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Sozialabgaben auf Sonderzahlung und TV-L Meisterzulage

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GrünSchnippler:
Hallo erstmal ich bin da bei uns in der Behörde TV-L  im Bundesland Berlin  auf ungereimtheiten gestoßen und wollte mal Fragen ob ich da was Falsch verstehe bevor ich zur Personalabteilung renne.

Seit Februar werden uns die 120€ Inflationsausgleich gezahlt, bei Gesamtbrutto sind diese natürlich eingerechnet, beim Steuer Brutto lfd. sind diese wieder herrausgenommen soweit alles passend .

Beim SV-Brutto für KV/ - PV/-  RV+AV sind diese 120 aber wieder als Berechnugnsgrundlage aufgeführt, gehe ich Recht in der Annahme das dies so nicht korrekt ist , da diese ja eigentlich generell Abgabenfrei sein sollten?.


Beim Vergleich mit Kollegen, um zu überprüfen ob dies nur bei mir so ist, ist mir noch aufgefallen, dass diese eine Meisterzulage gemäß III der Entgeltordnung erhalten (38,5€). Diese fehlt bei mir trotz gleicher Position und aufgabenbereich. Aktuell konnte ich dazu nichts finden, nur das diese zulage aus einem früheren Tarifvertrag übernommen wurde. Ich bin erst 2021 auf diese Stelle gekommen kann es daran liegen?

Casa:

--- Zitat ---In Teil III sind nur die Beschäftigten eingruppiert, die bei Fortgeltung des alten
Rechts im Lohngruppenverzeichnis des MTArb / MTArb-O eingereiht gewesen
wären.
--- End quote ---

Das könnte eine Erklärung sein.




--- Zitat ---Beim SV-Brutto für KV/ - PV/-  RV+AV sind diese 120 aber wieder als Berechnugnsgrundlage aufgeführt, gehe ich Recht in der Annahme das dies so nicht korrekt ist , da diese ja eigentlich generell Abgabenfrei sein sollten?.
--- End quote ---

Das kann ich mir nicht erklären.

Nr. 6
https://www.verwaltung.personal.uni-mainz.de/2024/01/19/hinweise-zur-regelung-des-inflationsausgleichs-tv-l/


Du kannst mal nachrechnen, ob SV-Beiträge auf die 120 € tatsächlich mit berechnet sind (bspw. RV AN-Anteil 9,3% des SV-Brutto).

McOldie:
Die nach den Tätigkeitsmerkmalen des Teils II Abschn. 15 EntgO TV-L eingruppierten Beschäftigten erhalten nach der Vorbem. zu Teil II Abschn. 15 EntgO TV-L eine statische Meisterzulage in Höhe von 38,35 Euro monatlich.
Die Zulage wird nur für Zeiträume gezahlt, in denen Beschäftigte einen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzah-
lung nach § 21 haben. 3Die Zahlung erfolgt längstens bis zu einer Überarbeitung bzw. Neuregelung des Abschnitts 15.

GrünSchnippler:
So nach 2 Wochen mit 3 E-mails, in der Personalabteilung und 4 weiterren Anrufen habe ich nun eine Antwort bekommen:

Der Inflationsausgleich ist richtig berechnet, es war bei mir auch vorher so, dass das SV-Pflichtige Brutto über dem Lohnstuer Brutto lag warum aber keine Ahnung. Es waren immer nahezu genau 120€ mehr SV Brutto wo die her kamen konnte mir die Dame auch nicht erklären macht das System halt so.....

Die Meisterzulage wird mir rückwirkend ab antritt der Stelle (sind weniger als 3 Jahre) rückwirkend ausgezahlt mit der nächsten Abrechnung.

cyrix42:
Die VBL-Zahlungen sind (bis zu einem gewissen Maximalbetrag) steuer- aber nicht sozialversicherungsfrei. Entsprechend ist das Sozialversicherungs-Brutto höher als das Steuerbrutto.

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