Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu meiner Eingruppierung und der entsprechenden Zulage und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich habe im Zeitraum von Dezember 2020 bis Mai 2024 den Angestelltenlehrgang II absolviert. Ab dem 01.07.2021 wurde ich in die Entgeltgruppe 9a Stufe 2 eingruppiert. Aufgrund der Übernahme höherwertiger Tätigkeiten habe ich ab dem 01.01.2023 eine Zulage zur Entgeltgruppe 9c Stufe 2 erhalten.
Im Juni 2023 erfolgte dann mein regulärer Stufenaufstieg in die Entgeltgruppe 9a Stufe 3. Dementsprechend erhielt ich auch die Zulage zur Entgeltgruppe 9c Stufe 3. Nach Abschluss des Lehrgangs wurde ich nun zum 01.07. fest in die Entgeltgruppe 9c eingruppiert.
Mein Arbeitgeber ist jedoch der Meinung, dass die Zahlung der Zulage im letzten Jahr für die Stufe 3 nicht korrekt gewesen sei. Weitere Informationen habe ich aktuell noch nicht erhalten. Ich kann mir allerdings vorstellen, das mein AG evtl. der Ansicht sein könnte, dass die Bezahlung bzw. die Zulage nur nach der ursprünglichen Stufe 2 hätte bezahlt werden dürfen – sprich 9c Stufe 2 ab dem 01.07.2023.
Somit hätte ich jetzt zu viel Gehalt ausgezahlt bekommen und befürchte eine evtl. sehr hohe Rückzahlung.
Ich habe im Internet folgendes gefunden:
„Findet während der Absolvierung eines Verwaltungslehrgangs ein Stufenaufstieg in der Entgeltgruppe, in der Beschäftigte bislang eingruppiert sind, statt, führt dies zu einer Reduzierung der persönlichen Zulage nach Anlage 1 Ziffer 7 Absatz 3 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung (EGO) zum TVöD VKA (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 8. Dezember 2022, Aktenzeichen 5 Sa 39/22).“
Das LAG Düsseldorf verneint die Ansprüche der Klägerin:
„Ihr steht gemäß Anlage 1 Ziffer 7 Absatz 3 der Vorbemerkungen zur EGO zum TVöD VKA ab dem Ersten des vierten Monats nach dem Beginn der maßgebenden Beschäftigung – also ab Februar 2020 – ein Anspruch auf Zahlung einer persönlichen Zulage nach den dort genannten Bemessungskriterien zu. Bei stufengleicher Höhergruppierung gemäß § 17 Absatz 4 TVöD VKA wäre die Klägerin im Februar 2020 in die EG 9a Stufe 3 TVöD VKA eingruppiert worden. Der spätere Stufenaufstieg in die EG 8 Stufe 4 ändert daran nichts. Die Reduzierung der Zulage ist somit richtig erfolgt. Auch die von der Klägerin ab Juni 2021 begehrte Vergütung nach EG 9a Stufe 4 TVöD VKA steht ihr nicht zu. Denn die Stufenfestlegung in der höheren Entgeltgruppe ist nach den zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf die Zulage geltenden Regelungen zu ermitteln.“
Ist die Einschätzung korrekt, oder steht mir die Zulage nach Stufe 3 zu?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Quelle:
https://www.dbb.de/arbeitnehmende/rechtsprechung/tarifrecht/eingruppierung-zulagenhoehe-bei-stufenaufstieg-waehrend-verwaltungslehrgang-i.html