Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
IT nachträgliche Höhergruppierung
stefanohg:
Hallo zusammen,
ich habe mich 2020 auf eine interne IT Stellenausschreibung (E12) beworben und diese Stelle/Aufgaben bekommen. Da ich über kein Studium verfüge, sondern "nur" über eine IT-Ausbildung wurde ich in die E11 Eingruppiert.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat sich 2023 etwas geändert, was die TV EntgO Bund in Bezug auf IT Berufe angeht (https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2023_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.html).
Besteht jetzt die Möglichkeit die Eingruppierung in die E12 nachzuholen in Bezug auf die Fallgruppe 2, laut der kein Studium notwendig ist?
Viele Grüße
S.
Organisator:
Was hat sich denn deiner Meinung nach geändert?
Nach der mir bekannten EntgO ist weiterhin eine abgeschlossene Hochschulbildung (und entsprechende Tätigkeit) oder die Eigentschaft als Sonstiger notwendig.
Insoweit vermag ich auch nicht zu erkennen, wo gerade in der Fallgruppe 2 kein Studium notwendig wäre.
MoinMoin:
--- Zitat von: stefanohg am 28.06.2024 13:59 ---Hallo zusammen,
ich habe mich 2020 auf eine interne IT Stellenausschreibung (E12) beworben und diese Stelle/Aufgaben bekommen. Da ich über kein Studium verfüge, sondern "nur" über eine IT-Ausbildung wurde ich in die E11 Eingruppiert.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat sich 2023 etwas geändert, was die TV EntgO Bund in Bezug auf IT Berufe angeht (https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2023_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.html).
Besteht jetzt die Möglichkeit die Eingruppierung in die E12 nachzuholen in Bezug auf die Fallgruppe 2, laut der kein Studium notwendig ist?
Viele Grüße
S.
--- End quote ---
EG12 Fg2:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1
mit mindestens ....
EG11 Fg1:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10,
deren Tätigkeit s.....
EG10
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der
Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
und darum biste ein EG niedriger, solange du nicht die weihen hast ein "sonstige Beschäftigter" zu sein.
Sepp0rl:
Wofür habe ich eigentlich studiert. Sitze mit dem Master in der Informatik nun nach langem hin und her auf einer E12.
Sei Dir ja gegönnt, aber Donnerwetter.
MoinMoin:
--- Zitat von: Sepp0rl am 28.06.2024 16:04 ---Wofür habe ich eigentlich studiert. Sitze mit dem Master in der Informatik nun nach langem hin und her auf einer E12.
--- End quote ---
Tja, der Fachkräfte Mangel, der würde dir es auch ermöglichen, das du dir Arbeit suchst, die deinem Ausbildungsniveau entsprechen.
Dein AG freut sich.
Aber im TV-L und Kommune, da würde stefanohg auch die EG12 bekommen, da dort die Ausbildungsvoraussetzung nicht mehr existiert (außer in den Köpfen der Beamten und vielen Personalern)
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