Moin,
wahrscheinlich hast du Unterlagen beigefügt, die erkennen lassen, ob du einschlägige Berufserfahrung hast. Liegt solche im Umfang von mindestens einem Jahr vor, führt dies in Stufe 2, bei mindestens drei Jahren in Stufe 3.
Allerdings bestünde auch die Möglichkeit, förderliche Berufserfahrung ganz oder teilweise anzurechnen. Dazu muss aber ein Personalgewinnungsproblem vorliegen, was nicht mehr der Fall ist, wenn du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast (denn dann bist du ja da). Solltest du also auf die Anrechnung von Zeiten förderlicher Berufserfahrung bestehen, musst du dies vor Vertragsunterschrift deutlich machen. Dann kann man dir entgegenkommen, oder aber z.B. der/ dem nächsten Kandidatin/Kandidaten die Stelle geben...