Autor Thema: Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L  (Read 3124 times)

Marina

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Antw:Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
« Antwort #15 am: 16.07.2024 21:20 »
Hallo  :)

So, das Vorstellungsgespräch lief prima, nächste Woche schaue ich mir das Ganze mal an.

Eingruppiert würde ich in Entgeltgruppe 8. Zur Stufe konnten die Herrschaften nicht viel sagen, außer dass es das Landesamt für Besoldung macht.

Müsste ich da vorher nen entsprechenden Antrag stellen? Wenn ja, wo und in welcher Form?

Es wäre lieb, wenn Ihr mir hier nen Tipp oder Rat hättet.

Viele Grüße
Marina

cyrix42

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Antw:Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
« Antwort #16 am: 16.07.2024 21:24 »
Moin,

wahrscheinlich hast du Unterlagen beigefügt, die erkennen lassen, ob du einschlägige Berufserfahrung hast. Liegt solche im Umfang von mindestens einem Jahr vor, führt dies in Stufe 2, bei mindestens drei Jahren in Stufe 3.

Allerdings bestünde auch die Möglichkeit, förderliche Berufserfahrung ganz oder teilweise anzurechnen. Dazu muss aber ein Personalgewinnungsproblem vorliegen, was nicht mehr der Fall ist, wenn du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast (denn dann bist du ja da). Solltest du also auf die Anrechnung von Zeiten förderlicher Berufserfahrung bestehen, musst du dies vor Vertragsunterschrift deutlich machen. Dann kann man dir entgegenkommen, oder aber z.B. der/ dem nächsten Kandidatin/Kandidaten die Stelle geben...

Marina

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Antw:Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
« Antwort #17 am: 16.07.2024 21:33 »
Hallo cyrix,

danke für die schnelle Antwort.

Kurz zur Info, ich habe mich beim Amtsgericht als Geschäftsstellenmitarbeiterin beworben und habe 20 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwaltsfachangestellte.

Muss ich den "Wunsch" auf Anerkennung der förderlichen Zeiten dann bei der Direktorin des Gerichts anbringen oder wo? Sie sagte mir ja gestern, das würde alles über das Landesamt für Besoldung laufen...

VFA West

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Antw:Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
« Antwort #18 am: 17.07.2024 03:29 »
Das Landesamt für Besoldung prüft nicht deine Stufe, sondern bringt das zur Auszahlung, was die Dienststelle ihnen befiehlt.

Sagen sie also Stufe 3, dann zahlt das Landesamt für Besoldung Stufe 3. Sagen Sie Stufe 4, dann zahlen sie die Stufe 4. Sagen Sie aber nichts, dann zahlt das Landesamt für Besoldung nur die Stufe 1.

Also: Lass dir die Stufe dringend vor Vertragsunterzeichnung schriftlich mitteilen vom Amtsgericht!