Wenn jemand mir bei der Antragstellung einen vermutlich gefälschten Ausweis hinlegt, sollte ich trotzdem den Antrag bearbeiten oder eher bzw. im Nachgang dies zur Anzeige bringen?
Mir wurde ein Aufenthaltstitel vorgelegt (sieht aus wie ein Personalausweis), bei dem das Lichtbild klar moderner Natur zu sein scheint, aber die abgebildete Person sieht rund dreißig Jahre älter aus. Auf mein Verlangen, mir noch einen anderen Lichtbildausweis vorzuzeigen, bekam ich einen deutschen Reisepass, mit exakt dem gleichen Passbild (vielleicht ist es der Sohn). Das Erstelldatum zwischen Aufenthaltstitel und Reisepass weicht um mehr als ein Jahr ab, obwohl laut meiner Kenntnis ein Passbild zum Zeitpunkt der Passbeantragung nicht älter als sechs Monate sein darf. Außerdem stand bei Staatsangehörigkeit XXX drauf, wobei in unserem Melderegister-Abfragesystem hingegen ein Land genannt wird. Diese zwei Abweichungen warfen fragen auf, insbesondere das recht falsche Passbild.
Ich habe den Fall dann nur weiter bearbeitet, weil ich als Angestellter zwar remonstrieren darf, aber keine Remonstrationspflicht habe und erst nach Hinzuziehung meines Chefs. Wenn mein Chef mir sagt "Ist egal, ob der Ausweis echt ist oder nicht", bearbeitete ich den Fall trotzdem. Denn dank fehlender Remonstrationspflicht obliegt bei ggf. rechtswidriger Weisung die Verantwortung bei meinem Chef.
Nun habe ich in einem Welt-Artikel aus 2016 gelesen, dass der Bund Deutscher Kriminalbeamter für jeden Mitarbeiter einer Behörde die Verpflichtung zur Anzeige forderte. Was ist daraus geworden, gibt es eine Anzeigepflicht für mich oder meinen Dienstherren?