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GmbH als Soldat - wann nicht Genehmigungspflichtig?

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Ozymandias:
Was er meint mit Steuerstundungseffekt ist ganz einfach folgendes:
Aktie A macht 100 Euro Gewinn in der GmbH verbleiben 98,5 Euro Gewinn zum reinvestieren.
Aktie A macht 100 Euro Gewinn im Privatvermögen, der Fiskus schnappt sich 25 Euro, es verbleiben 75 Euro.

Sagen wir mal XYZ ist ein Super Trader und macht jedes mal 100% Gewinn pro Trade, bei 100 Euro Startkapital und 10 Trades im Jahr sieht es so aus:

GmbH: 100*1.985^10 sind 94.974 Euro
Privat 100*1.75^10 sind 26.938 Euro.

Wenn man jetzt noch die 25% abzieht um die 94.974 Euro ins Privatvermögen zu bekommen, hat man 71.230 Euro. Also ein weitaus besseres Ergebnis als durch reines Trading im Privatvermögen. Einfach weil man die Gewinne nahezu ohne Steuerbelastung reinvestieren kann.(Verwaltungskosten, andere Optimierungen mal außen vorgelassen). Verluste aus Aktiengeschäften kann man übrigens in der GmbH nicht geltend machen.

In der Praxis erzielt man diesen Effekt natürlich bei geringeren Renditen, aber eben durch langes Durchhaltevermögen.
Es zwingt einen auch niemand das Geld auszuschütten, man kann es auch durch Minijobs (Pauschalversteuerung) an Familienmitglieder, Gesellschafterdarlehen (2% Zinsen sind besser als 25% Steuern) aus der GmbH saugen. Die Familienmitglieder können z.B. Dokumente sortieren, Aktienrecherche betreiben, etc.
Da gibt es fast unendlich viele Gestaltungsmöglichkeiten.

Kann übrigens auch Vorteile in den Sozialversicherungen ergeben, Stichwort: Hinterbliebenenrente. Für die Generation, die nach 2002 geheiratet hat, werden Kapitalerträge auf Hinterbliebenenrenten angerechnet.
Kapitalerträge in der GmbH hingegen nicht.
Evlt. fällt auch bald das Rentnerprivileg, so dass Rentner GKV-Beiträge auf Kapitalerträge zahlen müssen. Da die GmbH eine eigene juristische Person ist, kann man dem damit ausweichen.

Umlauf:

--- Zitat von: Ozymandias am 01.07.2024 12:55 ---Was er meint mit Steuerstundungseffekt ist ganz einfach folgendes:
Aktie A macht 100 Euro Gewinn in der GmbH verbleiben 98,5 Euro Gewinn zum reinvestieren.
Aktie A macht 100 Euro Gewinn im Privatvermögen, der Fiskus schnappt sich 25 Euro, es verbleiben 75 Euro.

Sagen wir mal XYZ ist ein Super Trader und macht jedes mal 100% Gewinn pro Trade, bei 100 Euro Startkapital und 10 Trades im Jahr sieht es so aus:

GmbH: 100*1.985^10 sind 94.974 Euro
Privat 100*1.75^10 sind 26.938 Euro.

Wenn man jetzt noch die 25% abzieht um die 94.974 Euro ins Privatvermögen zu bekommen, hat man 71.230 Euro. Also ein weitaus besseres Ergebnis als durch reines Trading im Privatvermögen. Einfach weil man die Gewinne nahezu ohne Steuerbelastung reinvestieren kann.(Verwaltungskosten, andere Optimierungen mal außen vorgelassen). Verluste aus Aktiengeschäften kann man übrigens in der GmbH nicht geltend machen.

In der Praxis erzielt man diesen Effekt natürlich bei geringeren Renditen, aber eben durch langes Durchhaltevermögen.
Es zwingt einen auch niemand das Geld auszuschütten, man kann es auch durch Minijobs (Pauschalversteuerung) an Familienmitglieder, Gesellschafterdarlehen (2% Zinsen sind besser als 25% Steuern) aus der GmbH saugen. Die Familienmitglieder können z.B. Dokumente sortieren, Aktienrecherche betreiben, etc.
Da gibt es fast unendlich viele Gestaltungsmöglichkeiten.

Kann übrigens auch Vorteile in den Sozialversicherungen ergeben, Stichwort: Hinterbliebenenrente. Für die Generation, die nach 2002 geheiratet hat, werden Kapitalerträge auf Hinterbliebenenrenten angerechnet.
Kapitalerträge in der GmbH hingegen nicht.
Evlt. fällt auch bald das Rentnerprivileg, so dass Rentner GKV-Beiträge auf Kapitalerträge zahlen müssen. Da die GmbH eine eigene juristische Person ist, kann man dem damit ausweichen.

--- End quote ---

Ich habe zwar keine Ahnung von dieser Materie.
Aber das klingt schon sehr interessant.
Als Bürger fühle ich mich da gleich wieder wohlig, so viel Reibungswärme, wenn man über den Tisch gezogen wird. 8)

MoinMoin:

--- Zitat von: Ozymandias am 01.07.2024 12:55 ---Was er meint mit Steuerstundungseffekt ist ganz einfach folgendes:
Aktie A macht 100 Euro Gewinn in der GmbH verbleiben 98,5 Euro Gewinn zum reinvestieren.

--- End quote ---
Also wie bei th.ETF auch und das ohne Steuerberatungskosten.
(Muss man eigentlich als GmbH zwingend einen haben?)



--- Zitat ---Es zwingt einen auch niemand das Geld auszuschütten, man kann es auch durch Minijobs (Pauschalversteuerung) an Familienmitglieder, Gesellschafterdarlehen (2% Zinsen sind besser als 25% Steuern) aus der GmbH saugen. Die Familienmitglieder können z.B. Dokumente sortieren, Aktienrecherche betreiben, etc.
Da gibt es fast unendlich viele Gestaltungsmöglichkeiten.
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Jipp, man kann viel Wegdrücken oder zeitlich verschieben.
Da ist man aber auch mal illegal unterwegs oder in der Grauzone, wenn es nennenswerte Beträge werden sollen.
Ein 450€ Job ist nun mal nur bedingt glaubwürdig, aber da man in 20 Jahren nicht geprüft wird, sei es drum?



--- Zitat ---Kann übrigens auch Vorteile in den Sozialversicherungen ergeben, Stichwort: Hinterbliebenenrente. Für die Generation, die nach 2002 geheiratet hat, werden Kapitalerträge auf Hinterbliebenenrenten angerechnet.
Kapitalerträge in der GmbH hingegen nicht.
Evlt. fällt auch bald das Rentnerprivileg, so dass Rentner GKV-Beiträge auf Kapitalerträge zahlen müssen. Da die GmbH eine eigene juristische Person ist, kann man dem damit ausweichen.

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Nein, ausweichen kann man dem nie, denn irgendwann soll es ja privat genutzt werden und dann kommt die KaP
Aber Zeitpunkt optimieren und Steuerlast minimieren, klar.

HallerJ:
Der Witz ist wie Ozymandias angesprochen hat der hohe "Zinseszinseffekt" wenn man sich jährlich die Steuerzahlung spart und aufs Ende (nach Jahren) verschiebt.

Man könnte das auch mit ETF halten als Privatperson erreichen, aber ist die angepeilte Rendite ja eine ganz andere.

Das Darlehen an die GmbH wird sogar absichtlich extrem niedrig verzinst. Man will ja möglichst viel Geld möglichst lange in der GmbH arbeiten lassen. Gibt scheinbar mittlerweile die Regel, dass man es für 0.1% an die GmbH leihen darf, um eben möglichst wenig zinsen zu erhalten.



Frage ist jetzt erstmal ob das ohne Genehmigung geht oder nicht. Wenn nur mit Genehmigung, werde ich noch etwas warten, bis sich das bei uns beruhigt hat. Ist alles etwas komplizierter, jedenfalls finde ich nichts explizites zur Geschäftsführertätigkeit, außer, dass das normalerweise genehmigungspflichtig ist (Eintritt in ein Organ), aber ob das bei Vermögensverwaltung so ist, finde ich nur Meinungen und keine eindeutigen Aussagen (die ich als solche verstehe) - vielleicht hole ich auch einfach mal offiziell die Beratung und schriftlich eines Anwalts ein, damit ich zur not das vorlegen kann.

MoinMoin:

--- Zitat von: HallerJ am 01.07.2024 13:36 ---Der Witz ist wie Ozymandias angesprochen hat der hohe "Zinseszinseffekt" wenn man sich jährlich die Steuerzahlung spart und aufs Ende (nach Jahren) verschiebt.

Man könnte das auch mit ETF halten als Privatperson erreichen, aber ist die angepeilte Rendite ja eine ganz andere.

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Verstehe ich nicht? Bei den th. ETFs wir doch genau das gleich gemacht, Gewinne gehen wieder rein in die Büx (ZinsesZinseffekt) und erst wenn ich verkaufe kommt die Steuer auf das was ich entnehme.


--- Zitat ---Frage ist jetzt erstmal ob das ohne Genehmigung geht oder nicht. Wenn nur mit Genehmigung, werde ich noch etwas warten, bis sich das bei uns beruhigt hat. Ist alles etwas komplizierter, jedenfalls finde ich nichts explizites zur Geschäftsführertätigkeit, außer, dass das normalerweise genehmigungspflichtig ist (Eintritt in ein Organ), aber ob das bei Vermögensverwaltung so ist, finde ich nur Meinungen und keine eindeutigen Aussagen (die ich als solche verstehe) - vielleicht hole ich auch einfach mal offiziell die Beratung und schriftlich eines Anwalts ein, damit ich zur not das vorlegen kann.

--- End quote ---
Ich dacht das Urteil ist eindeutig, (habe es nicht gelesen, aber klang so)
Genehmigungspflichtig ja, aber ablehnen können sie es nicht.

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