Autor Thema: [BE] erst TB, Streik, dann Beamter  (Read 2201 times)

speckrippchen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
[BE] erst TB, Streik, dann Beamter
« am: 29.06.2024 17:04 »
Guten Tag,

ich habe eine Frage an die Schwarmintelligenz hier, nehmen wir an:
Person war Tarifbeschäftiger, während dieser Zeit hat die Person an einem Streik teilgenommen.
Der Streik ist >6 Monate her, das Entgelt wurde für den Streik-Tag noch nicht gekürzt (Personalmangel in der Personalstelle).
Inzwischen ist die Person Beamter a.L., das entsprechende Arbeitsverhältnis existiert nicht mehr.
Dienstherr und alter Arbeitegeber sind das selbe Land.
Hat der "ehemalige" Arbeitgeber es veräumt das entsprechende Entgelt zu kürzen und da das Arbeitsverhältnis nicht mehr existiert, ist eine jetzige Kürzung nicht mehr möglich?
Oder kann der DH auch jetzt noch rückwirkend für die Zeit als TB beim Beamten die Besoldung kürzen?
Ich danke für Hinweise.

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,299
Antw:[BE] erst TB, Streik, dann Beamter
« Antwort #1 am: 29.06.2024 17:07 »
Guten Tag,

ich habe eine Frage an die Schwarmintelligenz hier, nehmen wir an:
Person war Tarifbeschäftiger, während dieser Zeit hat die Person an einem Streik teilgenommen.
Der Streik ist >6 Monate her, das Entgelt wurde für den Streik-Tag noch nicht gekürzt (Personalmangel in der Personalstelle).
Inzwischen ist die Person Beamter a.L., das entsprechende Arbeitsverhältnis existiert nicht mehr.
Dienstherr und alter Arbeitegeber sind das selbe Land.
Hat der "ehemalige" Arbeitgeber es veräumt das entsprechende Entgelt zu kürzen und da das Arbeitsverhältnis nicht mehr existiert, ist eine jetzige Kürzung nicht mehr möglich?
Oder kann der DH auch jetzt noch rückwirkend für die Zeit als TB beim Beamten die Besoldung kürzen?
Ich danke für Hinweise.

Mehr als 6 Monate. Also schlägt der Ausschluss zu. Das wäre auch der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis aktuell bestehen würde.

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Antw:[BE] erst TB, Streik, dann Beamter
« Antwort #2 am: 29.06.2024 20:08 »
Zitat
Mehr als 6 Monate. Also schlägt der Ausschluss zu. Das wäre auch der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis aktuell bestehen würde.

Das sehe ich auch so.

Unter 6 Monaten können gleichartige Forderungen, hier Geld, gegeneinander aufgerechnet werden, § 387 ff. analog.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)