Hallo zusammen,
wenn man im TV-Autobahn zum 01.10. den Arbeitsgeber wechselt, hat man dann noch Anspruch auf einen Teil des 13. Monatsgehalts, welches mit dem Novembergehalt gezahlt wird?
§ 18 Dreizehntes Monatseinkommen
(1) Die Beschäftigten haben Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen. Dieser Betrag wird
grundsätzlich mit der Entgeltzahlung im November jeden Jahres in Höhe von 1/12 der ge-
samten, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 30. November des laufenden Jahres
(Bezugszeitraum) bezogenen Entgeltzahlungen (Referenzentgelt) gezahlt.
(2) 1Hat das Arbeitsverhältnis nicht während des gesamten Bezugszeitraums bestanden, wird
der Bezugszeitraum entsprechend anteilig berechnet. 2Dies gilt sowohl bei einem Eintritt
während des Bezugszeitraums als auch bei einem Ausscheiden vor dem 30. November
des laufenden Jahres.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe