweit wird die sozialrechtliche Verpflichtung aus § 7e SGB IV tarifrechtlich inkorporiert."

Organisator

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Aus den von dir zititern Regelungen ergibt sich allenfalls ein tariflicher Rahmen (kein gesetzlicher Anspruch) für die Einrichtung von Sabatical-Vereinbarungen innerhalb der Dienststelle. Mir sind auch keine Regelungen bekannt, wonach es Anspruch auf ein Sabbatical gibt.

Die von dir angesprochenen Hürden ergeben sich daher aus der konkreten Vereinbarung der jeweiligen Dienststelle.

Casa

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Dass es einen rechtlichen Rahmen gibt bedeutet nicht, dass ein Anspruch besteht. Das Gesagt sagt ausdrücklich "kann" vereinbaren und nicht "ist" zu vereinbaren.

Ansprechpartner wäre hier die Personalstelle, um die Möglichkeiten eines Langzeitkontos zu erfragen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Ramirez

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Wenn es so etwas gibt, ist es in der Regel in einer Dienstvereinbarung festgehalten. Die sollten Sie mal durchsehen.