Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung oder Zulage nach Fachkräfterichtlinie TVÖD?Von E10 auf E11?
KlammeKassen:
Also; hast du eine Stellenbeschreibung? Wenn ja, durchsehen und schauen, was sich daraus ergibt. Ggf. machst du Aufgaben, die dir gar nicht übertragen wurden. Das wäre dann ärgerlich, aber die Bezahlung wahrscheinlich korrekt.
Ansonsten Zeitanteile aufschreiben und absegnen lassen.
Die Aussage "Die Kommune ist so klamm, da wird dir keine Höhergruppierung gewährt" ist absoluter Humbug. Das ist objektiv falsch. Ich weiß aber, dass viele Arbeitgeber das so machen (meiner auch :D...).
Die Bezahlung richtet sich weder nach einem Stellenplan noch nach den finanziellen Mitteln der Kommune, sondern einzig und alleine nach den übertragenen Aufgaben. Wenn dir Aufgaben für EG11 übertragen worden sind (von dafür berechtigten Personen), dann bist du auch so zu bezahlen.
Kannst ja auch gerne gegenargumentieren "Ja gut, kein Geld da, aber neues Personal findet ihr auch nicht, wenn ich weg bin?!"
Diese Argumentation ist mittlerweile so überholt und die Arbeitgeber müssen sich einfach mal daran gewöhnen, dass das nicht mehr so ist wie früher (egal, wenn einer geht, gibt genug neue, die das machen wollen und können). Natürlich soll und darf es keine ungerechtfertigten Höhergruppierungen geben.
Aber wenn dir wirklich die entsprechenden Aufgaben übertragen worden sind, ist dieses "Sparen" fehl am Platze.
FearOfTheDuck:
Ein Antrag auf Höhergruppierung ist weder vorgesehen noch erforderlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Weder spielt dabei die Haushaltslage eine Rolle noch was dein Chef meint oder aber auch, was anderswo gezahlt wird.
Sind dir Aufgaben durch dazu befugtes Personal übertragen, die in Summe die EG 11 ergeben, forderst du unter Geltendmachung deiner Ansprüche das korrekte Gehalt ein. Bleibt der AG bei seiner Rechtsmeinung, hilft nur die Eingruppierungsfeststellungsklage. Denn nur das Gericht kann rechtssichere Aussagen über die Eingruppierung treffen.
Es ist natürlich Quatsch zu sagen, nimm doch lieber die Zulage, da für den AG die EG nicht zur Disposition steht. Es ist auch nicht logisch, wenn du "muss" verweigerst, dafür aber "kann" anbietest.
Von hier aus müsste man eher sagen, nimm die Zulage und dann kämpfe um die EG 11 (sofern deine Rechtsmeinung korrekt ist).
MoinMoin:
--- Zitat von: Leo am 30.06.2024 17:03 ---Alles klar, danke dir. Also die Tätigkeiten, die ich durchführe muss ich schon von Anfang an machen. Es sind aber wirklich Tätigkeiten, die über eine E10 hinausgehen, nur wurde die Stelle seit vielleicht 30 Jahren nicht aufgewertet. In den umliegenden Städten sieht das ganz halt anders aus. Was würdest du mir denn in dem Fall empfehlen?
--- End quote ---
Eingruppierungsfeststellungsklage
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