Autor Thema: Bestenauslese - Kennenlernen außerhalb eines Vorstellungsgesprächs  (Read 3386 times)

Stina1986

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Guten Tag,

ich bin neu im öffentlichen Dienst im Recruiting tätig.
Ich kenne von meiner vorherigen Tätigkeit Peer Coffees, die nach einem Vorstellungsgespräch stattfinden, sprich ein Kennenlernen einzelner interessanter Bewerber in ungezwungener Atmosphäre z.B. abseits des Vorstellungsgespräch. Teilnehmer sind Teammitglieder. Ziel ist ein authentischer Austausch über den Arbeitsalltag. Steht dies im Widerspruch zur Bestenauslese? Falls ja kennt ihr andere Optionen?

Herzliche Grüße
Stina

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,501
Man muss jedenfalls allen Bewerbern aus der Vorauswahl die gleichen Möglichkeiten geben, sich zu präsentieren,  immer unter Einbindung vom PR, Gleichstellungsbeauftragter und bei Bedarf der Schwerbehindertenvertretung. Zudem muss man im Vorfeld festlegen,  an welchen Kriterien man die Teamfähigkeit festmachen. Ich kenne aus der Praxis die klassischen Vorstellungsgespräch und Assessmentcenter.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,998
Wenn es bei den Top 3 bei uns Eng ist, dann werden diese zu unserer Wochenrunde eingeladen (wenn es klarer ist nur Top1) und dürfen sich dem ganzem Team präsentieren, das Team stellt sich vorab vor und erzählt was über die Arbeit.
a) Damit der Kandidat sich auch sicherer sein kann, das es auch das ist was er will (Probezeitkündigung des An nützt uns nix)
b) wenn das Team ggfls. sein qualifiziertes Forum zur Reihung abgeben kann ("Assessmentcenter" light)


Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 916
Zitat
Ich kenne von meiner vorherigen Tätigkeit Peer Coffees, die nach einem Vorstellungsgespräch stattfinden, sprich ein Kennenlernen einzelner interessanter Bewerber in ungezwungener Atmosphäre z.B. abseits des Vorstellungsgespräch.

Das kannst du sehr zeitnah nach den Vorstellungsgesprächen und Erstellen der Rangliste (=Ende der Bestenauslese) immer noch machen.
Wenn anschließend Nummer 1 abspringt und Nummer 2 will nach dem peer coffee immer noch bei euch arbeiten, kannst du dem PR die Nummer 2 präsentieren. Die Ranfolge darf sich nicht ändern.



Ich finde deine Idee gut, insbesondere weil einige Vorstellungsgespräche immer noch grottenschlechte Inhalte haben, sodass Bewerber bspw. nach den 10 von 10 Aufgaben der Behörde X gefragt werden. Bei Nicht- oder Falschantwort gibts Punktabzug. Lächerlich.

Bevor ich mich für eine Stelle entschieden habe, habe ich nach dem Vorstellungsgespräch immer einen Termin in dem neuen Arbeitsbereich vereinbart, mir den Arbeitsplatz angesehen und mit den möglichen Kollegen gesprochen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,998
Ich finde deine Idee gut, insbesondere weil einige Vorstellungsgespräche immer noch grottenschlechte Inhalte haben, sodass Bewerber bspw. nach den 10 von 10 Aufgaben der Behörde X gefragt werden. Bei Nicht- oder Falschantwort gibts Punktabzug. Lächerlich.
Wenn es 0 bis 10 Punkte gibt klar dämlich
Wenn es Teil der Frage ist:
Hat man sich mit seinem zukünftigen AG beschäftigt?
Dann ist man erstaunt, was da die Leute zum Teil recherchieren (und fast schon mehr wissen als der Chef) oder mit den Schulter zucken.

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 916
Zitat
Wenn es 0 bis 10 Punkte gibt klar dämlich
Wenn es Teil der Frage ist:
Hat man sich mit seinem zukünftigen AG beschäftigt?
Dann ist man erstaunt, was da die Leute zum Teil recherchieren (und fast schon mehr wissen als der Chef) oder mit den Schulter zucken.

Ich bin nicht grundsätzlich gegen die Frage.
Wenn die Behörde aber 10 grob strukturierte Aufgaben hat und man alle 10 kennen muss, um volle Punktzahl zu erhalten, ist das einfach too much.
Solche unnötigen Fragen zogen sich weiter durch dieses (und andere) Gespräche bei der Behörde. Bspw. Fragen zu internen Dienstanweisungen oder Aufbewahrungsfristen. Woher soll ein externer Bewerber die Kenntnis zu internen Dienstanweisungen haben? Die Musterantwort zu den Aufbewahrungsfristen beinhaltete das Wort "Geschäftsjahr." Nicht ausgegliederte Behörden haben schon keine Geschäftsjahre.  :o

Ich will damit auf die mangelnde Qualität der verantwortlichen Personen in dem Amt und deren Fragen hinaus.

Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,998
Ich will damit auf die mangelnde Qualität der verantwortlichen Personen in dem Amt und deren Fragen hinaus.
Bin ich voll bei dir.

Anwesende ausgenommen.  8)