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Eingruppierung mit Uniabschluss

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MoinMoin:

--- Zitat von: blauerElefant am 02.07.2024 16:18 ---In meinem Fall dann wohl doch S3 oder S2 ... ??? und ja, ich habe tatsächlich mal die Ausbildereignungsprüfung gemacht und bestanden.

--- End quote ---
Aber nur wenn der AG dir entsprechende Tätigkeiten überträgt.

Casa:

--- Zitat ---Also es ist scheiß egal welche Standesrechte, Arztrecht, Feuerwehrrecht oder sonstwas für Recht existiert, das hat keinen Einfluss auf das Tarifrecht und der Eingruppierung.
--- End quote ---

Es ging um die Verdeutlichung, dass es bei einigen Stellen für die Einstellung auf den Berufsabschluss ankommt (Erzieher / Arzt (Approbation) und es bei einigen Stellen für die Einstellung nicht auf den Berufsabschluss ankommt.

Faunus:
Wahrscheinlich werden Dir bestimmte Tätigkeiten garnicht übertragen, die für die EG XY notwendig wären.
Schriftlich geben lassen, was übertragen ist und grundlegend: nicht unter dem Wert verkaufen.
Auslotsen was machbar ist.
Wenn SX dann mit Ausbildereigung auf SX+1 argumentieren. Vielleicht hilft es ja.
Ich drück Dir die Daumen!  ;D




 

Casa:

--- Zitat ---Wahrscheinlich werden Dir bestimmte Tätigkeiten garnicht übertragen, die für die EG XY notwendig wären.
Schriftlich geben lassen, was übertragen ist und grundlegend: nicht unter dem Wert verkaufen.
--- End quote ---

Also ich bräuchte gerade einen Architekten oder eine Architektin. Und die Stelle ist besser bezahlt als S8a.  ::)

MoinMoin:

--- Zitat von: Casa am 02.07.2024 16:22 ---
--- Zitat ---Also es ist scheiß egal welche Standesrechte, Arztrecht, Feuerwehrrecht oder sonstwas für Recht existiert, das hat keinen Einfluss auf das Tarifrecht und der Eingruppierung.
--- End quote ---

Es ging um die Verdeutlichung, dass es bei einigen Stellen für die Einstellung auf den Berufsabschluss ankommt (Erzieher / Arzt (Approbation) und es bei einigen Stellen für die Einstellung nicht auf den Berufsabschluss ankommt.

--- End quote ---
Hast du auch schön gemacht, aber leider unscharf in der Begrifflichkeit, deswegen wollte ich nachschärfen, bevor sich solche Dinge wie Man wird in EGx eingestellt festsetzen.
Oder so wie ich den Beamten/personaler BullShit schon tausendmal gehört habe:
Der hat keinen Master, den dürfen wir nicht für die EG14 Tätigkeiten einstellen.
Der hat kein BSC den dürfen nicht auf die EG11 Tätigkeiten setzen.
und später dann den können wir nicht.

Obwohl tariflich hier nur ein wir wollen nicht der Wahrheit entspricht.

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