Autor Thema: (Mutmaßlich) gefälschte Ausweisdokumente vorgelegt, trotzdem Antragsbearbeitung?  (Read 2437 times)

KleinerErMittler

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Wenn jemand mir bei der Antragstellung einen vermutlich gefälschten Ausweis hinlegt, sollte ich trotzdem den Antrag bearbeiten oder eher bzw. im Nachgang dies zur Anzeige bringen?

Mir wurde ein Aufenthaltstitel vorgelegt (sieht aus wie ein Personalausweis), bei dem das Lichtbild klar moderner Natur zu sein scheint, aber die abgebildete Person sieht rund dreißig Jahre älter aus. Auf mein Verlangen, mir noch einen anderen Lichtbildausweis vorzuzeigen, bekam ich einen deutschen Reisepass, mit exakt dem gleichen Passbild (vielleicht ist es der Sohn). Das Erstelldatum zwischen Aufenthaltstitel und Reisepass weicht um mehr als ein Jahr ab, obwohl laut meiner Kenntnis ein Passbild zum Zeitpunkt der Passbeantragung nicht älter als sechs Monate sein darf. Außerdem stand bei Staatsangehörigkeit XXX drauf, wobei in unserem Melderegister-Abfragesystem hingegen ein Land genannt wird. Diese zwei Abweichungen warfen fragen auf, insbesondere das recht falsche Passbild.

Ich habe den Fall dann nur weiter bearbeitet, weil ich als Angestellter zwar remonstrieren darf, aber keine Remonstrationspflicht habe und erst nach Hinzuziehung meines Chefs. Wenn mein Chef mir sagt "Ist egal, ob der Ausweis echt ist oder nicht", bearbeitete ich den Fall trotzdem. Denn dank fehlender Remonstrationspflicht obliegt bei ggf. rechtswidriger Weisung die Verantwortung bei meinem Chef.

Nun habe ich in einem Welt-Artikel aus 2016 gelesen, dass der Bund Deutscher Kriminalbeamter für jeden Mitarbeiter einer Behörde die Verpflichtung zur Anzeige forderte. Was ist daraus geworden, gibt es eine Anzeigepflicht für mich oder meinen Dienstherren?

hba

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Ein Passbild muss aktuell sein. Es steht nirgends geschrieben, dass es max. 6 oder 12 Monate alt sein darf.

Wir haben vor Ort Möglichkeiten, Ausweise auf Echtheit zu kontrollieren. Ergeben beide Tests, dass die gefälscht sind, wird die Polizei gerufen.

Casa

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Weisungen die strafbar sind oder sein können, dürfen und sollten im eigenen Interesse verweigert werden.
Meist wird es beim durchschnittlichen Verwaltungsmitarbeiter aber am Vorsatz fehlen, sodass eine eigene Strafbarkeit eher selten vorliegt.


Da wir nicht wissen, was für ein Antrag gestellt wurde und welche rechtlichen Folgen dieser hat, kann keine abschließende Bewertung erfolgen.


Zitat
Nun habe ich in einem Welt-Artikel aus 2016 gelesen, dass der Bund Deutscher Kriminalbeamter für jeden Mitarbeiter einer Behörde die Verpflichtung zur Anzeige forderte. Was ist daraus geworden, gibt es eine Anzeigepflicht für mich oder meinen Dienstherren?

Diese Pflicht gibt es nicht. Allenfalls bei schwersten Straftaten besteht eine Anzeigepflicht, dann aber für Jedermann, § 138 StGB.
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KleinerErMittler

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Ein Passbild muss aktuell sein. Es steht nirgends geschrieben, dass es max. 6 oder 12 Monate alt sein darf.

Sowohl Reisepass als auch Personalausweis sind per Gesetz ungültig, wenn die einwandfreie Identitätsfeststellung des Inhabers nicht möglich ist. Dies kann bei einem älteren Bild durchaus der Fall sein.

In der Stuttgarter Zeitung heißt es im Artikel "Wie alt dürfen Passbilder sein?" vom 20.07.2020, dass im Gesetz geregelt sei, Pass und Ausweis werden ungültig, wenn die einwandfreie Identitätsfeststellung nicht mehr möglich ist. Die Behörden seien demnach berechtigt das fragliche Ausweisdokument sogar einzuziehen. Betroffene Personen müssten sich dann einen neuen Pass bzw. Ausweis mit aktuellem Bild beantragen.

Der Begriff 'aktuell' bezieht sich auf die Gegenwart. Ich finde die Passbildkriterien vom BMI Österreich aussagekräftiger: "Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein."

Casa

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Ein Passbild muss aktuell sein. Es steht nirgends geschrieben, dass es max. 6 oder 12 Monate alt sein darf.


Der Begriff 'aktuell' bezieht sich auf die Gegenwart. Ich finde die Passbildkriterien vom BMI Österreich aussagekräftiger: "Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein."


Das Forum ist auf Deutschland ausgelegt und nicht auf Österreich. Insoweit spielt österreichisches Recht keine Rolle.

Ein Passbild muss aktuell sein. Es steht nirgends geschrieben, dass es max. 6 oder 12 Monate alt sein darf.

Sowohl Reisepass als auch Personalausweis sind per Gesetz ungültig, wenn die einwandfreie Identitätsfeststellung des Inhabers nicht möglich ist. Dies kann bei einem älteren Bild durchaus der Fall sein.

In der Stuttgarter Zeitung heißt es im Artikel "Wie alt dürfen Passbilder sein?" vom 20.07.2020, dass im Gesetz geregelt sei, Pass und Ausweis werden ungültig, wenn die einwandfreie Identitätsfeststellung nicht mehr möglich ist. Die Behörden seien demnach berechtigt das fragliche Ausweisdokument sogar einzuziehen. Betroffene Personen müssten sich dann einen neuen Pass bzw. Ausweis mit aktuellem Bild beantragen.


Den Ausweis einziehen darf grundsätzlich nur die Personalausweisbehörde, die Auslandsvertretungen und die zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigten Behörden. §§ 2, 7, 28, 29 PAuswG.

Hier stellt sich die Frage, ob der Ausweis ungültig ist oder schlicht eine andere Person den Ausweis nutzt. Die Nutzung des Ausweises durch eine andere Person macht ihn nicht ungültig.
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